Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 26.08.1993

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 11.06.1993 - Ss 193/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,15968
OLG Oldenburg, 11.06.1993 - Ss 193/93 (https://dejure.org/1993,15968)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.06.1993 - Ss 193/93 (https://dejure.org/1993,15968)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - Ss 193/93 (https://dejure.org/1993,15968)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,15968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 29.07.1985 - 2 Ss OWi 335/85
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.06.1993 - Ss 193/93
    Der Bußgeldbescheid der Stadt Nordhorn war daher bereits bei seinem Erlaß nichtig (Bay ObLG in DAR 1977, 209; OLG Düsseldorf in NStZ 1986, 82 f = NJW 1986, 1505; Kurz in Karlsruher Kommentar, OWiG; § 66 Rdn. 70 m.w.N.; Bohnert in NZV 1986, 205).
  • OLG Zweibrücken, 05.10.1992 - 1 Ss 127/92

    Bußgeldbescheide; Sachverhaltsdarstellung; Verwechslung ; Lebensvorgänge;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.06.1993 - Ss 193/93
    Wegen des Bestandes dieses Bescheides war die Stadt Nordhorn nach dem auch im Bußgeldverfahren anwendbaren Grundsatz "ne bis in idem" daran gehindert, ebenfalls einen Bußgeldbescheid zu erlassen, solange wegen derselben Tat der wirksame, wenn auch nicht rechtskräftige, Bußgeldbescheid des Landkreises Grafschaft Bentheim existierte (OLG Saarbrücken in ZfS 1992, 140 f; OLG Zweibrücken in Zfs 1993, 103).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 193/93 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6749
OLG Köln, 26.08.1993 - Ss 193/93 (B) (https://dejure.org/1993,6749)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.08.1993 - Ss 193/93 (B) (https://dejure.org/1993,6749)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. August 1993 - Ss 193/93 (B) (https://dejure.org/1993,6749)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,6749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZV 1994, 157
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21

    Führen eines E-Scooters unter der Wirkung des berauschenden Mittels Kokain

    So beziehen sich die Fälle, in denen die Rechtsprechung die Widerlegung der tatbestandlichen Indizwirkung angenommen hat, vornehmlich auf Fälle in denen die Dauerhaftigkeit der Gefahrenlage oder die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts im konkreten Fall deutlich reduziert war (vgl. für Fälle einer nur kurzen Fahrstrecke von wenigen Metern OLG Celle, Beschluss vom 03. Januar 1990 - 1 Ss (OWi) 303/89, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2005 - 2 ObOWi 757/04, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 17. September 1987 - 4 Ss OWi 1114/87, juris; OLG Köln, Beschluss vom 26. August 1993 - Ss 193/93 (B) -, juris; zusätzlich zur Nachtzeit: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 1987 - 5 Ss (OWi) 81/87 - 64/87 I, juris (jeweils Orientierungssatz)).
  • OLG Köln, 19.12.2000 - Ss 488/00

    Feststellungen zum Schuldumfang bei Trunkenheitsfahrt

    So muss davon ausgegangen werden, dass ausgeführte und geplante Fahrtstrecke, wenn auch nicht völlig belanglos (vgl. dazu Senat NZV 1994, 157), so doch verhältnismäßig kurz, der Angeklagte bei der Alkoholaufnahme nicht in Fahrbereitschaft und die benutzte Straße, namentlich zur angegebenen Tatzeit (21.20 Uhr), verkehrsarm war.
  • OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95
    Berücksichtigungsfähig sind hiernach sowohl Tatmodalitäten, die zugunsten des Betroffenen vom Regelfall abweichen, als auch Umstände, die belegen, daß sich die Vollstreckung des Fahrverbots für den Betroffenen als erhebliche Härte darstellen würde (vgl. Senat VRS 86, 138 = NZV 1994, 157; SenE vom 20. Juni 1995 - Ss 284/95 (B) - Jagusch/Hent-schel a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 a m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.10.1995 - Ss 535/95 (B)-263
    Berücksichtigungsfähig sind hiernach sowohl Tatmodalitäten, die zugunsten des Betroffenen vom Regelfall abweichen, als auch Umstände, die belegen, daß sich die Vollstreckung des Fahrverbots für den Betroffenen als erhebliche Härte darstellen würde (vgl. Senat VRS 86, 138 = NZV 1994, 157 ; SenE vom 20. Juni 1995 - Ss 284/95 (B) - Jagusch/Hentschel a.a.O., § 25 StVG Rn. 15 a m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht