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   OLG Saarbrücken, 20.07.2015 - Ss (RS) 10/2015 (22/15 OWi)   

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https://dejure.org/2015,55231
OLG Saarbrücken, 20.07.2015 - Ss (RS) 10/2015 (22/15 OWi) (https://dejure.org/2015,55231)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.07.2015 - Ss (RS) 10/2015 (22/15 OWi) (https://dejure.org/2015,55231)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. Juli 2015 - Ss (RS) 10/2015 (22/15 OWi) (https://dejure.org/2015,55231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Zum Beweis (...), dass kein standardisiertes Messverfahren vorliegt" - kein Beweisantrag!

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des materiellen Rechts; Darstellungsanforderungen an ein tatrichterliches Bußgeldurteil in den Fällen der Verurteilung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung; Einschränkung der Anforderungen an die ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2015 - Ss (RS) 10/15
    Bei einer Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, die sich auf das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens stützt, genügt es in der Regel - soweit sich keine Anhaltspunkte für konkrete Messfehler ergeben haben -, neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten Geschwindigkeit lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert in den Urteilsgründen mitzuteilen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291, 303; st. Rspr. des Senats, nur Beschlüsse vom 8. August 2013 - Ss (B) 48/2012 [37/12 OWi] - m.w.N. und vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 56b).

    Die Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung im Bußgeldurteil sind in dieser Weise eingeschränkt, so dass es - soweit nicht konkrete Messfehler von dem Betroffenen behauptet werden oder sonst Anhaltspunkte hierfür ersichtlich sind - keiner weitergehenden Mitteilung wie beispielsweise des verwendeten Gerätetyps und der Einhaltung der zugehörigen Betriebsvorschriften in den Urteilsgründen bedarf (vgl. BGHSt 39, 291, 301, 303; Senatsbeschluss vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - ).

  • BVerfG, 24.02.1992 - 2 BvR 700/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2015 - Ss (RS) 10/15
    Nur eine (objektiv) willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags, also eine solche ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Celle VRS 84, 232; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345; st. Rspr. des Senats z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - Ss (Z) 221/2011 [79/11] -, 1. August 2012 - Ss (Z) 229/2012 [53/12 OWi] -, 9. August 2013 - Ss (Z) 230/2013 [65/13 OWi] - und vom 2. Mai 2014 - Ss (Z) 209/2014 [27/14 OWi] -).
  • OLG Köln, 17.07.1998 - Ss 351/98
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2015 - Ss (RS) 10/15
    Nur eine (objektiv) willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags, also eine solche ohne nachvollziehbare, auf das Gesetz zurückzuführende Begründung, die unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist, verletzt das rechtliche Gehör (BVerfG NJW 1992, 2811; OLG Celle VRS 84, 232; OLG Köln NStZ-RR 1998, 345; st. Rspr. des Senats z.B. Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - Ss (Z) 221/2011 [79/11] -, 1. August 2012 - Ss (Z) 229/2012 [53/12 OWi] -, 9. August 2013 - Ss (Z) 230/2013 [65/13 OWi] - und vom 2. Mai 2014 - Ss (Z) 209/2014 [27/14 OWi] -).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2015 - Ss (RS) 10/15
    a) Zwar gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs u.a. auch, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69 145, 148), sofern nicht Gründe des Prozessrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.07.2015 - Ss (RS) 10/15
    a) Zwar gebietet es der Grundsatz des rechtlichen Gehörs u.a. auch, erhebliche Beweisanträge zu berücksichtigen (BVerfGE 60, 250, 252; 65, 305, 307; 69 145, 148), sofern nicht Gründe des Prozessrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786).
  • OLG Saarbrücken, 20.10.2015 - Ss (RS) 22/15

    Zu langes Kabel am Leivtec XV3 - Verfahren muss trotzdem nicht eingestellt werden

    Danach handelt es sich bei dem vorliegend verwendeten Messverfahren mit dem Infrarot-Geschwindigkeitsmessgerät LEIVTEC XV3 um ein standardisiertes Messverfahren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. August 2012 - Ss (Z) 236/2012 [62/12 OWi] -, vom 5. November 2012 - Ss (B) 106/2012 [80/12 OWi] - und vom 20. Juli 2015 - Ss (RS) 10/2015 [22/15 OWi] - König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 3 StVO Rn 61) mit den sich daraus ergebenden weniger strengen Anforderungen an die Darstellung in den Urteilsgründen.

    Bei einer Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, die sich auf das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens stützt, genügt es in der Regel - soweit sich keine Anhaltspunkte für konkrete Messfehler ergeben haben -, neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten Geschwindigkeit lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert in den Urteilsgründen mitzuteilen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291, 303; st. Rspr. des Senats, nur Beschlüsse vom 8. August 2013 - Ss (B) 48/2012 [37/12 OWi] - m.w.N., vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - und vom 20. Juli 2015 - Ss (RS) 10/2015 [22/15 OWi] - König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 56b).

    Die Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung im Bußgeldurteil sind in dieser Weise eingeschränkt, so dass es - soweit nicht konkrete Messfehler von dem Betroffenen behauptet werden oder sonst Anhaltspunkte hierfür ersichtlich sind - keiner weitergehenden Mitteilung wie beispielsweise des verwendeten Gerätetyps und der Einhaltung der zugehörigen Betriebsvorschriften in den Urteilsgründen bedarf (vgl. BGHSt 39, 291, 301, 303; Senatsbeschlüsse vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] - und vom 20. Juli 2015 - Ss (RS) 10/2015 [22/15 OWi] -).

  • OLG Saarbrücken, 21.03.2016 - Ss (Bs) 12/16

    Mitteilung der Messmethode beim ProViDa-Messverfahren kann entbehrlich sein

    Denn bei einer Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, die sich auf das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens stützt, genügt es in der Regel - soweit sich keine Anhaltspunkte für konkrete Messfehler ergeben haben -, neben der Wiedergabe der als erwiesen erachteten Geschwindigkeit lediglich das angewandte Messverfahren und den berücksichtigten Toleranzwert in den Urteilsgründen mitzuteilen, um dem Rechtsbeschwerdegericht die Kontrolle der Beweiswürdigung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 39, 291, 303; st. Rspr. des Senats, nur Beschlüsse vom 8. August 2013 - Ss (B) 48/2012 [37/12 OWi] - m.w.N., vom 8. November 2013 - Ss (B) 88/2013 [71/13 OWi] -, vom 20. Juli 2015 - Ss (RS) 10/2015 [22/15 OWi] - und vom 20. Oktober 2015 - Ss (RS) 22/2015 [40/15 OWi] ; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 3 StVO Rn. 56b).
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