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   OLG Dresden, 03.04.2002 - Ss (OWi) 9054/01   

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https://dejure.org/2002,6051
OLG Dresden, 03.04.2002 - Ss (OWi) 9054/01 (https://dejure.org/2002,6051)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.04.2002 - Ss (OWi) 9054/01 (https://dejure.org/2002,6051)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. April 2002 - Ss (OWi) 9054/01 (https://dejure.org/2002,6051)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhängung eines Fahrverbotes; Begehung eines Rotlichtverstoßes; Komplexe Verkehrsführung; Abstrakte Gefährlichkeit eines Verkehrsverstoßes; Grober Pflichtenverstoß

  • verkehrsrechtsforum.de

    Bei einem Wechsel auf einen Fahrstreifen der noch nicht Rot hat, kann vorsätzlichen Rotlichtverstoß rechtfertigen.

  • Judicialis

    StVO § 37 Abs. 2; ; StVG § 25 Abs. 1

  • rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de

    Wechsel auf einen Fahrstreifen, der noch nicht rot hat - vorsätzlicher Rotlichtverstoß

  • RA Kotz

    Rotlichtverstoß: bei Wechsel auf Fahrstreifen der Rot hat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 37 Abs. 2; StVG § 25 Abs. 1
    Fahrverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • IWW (Kurzinformation)

    Qualifizierter Rotlichtverstoß: Spurwechsel

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00

    Rotlichtverstoß durch Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2002 - Ss OWi 9054/01
    Wer - wie hier - auf einer Fahrbahn mit mehreren durch Leitlinien bzw. Fahrstreifenbegrenzungen und Richtungspfeilen markierten Fahrstreifen mit jeweils eigener Lichtzeichenregelung auf der durch Grünlicht freigegebenen Geradeausspur in eine Kreuzung einfährt und nach Überfahren der Haltelinie auf den durch Rotlicht gesperrten Fahrstreifen für Linksabbieger wechselt, begeht - objektiv - einen Rotlichtverstoß (BayObLG, VersR 2001, S. 1394).

    Der Bereich qualifizierter Rotlichtverstöße ist nämlich nicht auf die Fälle beschränkt, in denen das missachtete Lichtzeichen dem Schutz des Querverkehrs dient, vielmehr umfasst er auch sonstige Vorrangverletzungen wie überhaupt Beeinträchtigungen jeden Verkehrs (BayObLG VersR 2001 S. 1394; DAR 1997, S. 28).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2002 - Ss OWi 9054/01
    Wird für mehrere abgegrenzte Fahrstreifen jeweils ein eigenes Lichtzeichen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO gegeben, so gilt für jede Spur nur das dieser zugeordnete Signal; ein (auch pfeilförmiges) Rotlicht bedeutet: "Der nachfolgende Fahrstreifen ist gesperrt!" (vgl. BGHSt 43, S. 285).
  • BayObLG, 16.10.1996 - 1 ObOWi 611/96
    Auszug aus OLG Dresden, 03.04.2002 - Ss OWi 9054/01
    Der Bereich qualifizierter Rotlichtverstöße ist nämlich nicht auf die Fälle beschränkt, in denen das missachtete Lichtzeichen dem Schutz des Querverkehrs dient, vielmehr umfasst er auch sonstige Vorrangverletzungen wie überhaupt Beeinträchtigungen jeden Verkehrs (BayObLG VersR 2001 S. 1394; DAR 1997, S. 28).
  • OLG Hamm, 08.02.2018 - 4 RBs 27/18

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei Fahrspurwechsel im Kreuzungsbereich

    Da hier ein bewusstes Umfahren des Rotlichts nicht festgestellt ist und letztlich offen bleibt, ob der Betroffene überhaupt in den Kreuzungsbereich einfuhr, als die Linksabbiegerampel schon Rotlicht zeigte (vgl. insoweit: BayObLG, Beschl. v. 27.06.2000 - 1 ObOWi 257/00 - juris; OLG Hamm, Beschl. v. 25.01.2006 - 1 Ss OWi 223/05 - juris), ist nach dem Dafürhalten des Senats das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich maßgeblich, also hier das Einfahren im Kreuzungsbereich (hinter der Lichtzeichenanlage) von der Geradeausspur in die Linksabbiegespur (so wohl auch: OLG Dresden, Beschl. v. 03.04.2002 Ss (OWi) 9054/01 - juris).
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