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   OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z   

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https://dejure.org/2004,9751
OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z (https://dejure.org/2004,9751)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z (https://dejure.org/2004,9751)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2004 - Ss 126/04 Z - 68 Z (https://dejure.org/2004,9751)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    OWiG § 31; ; OWiG § ... 33 Abs. 1 Nr. 1; ; OWiG § 33 Nr. 9; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 51 Abs. 2; ; OWiG § 51 Abs. 3; ; OWiG § 80 Abs. 2; ; OWiG § 80 a Abs. 2 Nr. 2; ; StPO § 145 a Abs. 1; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 261 i.V.m.; ; StVG § 26 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 51 Abs. 3; StPO § 145a Abs. 1
    Wirksame Zustellung an Wahlverteidiger auch bei Streichung entsprechender Textzeile in Vollmachtsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3196
  • NStZ 2004, 647
  • NZV 2004, 595
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Jedenfalls lässt das Antragsvorbringen nicht erkennen, dass eine gegebene Einlassung nicht gewürdigt worden wäre oder dass sich das Urteil zu einer solchen Einlassung in einem erkennbaren Widerspruch befinde, das also Vorbringen mit Erheblichkeit im Sinne des Art. 103 Abs. 1 GG übergangen worden wäre (vgl. BVerfGE 27, 248, 252).
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 394/96

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung, wenn bei einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, das der ursprüngliche Anhörungsbogen zunächst dem Beschwerdeführer als Halter und nicht als Betroffenen übersandt worden ist und damit in Frage steht, ob er eine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nicht hätte bewirken können, solange die Personalien des Fahrers unbekannt waren; vgl. hierzu BGHSt 24, 321, 323; BGHSt 42, 283, 287; Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 14 und 55).
  • BGH, 16.03.1972 - 4 StR 55/72

    Anhörungsbogen - Ordnungswidrigkeit - Bußgeld - Hemmung der Verjährung -

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, das der ursprüngliche Anhörungsbogen zunächst dem Beschwerdeführer als Halter und nicht als Betroffenen übersandt worden ist und damit in Frage steht, ob er eine Verjährungsunterbrechung nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nicht hätte bewirken können, solange die Personalien des Fahrers unbekannt waren; vgl. hierzu BGHSt 24, 321, 323; BGHSt 42, 283, 287; Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 33 Rdnr. 14 und 55).
  • OLG Jena, 06.06.2001 - 1 Ss 126/01

    Keine isolierte Aberkennung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht des

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2004 - Ss 126/04
    Durch § 51 Abs. 2 OWiG bzw. § 145 a Abs. 1 StPO wird nämlich eine gesetzliche Zustellungsvollmacht begründet, die sich allein aus der Stellung des Verteidigers - hier: als Wahlverteidiger - ergibt und nicht etwa konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt wird und daher nicht einschränkbar (OLG Jena, NJW 01, 3204; Meyer - Goßner § 145 a Rdnr. 1) und vom Willen des Beschuldigten unabhängig ist (BayObLGSt 69, 10; Lüderssen in Löwe - Rosenberg StPO, 25. Aufl., § 145 a Rdnr. 2).
  • BayObLG, 11.02.2020 - 202 ObOWi 38/20

    Unwirksame Einschränkung der Verteidigervollmacht für Zustellungen

    Der Wahlverteidiger, dessen Verteidigervollmacht sich im Zeitpunkt einer Zustellung (hier des Bußgeldbescheids) bei den Akten befindet, gilt auch im Bußgeldverfahren nach der § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG kraft Gesetzes und damit unabhängig vom Willen des Betroffenen als zustellungsbevollmächtigt, weshalb sich eine in die Vollmacht ausdrücklich aufgenommene Ausnahme für die "Empfangsvollmacht" ebenso als unwirksam erweist wie eine entsprechende Streichung innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111; OLG Dresden, Beschl. v. 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschl. v. 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 und OLG Hamm, Beschl. v. 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris).

    Vielmehr erweist sich diese Ausnahme mit der der Vorschrift des § 145a Abs. 1 StPO entsprechenden Bestimmung des § 51 Abs. 3 Satz 1 1. Halbsatz OWiG auch im Bußgeldverfahren insoweit als unvereinbar und deshalb ohne weiteres als unwirksam, als mit ihr (oder auch durch entsprechende Streichungen innerhalb einer an sich unbeschränkten Vollmachtsurkunde) von vorneherein ein vollständiger Entzug oder - wie hier - eine Begrenzung des vom Willen des Betroffenen unabhängigen, weil gesetzlichen Umfangs der sich allein aus der Stellung des Verteidigers - hier als Wahlverteidiger - ergebenden Zustellungsvollmacht herbeigeführt würde (st.Rspr.; vgl. schon BayObLG, Beschluss vom 04.07.1969 - 1 b St 161/69 = BayObLGSt 1969, 110, 111 f.; ferner OLG Dresden, Beschluss vom 10.05.2005 - Ss [OWi] 309/05 = NStZ-RR 2005, 244 = DAR 2005, 572 = BeckRS 2005, 5821 = VRS 108 [2005], 439; OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2004 - Ss 126/04 = NJW 2004, 3196 = NStZ 2004, 647 = NZV 2004, 595 = VRS 107 [2004], 295 = BeckRS 9998, 36347; OLG Jena, Beschluss vom 06.06.2001 - 1 Ss 126/01 = NJW 2001, 3204 = OLGSt OWiG § 51 Nr. 2 = VRS 101 [2001], 123 = StraFo 2001, 413 und zuletzt OLG Hamm, Beschluss vom 18.03.2019 - 1 RBs 42/19 bei juris; ferner LR/Lüderssen StPO 26. Aufl., § 145a Rn 2; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 145a Rn. 2; Göhler/Seitz/Bauer OWiG 17. Aufl. § 51 Rn. 44a; KK/Lampe OWiG 5. Aufl. § 51 Rn. 83 und KK/Willnow StPO 8. Aufl. § 145a Rn. 1; jeweils m.w.N.).

  • OLG Dresden, 10.05.2005 - Ss OWi 309/05

    Entziehung oder Einschränkung der gesetzlichen Zustellungsvollmacht durch den

    Denn die Zustellungsvollmacht ergibt sich allein aus der Stellung des Wahlverteidigers und wird nicht konstitutiv durch die Vollmachtsurkunde bewirkt (OLG Köln NJW 2004, 3196; Thüringisches Oberlandesgericht NJW 2001, 3204).
  • OLG Jena, 07.03.2016 - 1 OLG 171 SsBs 65/15

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren wegen

    Diese - § 145a Abs. 1 StPO entsprechende - Vorschrift normiert eine von einer rechtsgeschäftlichen unabhängige gesetzliche Zustellungsvollmacht, die nicht - jedenfalls nicht von vorneherein - durch die Verteidigervollmacht eingeschränkt oder entzogen werden kann (vgl. KK-Laufhütte, StPO, 6. Aufl., § 147a Rn. 1; Göhler-Seitz, OWiG, 16. Aufl., § 51 Rn. 44a, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss NJW 2001, 3204; OLG Dresden DAR 2005, 572; OLG Köln NZV 2004, 595; a.A. für die Wirksamkeit einer nachträglichen Aberkennung: OLG Hamm NJW 1991, 1317).
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