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   OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01 - 90/01   

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https://dejure.org/2001,13296
OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01 - 90/01 (https://dejure.org/2001,13296)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.05.2001 - Ss 102/01 - 90/01 (https://dejure.org/2001,13296)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - Ss 102/01 - 90/01 (https://dejure.org/2001,13296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe bei bisheriger Straffreiheit des Täters; Rechtfertigung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit; Anforderungen an die gerichtliche Würdigung eines Sachverständigengutachtens; Pflicht zur Darlegung der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3491
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 02.06.1999 - 2 Ss 566/99

    Kurze Freiheitsstrafe unerläßlich, Sprungrevision, Begründungsmangel

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; OLG Hamm VRS 97, 410 (411)).

    In der Regel sind erhöhte Anforderungen an die Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe zu stellen, wenn es sich um einen bislang noch nicht bestraften Täter handelt (OLG Hamm VRS 97, 410 (411)).

  • BGH, 08.12.1970 - 1 StR 353/70

    Versagung einer Aussetzung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung -

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01
    Nach der gesetzgeberischen Grundentscheidung des § 47 StGB soll die Verhängung kurzfristiger Freiheitsstrafen weitestgehend zurückgedrängt werden und nur noch ausnahmsweise unter ganz besonderen Umständen in Betracht kommen (vgl. BGHSt 24, 40, 42 f.; OLG Hamm VRS 97, 410 (411)).
  • BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01
    Nur dann ist das Revisionsgericht in der Lage nachzuprüfen, ob das Gutachten auf eine rechtlich einwandfreie Basis gegründet ist und die Vorinstanz ihm mit rechtsfehlerfreien Erwägungen zugestimmt hat (BGH, NStZ 1991, 596).
  • OLG Köln, 17.10.1980 - 1 Ss 719/80
    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01
    Damit die Anwendung des § 47 StGB auf Rechtsfehler geprüft werden kann, bedarf es einer eingehenden und nachprüfbaren Begründung (SenE NJW 1981, 411; vgl. auch Dahs/Dahs, Die Revision im Strafrecht, 5. Aufl., Rdn. 394).
  • BGH, 03.03.1994 - 4 StR 75/94

    Freiheitsstrafe - Gesamtwürdigung - Verhängung - Unverzichtbarkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01
    Die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten hat danach regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich auf Grund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar erweist (OLG Hamm, aa0 411 m.w.N.; BGH StV 1994, 370).
  • OLG Köln, 01.10.2013 - 1 RVs 191/13

    Keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung bei falscher Unterschrift auf dem

    Seine Wertung ist zu respektieren und bis an die Grenzen des Vertretbaren hinzunehmen (vgl. Senat, NJW 2001, 3491, 3492).
  • OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19

    Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen

    Die Sanktionsentscheidung nach § 47 Abs. 1 StGB bedarf - dem Ausnahmecharakter der Norm entsprechend - einer besonderen und eingehenden Begründung (vgl. OLG Köln NJW 2001, 3491; OLG Hamm VRS 97, 410).
  • BGH, 18.07.2023 - 4 StR 42/23

    Konkurrenzrechtliche Wertung von Taten; Anordnung einer lebenslangen Sperre für

    Bei charakterlichen Mängeln - wie vorliegend - kommt sie in der Regel nur bei Fällen schwerster Verkehrskriminalität in Betracht; so z.B. bei chronischer Trunkenheitsdelinquenz und sonstiger auf fest verwurzeltem Hang beruhender Verkehrsdelinquenz, bei mehreren Vorstrafen und mehrfacher Entziehung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 1961 - 4 StR 546/60, BGHSt 15, 393, 398; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 5 RVs 176/18, SVR 2019, 268, 269 f.; OLG Köln, Beschluss vom 18. Mai 2001 - Ss 102/01, NJW 2001, 3491, 3492; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 69a Rn. 22 a).
  • LG Frankfurt/Main, 13.07.2022 - 21 Ks 11/21
    Nach Auffassung der Kammer kann auch nicht erwartet werden, dass sich ein langfristiger Strafvollzug nicht positiv auf den Angeklagten, der bislang weder mit einer langen Sperrfrist belegt wurde, noch sich in Strafhaft befand, auswirken wird (vgl. etwa BGH Beschl. v. 08.07.1997 - 4 StR 271/97, NStZ-RR 1997, 331 [332]), zumal die Verwaltungsbehörde ausreichende Möglichkeiten dazu innehat, sich, bevor sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bewilligt, von der weiteren oder andauernden Ungeeignetheit der Teilnahme am Straßenverkehr zu überzeugen (vgl. etwa OLG Köln, Beschl. v. 18.05.2001 - Ss 102/01, NJW 2001, 3491 [3492]).
  • OLG Köln, 16.05.2008 - 81 Ss 17/08

    Strafrecht - Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis

    Daran fehlt es, wenn die Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung wegen der genannten Mängel erkennbar unrichtig oder unvollständig sind (SenE v. 18.05.2001 - Ss 102/01 - = NJW 2001, 3491 [3492]).
  • OLG Köln, 21.10.2003 - Ss 410/03

    Umfang der Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung

    Das Rechtsbeschwerdegericht darf nur eingreifen, soweit die der getroffenen Entscheidung zugrunde liegenden Erwägungen in sich fehlerhaft sind (BGH NJW 2000, 3010 [3013]; SenE v. 18.05.2001 - Ss 102/01 = NJW 2001, 3491 [3492]), der Tatrichter also von unvollständigen oder unrichtigen Erwägungen ausgegangen ist oder sonst von seinem Ermessen in rechtsfehlerhafter Weise Gebrauch gemacht hat (SenE a.a.O.).
  • LG Aurich, 25.07.2018 - 11 KLs 14/18
    Diese sehr einschneidende Maßnahme auf Lebenszeit ist nach dem Willen des Gesetzgebers zwar auf diejenigen Fälle beschränkt, die unter Berücksichtigung aller für die Fristbestimmung maßgeblichen Gesichtspunkte, besonders der Gesamtpersönlichkeit des Täters und sonstiger Umstände, die einen Schluss auf mangelndes Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr zulassen, eine besonders strenge Maßnahme zum Schutze der allgemeinen Verkehrssicherheit fordern (BGH, VRS 34, 194); ein solcher Fall liegt hier jedoch vor, da bei dem Angeklagten eine derart hartnäckige Verkehrskriminalität gegeben ist, dass auch eine Sperre von fünf Jahren nicht ausgereicht hätte, um die von ihm drohende Gefahr abzuwenden (OLG Köln, NJW 2001, 3491).
  • OLG Hamm, 05.09.2002 - 3 Ss 706/02

    unerlaubte Einreise, unerlaubter Aufenthalt, Genfer Konvention, kurzfristige

    In der Regel sind nämlich dann erhöhte Anforderungen an die Begründung einer unter sechs Monate liegenden Freiheitsstrafe zu stellen, wenn es sich wie hier um einen bislang noch nicht vorbestraften Täter handelt, der unmittelbar nach der Tat offenbar erstmals Freiheitsentzug in Form von Untersuchungshaft erlitten hat (OLG Hamm, VRS 97, 411 m.w.N.; OLG Köln, NJW 2001, 3491).
  • OLG Köln, 22.11.2016 - 1 RVs 259/16

    Voraussetzungen der Verwertung einer Verteidigererklärung als geständige

    Daran fehlt es, wenn die Tatsachenfeststellungen und die Beweiswürdigung wegen der genannten Mängel erkennbar unrichtig oder unvollständig sind (SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00 - SenE v. 08.12.2000 - Ss 497/00 - SenE v. 18.05.2001 - Ss 102/01 - = NJW 2001, 3491 [3492]).
  • OLG Hamm, 06.12.2005 - 3 Ss 313/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Sachverständigenbeweis; anderes

    Bei einem nicht vorbestraften Täter bedarf die Annahme der Unerlässlichkeit - auch soweit die Freiheitsstrafe zur Verteidigung der Rechtsordnung verhängt wird - regelmäßig besonderer Begründung (vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 53. Aufl., Rdnr. 11 zu § 47; OLG Hamm VRS 97, 411; OLG Köln NJW 2001, 3491).
  • OLG Hamm, 25.06.2003 - 3 Ss 343/03

    kurzfristige Freiheitsstrafe, unerlässlich, Anforderungen an die

  • OLG Hamm, 20.09.2005 - 3 Ss 202/05

    Verstoß gegen das Ausländergesetz; Urkundenfälschung; einheitliche Tat;

  • OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer relativen Fahruntauglichkeit nach dem

  • OLG Köln, 23.03.2021 - 1 RVs 50/21

    Tagessatzhöhe bei fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr Schätzgrundlage für

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