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   OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98   

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https://dejure.org/1998,8244
OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98 (https://dejure.org/1998,8244)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.06.1998 - Ss 151/98 (https://dejure.org/1998,8244)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Juni 1998 - Ss 151/98 (https://dejure.org/1998,8244)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1998, 640
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Damit hat das Amtsgericht gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung ( vgl.BGHSt 25, 285 ; Hanack in : Löwe-Rosenberger, StPO 24. Aufl., § 337 Rdn. 148 ; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdn. 213 , jeweils m.w.N) bzw. gegen Erfahrungssätze verstoßen ( vgl. BGHSt 41, 376, 382 ; NStZ 1997, 355 ; Senat StV 1994, 67 ; Entscheidungen vom 10.6.1997 - Ss 303/97 - m.w.N.).

    Unter derartigen Umständen ist der Beweiswert des ersten Wiedererkennens eines Täters durch einen Zeugen erheblich vermindert , es sei denn , der Wiedererkennungsakt bezieht sich auf eine Person, mit der der Zeuge nach den Urteilsfeststellungen näher bekannt oder vertraut ist ( Senat StV 1994, 67; Entscheidungen vom 21.1.1997 - Ss 643/96 - , vom 7.3.1997 - Ss 14/97 - und vom 10.6.1997 - Ss 303/97 -).

    Die Verläßlichkeit eines solchen Wiedererkennens ist nach den gesicherten Erfahrungen und Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis sehr häufig fragwürdig , weil es durch das vorangehende Wiedererkennen beeinflußt wird ( BGHSt 16, 204,205 , NStZ 1997, 355 , NStZ 1998, 265 ; Senat VRS 86, 126 , StV 1994, 67 , Entscheidungen vom 9.8.1996 - Ss 363/96 - , vom 21.1.1997 - Ss 643/96 - , vom 7.3.1997 - Ss 14/97 - , vom 21.5.1997 - Ss 262/97 - und vom 10.6.1997 - Ss 303/97 -).

    Dies würde voraussetzen, daß weitere Feststellungen, die zu einer Verurteilung führen könnten, auch unter Berücksichtigung des Gebots umfassender Sachaufklärung und umfassender Beweiswürdigung aufgrund des vom Revisionsgerichts bei der Sachrüge allein zu berücksichtigenden Urteilsinhalts nicht zu erwarten sind ( Senat VRS 86, 126, 129).

  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Die Verläßlichkeit eines solchen Wiedererkennens ist nach den gesicherten Erfahrungen und Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis sehr häufig fragwürdig , weil es durch das vorangehende Wiedererkennen beeinflußt wird ( BGHSt 16, 204,205 , NStZ 1997, 355 , NStZ 1998, 265 ; Senat VRS 86, 126 , StV 1994, 67 , Entscheidungen vom 9.8.1996 - Ss 363/96 - , vom 21.1.1997 - Ss 643/96 - , vom 7.3.1997 - Ss 14/97 - , vom 21.5.1997 - Ss 262/97 - und vom 10.6.1997 - Ss 303/97 -).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Damit hat das Amtsgericht gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung ( vgl.BGHSt 25, 285 ; Hanack in : Löwe-Rosenberger, StPO 24. Aufl., § 337 Rdn. 148 ; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdn. 213 , jeweils m.w.N) bzw. gegen Erfahrungssätze verstoßen ( vgl. BGHSt 41, 376, 382 ; NStZ 1997, 355 ; Senat StV 1994, 67 ; Entscheidungen vom 10.6.1997 - Ss 303/97 - m.w.N.).
  • BGH, 13.02.1974 - 2 StR 552/73

    Erörterungspflicht des Tatrichters hinsichtlich aller aus dem Urteil

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Damit hat das Amtsgericht gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung ( vgl.BGHSt 25, 285 ; Hanack in : Löwe-Rosenberger, StPO 24. Aufl., § 337 Rdn. 148 ; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 5. Aufl., Rdn. 213 , jeweils m.w.N) bzw. gegen Erfahrungssätze verstoßen ( vgl. BGHSt 41, 376, 382 ; NStZ 1997, 355 ; Senat StV 1994, 67 ; Entscheidungen vom 10.6.1997 - Ss 303/97 - m.w.N.).
  • BGH, 13.11.1997 - 4 StR 363/97

    Beurteilungsumfang der Rechtsfehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus OLG Köln, 19.06.1998 - Ss 151/98
    Die Verläßlichkeit eines solchen Wiedererkennens ist nach den gesicherten Erfahrungen und Erkenntnissen der kriminalistischen Praxis sehr häufig fragwürdig , weil es durch das vorangehende Wiedererkennen beeinflußt wird ( BGHSt 16, 204,205 , NStZ 1997, 355 , NStZ 1998, 265 ; Senat VRS 86, 126 , StV 1994, 67 , Entscheidungen vom 9.8.1996 - Ss 363/96 - , vom 21.1.1997 - Ss 643/96 - , vom 7.3.1997 - Ss 14/97 - , vom 21.5.1997 - Ss 262/97 - und vom 10.6.1997 - Ss 303/97 -).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

    Die Frage darf das Urteil nicht offen lassen, da hiervon der Beweiswert der Aussage des Zeugen abhängt: Sofern der Zeuge den Angeklagten erstmals in der Hauptverhandlung "auf der Anklagebank" wiedererkannt hat, ist der Beweiswert seiner Aussage erheblich gemindert: Einerseits wegen der langen Zeitdauer zwischen Beobachtung und Identifizierung, vor allem aber aufgrund der hohen Suggestivwirkung, wenn dem Zeugen nur der Angeklagte als solcher präsentiert wird (vgl. OLG Köln, StV 1998, 640).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Der Beweiswert eines ersten Wiedererkennens durch einen Zeugen in der Hauptverhandlung wird regelmäßig dadurch erheblich gemindert, dass der Angeklagte durch seine Platzierung im Gerichtssaal als Tatverdächtiger hervorgehoben wird (OLG Köln, Beschluss vom 19.06.1998- Ss 151/98, juris Rn. 15).
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