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   OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94 (B) - 55 B   

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OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94 (B) - 55 B (https://dejure.org/1994,1897)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.03.1994 - Ss 105/94 (B) - 55 B (https://dejure.org/1994,1897)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. März 1994 - Ss 105/94 (B) - 55 B (https://dejure.org/1994,1897)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 12.03.1993 - Ss 42/93

    Rechtsmittelführer; Wiedereinsetzung; Versäumung; Revisionsbegründung; Frist;

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Der Tatrichter muß für das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358; Senatsentscheidung vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht zwar nur auf rechtliche Fehler überprüft werden; eine solche Überprüfung setzt aber die Mitteilung der tragenden Beweisgründe voraus (Senatsentscheidung VRS 80, 34; 82, 358; Beschluß vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

  • OLG Köln, 28.08.1990 - Ss 381/90
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Der Tatrichter muß für das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358; Senatsentscheidung vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht zwar nur auf rechtliche Fehler überprüft werden; eine solche Überprüfung setzt aber die Mitteilung der tragenden Beweisgründe voraus (Senatsentscheidung VRS 80, 34; 82, 358; Beschluß vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

  • OLG Köln, 20.12.1991 - Ss 593/91

    Angeklagter; Belastungszeuge; Hauptverhandlung; Identifizieren; Beweiswürdigung;

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Der Tatrichter muß für das Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht nachprüfbar darlegen, daß seine Überzeugung auf tragfähigen tatrichterlichen Erwägungen beruht (Senatsentscheidungen VRS 80, 34; 82, 358; Senatsentscheidung vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

    Die Beweiswürdigung des Tatrichters darf vom Revisions- bzw. Rechtsbeschwerdegericht zwar nur auf rechtliche Fehler überprüft werden; eine solche Überprüfung setzt aber die Mitteilung der tragenden Beweisgründe voraus (Senatsentscheidung VRS 80, 34; 82, 358; Beschluß vom 19.11.1993 -Ss 42/93).

  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss OWi 17/92
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Auch wenn der Tatrichter ein nach der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenes Regelfahrverbot verhängt, muß dem Urteil zu entnehmen sein, daß er sich der Möglichkeit des Abweichens vom Regelfahrverbot bewußt war (BGHSt 38, 125 und 231; OLG Düsseldorf VRS 83, 57; OLG Hamm VRS 85, 457).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Auch wenn der Tatrichter ein nach der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenes Regelfahrverbot verhängt, muß dem Urteil zu entnehmen sein, daß er sich der Möglichkeit des Abweichens vom Regelfahrverbot bewußt war (BGHSt 38, 125 und 231; OLG Düsseldorf VRS 83, 57; OLG Hamm VRS 85, 457).
  • OLG Hamm, 17.06.1993 - 3 Ss OWi 223/93

    Erhöhung der Regelgeldbuße; Fahrverbot; Einwirkung auf den Betroffenen;

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Auch wenn der Tatrichter ein nach der Bußgeldkatalogverordnung vorgesehenes Regelfahrverbot verhängt, muß dem Urteil zu entnehmen sein, daß er sich der Möglichkeit des Abweichens vom Regelfahrverbot bewußt war (BGHSt 38, 125 und 231; OLG Düsseldorf VRS 83, 57; OLG Hamm VRS 85, 457).
  • BGH, 22.01.1992 - 2 StR 520/91

    Bildung der tatrichterlichen Überzeugung der Täterschaft, wenn die Aussage des

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wennn sie sich aufdrängt, so bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten bzw. Betroffenen (vgl. BGH Strafverteidiger 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347; Senatsentscheidungen vom 24.7.1992 -Ss 314-315/92 und vom 13.10.1992 -Ss 356/92).
  • BGH, 17.04.1991 - 3 StR 107/91

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Anforderungen an die Überzeugung

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wennn sie sich aufdrängt, so bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten bzw. Betroffenen (vgl. BGH Strafverteidiger 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347; Senatsentscheidungen vom 24.7.1992 -Ss 314-315/92 und vom 13.10.1992 -Ss 356/92).
  • OLG Köln, 15.02.1991 - Ss 622/90
    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Eine in die Einzelheiten gehende Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist nur dann entbehrlich, wenn das Gericht eine Regelbuße aus dem Bußgeldkatalog festsetzt und im Urteil wenigstens entnommen werden kann, daß der Betroffene in durchschnittlichen Vermögensverhältnissen lebt (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen VRS 81, 56, 57 - und vom 11.2.1994 - Ss 26/94).
  • BGH, 15.11.1991 - 2 StR 499/91

    Beweiswürdigung - Belastung durch den Mitangeklagten - Belastungszeuge -

    Auszug aus OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94
    Steht Aussage gegen Aussage, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, daß der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (BGH Strafverteidiger 1992, 97, 98 und 219).
  • OLG Köln, 11.02.1994 - Ss 26/94

    Warneffekt einer bereits erfolgten Verurteilung; Höchstmaß der Geldbuße; Schwere

  • OLG Düsseldorf, 22.01.1985 - 5 Ss OWi 6/85
  • OLG Köln, 07.01.1994 - Ss 555/93

    Zeugnis vom "Hörensagen"; Verurteilung; Überzeugung des Tatrichters; Weitere

  • BayObLG, 29.01.2003 - 5St RR 8/03

    Prozessvergleich; Vermögensschaden

    Auf die Wiedergabe der Einlassung und deren Würdigung anhand der erhobenen Beweise konnte im konkreten Falle auch nicht wegen einfacher Sach- und Beweislage verzichtet werden (BGH bei Dallinger, MDR 1975/198; OLG Köln VRS 87/205 ff.; OLG Düsseldorf NStZ 1985/323).
  • OLG Köln, 06.07.2001 - Ss 270/01

    Anfechtung des Schuldspruchs durch auf das Fahrverbot beschränkte

    Das Fehlen einer - zumindest knapp gefassten - Mitteilung der Einlassung des Angeklagten stellt sich als sachlichrechtlichen Mangel dar (ständige Senatsrechtsprechung vgl. VRS 87, 205 und Senatsentscheidung vom 16.5.2000 - Ss 203/00).

    Ohne die Wiedergabe der Einlassung und ihre Würdigung kann das Rechtsbeschwerdegericht im allgemeinen nicht überprüfen, ob die Feststellungen des Tatrichters rechtsfehlerfrei getroffen worden sind, weil unklar bleibt, ob den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (BGH StrafV 1984, 64; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. VRS 87, 205 und Senatsentscheidung vom 16.5.2000 - Ss 203/00).

    Diese Grundsätze gelten auch im Bußgeldverfahren (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. VRS 74, 210, 212; 87, 205; Senatsentscheidung vom 2.5.2000 - Ss 198/00).

    Ein Fall geringer Bedeutung, bei dem unter Umständen auf die Wiedergabe der Einlassung verzichtet werden kann, liegt bei der Anordnung eines Fahrverbots jedenfalls nicht vor (Senatsentscheidung VRS 87, 205).

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01

    Amtsanmaßung

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Urteilsgründen in der Regel zu entnehmen sein muss, ob und wie sich der Angeklagte zum Schuldvorwurf geäußert hat (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 44. Aufl., § 267 Rdn. 12 m.w.N.; OLG Köln, VRS 87, 205 ff.).

    Ohne die Wiedergabe der Einlassung im Urteil ist die Beweiswürdigung im Allgemeinen nicht überprüfbar, weil unklar bleibt, ob den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt; die Einlassung muss unter Berücksichtigung der erhobenen Beweise eingehend gewürdigt werden (BGH, StV 1984; 64; OLG Düsseldorf 1985, 323; OLG Köln, VRS 87, 205 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO., § 267 Rdn. 12).

  • OLG Köln, 14.02.2003 - Ss 16/03

    Revisibilität einer mangelnden Wiedergabe der Einlassung eines Angeklagten im

    Denn ohne Wiedergabe der Einlassung und ihrer Würdigung kann das Revisionsgericht im allgemeinen nicht überprüfen, ob der Tatrichter die Bedeutung der Angaben des Angeklagten zutreffend erkannt bzw. bewertet hat und damit den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 172; BGH NStZ-RR 1999, 45; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; SenE v. 24.4.1994 - Ss 105/94 B = VRS 87, 205; SenE v. 24.10.2000 - Ss 417/00; SenE v. 28.11.2000 - Ss 435/00; SenE v. 23.5.2002 - Ss 215/02 B; SenE v. 24.1.2003 - Ss 11/03 B; Meyer-Goßner a. a. O., § 267 Rdnr. 12 m. w. N.; Bick JA 1995, 583 (585( m. w. N.).

    Nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung kann der Tatrichter ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht ausnahmsweise auf die Wiedergabe der Einlassung des Angeklagten verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1999, 45 ; OLG Düsseldorf a. a. O.; SenE v. 24.4. 1994 a. a. O.; SenE v. 18.9. 2001 - Ss 360/01 B; SenE v. 18.6. 2002- Ss 246/02 B; SenE v. 24.1. 2003 a. a. O.).

  • BGH, 07.05.1998 - 4 StR 88/98

    Offensichtlicher Schreibfehler - Maßgebende Sitzungsniederschrift - Kenntnis der

    Indessen wird die Einlassung des Angeklagten nicht mitgeteilt, so daß das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob die Überzeugung des Tatrichters auf tragfähigen Erwägungen beruht (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323; OLG Köln VRS 87, 205 f.).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - Ss 476/98
    Das Fehlen einer - zumindest knapp gefassten - Einlassung in den Urteilsgründen stellt sich in aller Regel als sachlich-rechtlicher Mangel dar (vgl. Senatsentscheidung vom 18. Januar 1991 -Ss 630/90- = wistra 1991, 194 und vom 24. März 1994 -Ss 105/94 B- = VRS 87, 205; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Auflage, § 267 Randnummer 12 mit weiteren Nachweisen).

    Ohne die Wiedergabe der Einlassung im Urteil ist die Beweiswürdigung im Allgemeinen nicht überprüfbar, weil unklar bleibt, ob den Feststellungen eine erschöpfende Würdigung des Sachverhalts zu Grunde liegt (Senatsentscheidung VRS 87, 205; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.O.; Dahs/Dahs, die Revision im Strafprozess, 5. Auflage, Randnummer 408).

  • OLG Hamm, 05.11.1996 - 3 Ss OWi 1143/96

    Erfoderlicher Umfang der Ausführungen im Beschlussverfahren, Begründungsmangel,

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass den Urteilsgründen in der Regel zu entnehmen sein muss, ob und wie sich der Angeklagte bzw. Betroffene zum Schuldvorwurf geäußert hat (vgl. BGH, StV 1984, 64 (LS); OLG Köln, VRS 87, 205; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 267 Rdnr. 12 m.w.N.).

    Es kann dahinstehen, ob in sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen von geringer Bedeutung unter Umständen auf die Wiedergabe der Einlassung ohne Verstoß gegen die materiellrechtliche Begründungspflicht verzichtet werden kann (vgl. hierzu OLG Köln, VRS 87, S. 205 m.w.N.), denn ein derartiger Fall geringer Bedeutung liegt angesichts der Festsetzung einer Geldbuße in Höhe von 200,- DM sowie der Verhängung eines einmonatigen Fahrverbotes nicht vor.

  • OLG Hamm, 21.11.2002 - 5 Ss 1016/02

    Urteilsgründe, Einlassung, Wiedergabe, Verzicht

    Das ist in aller Regel der Fall; nur bei sachlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen kann das Gericht auf die Wiedergabe der Einlassung und auf eine Auseinandersetzung mit den Angaben des Angeklagten ohne Verstoß gegen seine materiell-rechtliche Begründungspflicht verzichten (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 217 und StV 1984, 64; Niemöller, Die strafrichterliche Beweiswürdigung in der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, StV 1984, 431 (436/437); OLG Köln VRS 87, 205 (206); OLG Stuttgart, Die Justiz 1990, 372; OLG Düsseldorf, NStZ 1985, 323; Kleinknecht/Meyer-Goßner, 45. Aufl., § 267 StPO Rdnr. 12 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.12.2010 - 1 RVs 220/10

    Gefahr im Verzug; Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei ohne vorherige

    Das Fehlen einer - zumindest knapp gefassten - Darstellung seiner Einlassung stellt in aller Regel einen materiell-rechtlichen Mangel dar (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidungen vom 18.01.1991 - Ss 630/90 - = wistra 1991, 194; vom 24.03.1994 - Ss 105/94 - = VRS 87, 205; vom 16.10.1998 - Ss 476/98 - = DAR 1999, 88; vom 13.03.2009 - 83 Ss 12/09 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Naumburg, 06.09.2006 - 2 Ss 246/06

    Urkundenfälschung und Aufenthaltsrecht für Asylbewerber

    Daher muß der Tatrichter auch mitteilen, auf welcher Grundlage er diese Feststellungen getroffen hat, um dem Revisionsgericht die Prüfung zu ermöglichen, ob er sich innerhalb der rechtlichen Grenzen der tatrichterlichen Beweiswürdigung gehalten hat (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 323, OLG Köln VRS 87, 205 ).
  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 35/22

    Ungenügende Beweiswürdigung des Gerichts bei fahrlässigem Überholen; Nachweis der

  • OLG Köln, 21.07.2009 - 83 Ss 59/09
  • KG, 22.01.2001 - 1 Ss 261/00
  • OLG Naumburg, 11.08.2009 - 2 Ss 116/09

    Erreichen eines Grenzwertes von 7,5g Tetrahydrocannabinol (THC) mit einem

  • KG, 09.07.1997 - 1 Ss 158/97
  • OLG Köln, 27.12.2007 - 81 Ss OWi 68/07
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