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   OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/2017 (4/18), Ss 104/17 (4/18)   

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https://dejure.org/2018,12098
OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/2017 (4/18), Ss 104/17 (4/18) (https://dejure.org/2018,12098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.05.2018 - Ss 104/2017 (4/18), Ss 104/17 (4/18) (https://dejure.org/2018,12098)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Mai 2018 - Ss 104/2017 (4/18), Ss 104/17 (4/18) (https://dejure.org/2018,12098)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Liegestütze auf dem Altar der Basiklika: Beschimpfender Unfug, nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Liegestützen auf einem Altar: Hausfriedensbruch und Störung der Religionsausübung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Künstlerische Aktion: Liegestütze auf dem Altar stören die Religionsausübung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Liegestützen auf Altar - Verurteilung des Künstlers Alexander Karle

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung)

    Künstler Alexander Karle wegen Störung der Religionsausübung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch verurteilt

  • saarland-olg.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Strafsache gegen den Künstler Alexander Karle wegen Liegestützen auf Altar

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Liegestütze auf Kirchenaltar: Beschimpfender Unfug oder Kunstfreiheit?

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17

    Strafbare Störung der Religionsausübung: Rechtfertigung durch die Kunstfreiheit

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Alexander Karle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3794
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Abwägung der Belange des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173, 188 f.; 67, 213, 224 ff.), stellt die von dem Angeklagten erstellte Videoinstallation mit dem Titel "pressure to perform" ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier der Videoinstallation, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 13 m. w. N.).

    Dass die Videoinstallation lediglich eine kurze Panoramaansicht von Saarbrücken und sodann das Geschehen in der Basilika St. Johann ab dem Moment, in dem der Angeklagte durch das Übersteigen der roten Kordel den Altarraum betrat und auf dem dortigen Altar Liegestützen ausführte, bis zum dem Moment, als er den Altarraum durch das Übersteigen der Kordel wieder verließ, zeigte, sie also ein unverfälschtes Abbild der Realität darstellte, steht dem nicht entgegen, da der Anspruch des Angeklagten, diese Wirklichkeit künstlerisch zu gestalten, in der bewussten Auswahl des Realitätsausschnitts und der filmischen Gestaltung zum Ausdruck kommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 13).

    Von der Kunstfreiheit sind nicht nur die Präsentation des fertigen Videofilms in der Öffentlichkeit, sondern auch die mit seiner Erstellung verbundenen Vorgänge (sog. "Werkbereich"), also auch das hier tatbestandsmäßige Geschehen, umfasst (vgl. BVerfGE 119, 1 ff. - juris Rn. 63; BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 14).

    Die Schranken ergeben sich insbesondere aus den Grundrechten anderer Rechtsträger, aber auch aus sonstigen Rechtsgütern mit Verfassungsrang (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 18 m. w. N.).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Maßgeblich bleibt in diesem Fall Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, weil es sich um die spezielle Norm handelt (vgl. BVerfGE 75, 369 ff. - juris Rn. 19; 81, 278 ff. - juris Rn. 45).

    Das den Tatbestand des § 167 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllende Verhalten des Angeklagten wäre daher nur dann durch die Wahrnehmung seines Rechts der Kunstfreiheit gerechtfertigt, wenn diesem aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Interessen der Vorrang vor dem Recht auf ungestörte Religionsausübung gebührte (vgl. BVerfGE 75, 369 ff. - juris Rn. 24; 81, 278 ff. - juris Rn. 49; LK-Rönnau, a. a. O., Vor § 32 Rn. 138; LK-Dippel, a. a. O., § 166 Rn. 41, 107; Fischer, a. a. O., § 166 Rn. 16).

  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Maßgeblich bleibt in diesem Fall Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, weil es sich um die spezielle Norm handelt (vgl. BVerfGE 75, 369 ff. - juris Rn. 19; 81, 278 ff. - juris Rn. 45).

    Das den Tatbestand des § 167 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfüllende Verhalten des Angeklagten wäre daher nur dann durch die Wahrnehmung seines Rechts der Kunstfreiheit gerechtfertigt, wenn diesem aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Interessen der Vorrang vor dem Recht auf ungestörte Religionsausübung gebührte (vgl. BVerfGE 75, 369 ff. - juris Rn. 24; 81, 278 ff. - juris Rn. 49; LK-Rönnau, a. a. O., Vor § 32 Rn. 138; LK-Dippel, a. a. O., § 166 Rn. 41, 107; Fischer, a. a. O., § 166 Rn. 16).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173, 188 f.; 67, 213, 224 ff.), stellt die von dem Angeklagten erstellte Videoinstallation mit dem Titel "pressure to perform" ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier der Videoinstallation, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Unabhängig von der vom Bundesverfassungsgericht wiederholt hervorgehobenen Schwierigkeit, den Begriff der Kunst abschließend zu definieren (vgl. BVerfGE 30, 173, 188 f.; 67, 213, 224 ff.), stellt die von dem Angeklagten erstellte Videoinstallation mit dem Titel "pressure to perform" ein Kunstwerk dar, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache, hier der Videoinstallation, zur Anschauung gebracht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BGH, 17.10.1996 - 4 StR 343/96

    Zusammenschlagen bis zur Bewusstlosigkeit eines Diskobesuchers von zwei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Dementsprechend hat der Senat, da die Feststellungen vollständig und rechtsfehlerfrei getroffen worden sind, den Schuldspruch in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst geändert (vgl. BGH NStZ 1982, 27 - juris Rn. 12; NStZ 1997, 82 f. - juris Rn. 11; Meyer-Goßner /Schmitt, a. a. O., § 354 Rn. 13-15; KK-StPO/Gericke, 7. Aufl., § 354 Rn. 12-15; Löwe-Rosenberg/Franke, StPO, 26. Aufl., § 354 Rn. 32).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Von der Kunstfreiheit sind nicht nur die Präsentation des fertigen Videofilms in der Öffentlichkeit, sondern auch die mit seiner Erstellung verbundenen Vorgänge (sog. "Werkbereich"), also auch das hier tatbestandsmäßige Geschehen, umfasst (vgl. BVerfGE 119, 1 ff. - juris Rn. 63; BVerfG, Beschl. v. 08.02.2018 - 1 BvR 2112/15, juris Rn. 14).
  • OLG Jena, 13.01.2006 - 1 Ss 296/05

    Störung der Religionsausübung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Von dem Verbot ist nur die Herstellung der Videoinstallation auf die von dem Angeklagten bevorzugte, durch andere Handlungsmodalitäten ersetzbare Weise erfasst (vgl. Thüringer OLG NJW 2006, 1892 ff. - juris Rn. 14, 23).
  • BGH, 26.04.1956 - 4 StR 114/56
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Als beschimpfender Unfug in Betracht kommen demgegenüber etwa sexuelle Handlungen (vgl. BGHSt 9, 140), Verwüstungen, Beschädigungen oder starke Verunreinigungen, das Beschmieren von Wänden mit Hakenkreuzen oder das Absingen pornographischer Lieder (vgl. LK-StGB/Dippel, a. a. O., § 167 Rn. 23; MünchKomm.StGB/Hörnle, a. a. O.; Schönke/Schröder/Lenckner/Bosch, a. a. O.; Fischer, a. a. O.).
  • BGH, 27.10.1977 - 4 StR 326/77

    Beginn der Revisionsbegründungsfrist nach Zustellung einer Urteilsausfertigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.05.2018 - Ss 104/17
    Bei mehrfachen Zustellungen an denselben Empfangsberechtigten ist die erste Zustellung nur dann maßgebend, wenn ihr kein wesentlicher Mangel anhaftet, der sie unwirksam macht (vgl. BGH NJW 1978, 60 - juris Rn. 3; Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 37 Rn. 29).
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