Rechtsprechung
OLG Dresden, 18.12.2007 - Ss (OWi) 779/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Sinnloswerdens eines Fahrverbots als Denkzettelmaßnahme und Besinnungsmaßnahme; Mehr als zweijähriges Zurückliegen der Tat ohne Verursachung der Verfahrenslänge durch den Betroffenen und zwischenzeitlich verkehrsgerechtes Verhalten als Kriterien einer ...
- RA Kotz
Geschwindigkeitsüberschreitung - Augenblicksversagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsverstoß: Übersehen des Ortseingangsschildes - Aufhebung des Fahrverbotes?
Verfahrensgang
- AG Auerbach, 22.06.2007 - 4 OWi 440 Js 2482/06
- OLG Dresden, 18.12.2007 - Ss (OWi) 779/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 08.02.2005 - Ss OWi 32/05
Atemalkohol
Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2007 - Ss OWi 779/07
Nach mittlerweile in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannter Ansicht verliert ein Fahrverbot seinen Sinn als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt (hier mehr als zwei Jahre), der Betroffene die lange Verfahrensdauer nicht verursacht und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ-RR 2003, 279; DAR 2005, 226; KG Berlin Verkehrsrecht aktuell 2007, 219). - OLG Dresden, 06.05.2003 - Ss OWi 565/02
Zeitablauf
Auszug aus OLG Dresden, 18.12.2007 - Ss OWi 779/07
Nach mittlerweile in der obergerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannter Ansicht verliert ein Fahrverbot seinen Sinn als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme, wenn die zu ahndende Tat lange zurückliegt (hier mehr als zwei Jahre), der Betroffene die lange Verfahrensdauer nicht verursacht und er sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat (vgl. hierzu OLG Dresden, NStZ-RR 2003, 279; DAR 2005, 226; KG Berlin Verkehrsrecht aktuell 2007, 219).
- OLG Celle, 15.07.2010 - 322 SsBs 159/10
Bestehen eines Rangverhältnisses zwischen der Staatsanwaltschaft und ihren …
Es bestehe weitgehend Einigkeit, dass bei mehr als zweijähriger Verfahrensdauer Sinn und Zweck der Fahrverbotsverhängung in Frage zu stellen sind, wenn die für die lange Verfahrensdauer ursächlichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und er sich zwischenzeitlich auch verkehrsgerecht verhalten hat (BayObLG VRS 106, 463 ff. = NZV 2004, 210; OLG Celle VRS 108, 118 ff.; Senatsbeschluss vom 25.09.2008, 322 SsBs 209/08; OLG Karlsruhe VRS 113, 123 f. = NStZ-RR 2007, 323; OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2007, Ss (Owi) 779/07, juris; OLG Jena NZV 2008, 165 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2008, 4 Ss 21/08, juris; KG Berlin VRS 114, 381 f.; OLG Bamberg zfs 2008, 591 f.).