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   OLG Oldenburg, 15.08.2005 - Ss 202/05   

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https://dejure.org/2005,32017
OLG Oldenburg, 15.08.2005 - Ss 202/05 (https://dejure.org/2005,32017)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.08.2005 - Ss 202/05 (https://dejure.org/2005,32017)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. August 2005 - Ss 202/05 (https://dejure.org/2005,32017)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 14.10.2009 - 1 Ss 310/09

    Auswirkungen der Missachtung des Richtervorbehalts bei der Entnahme einer

    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit auf das drei- bis vierfache des Differenzbetrages des zwischen den erhaltenen Sozialhilfeleistungen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (st. Rspr. d. Senats z.B. Beschluss vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; vom 06.10.2003 - 1 Ss 233/03; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05; vom 02.03.2007 - 1 Ss 347/06; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • OLG Frankfurt, 26.02.2010 - 1 Ss 425/08

    Voraussetzungen der Beförderungserschleichung

    Bei einem Sozialleistungsempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei - bis vierfache des Differenzbetrages zwischen den erhaltenen Sozialleistungen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 23.08.2001, 1 Ss 161/01; vom 06.10.2003, 1 Ss 223/03; vom 23.08.2005, 1 Ss 202/05 und vom 02.03.2007, 1 Ss 347/06).
  • OLG Frankfurt, 19.09.2006 - 1 Ss 167/06

    Strafbarkeit eines Ausländers gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG

    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • OLG Frankfurt, 25.07.2008 - 1 Ss 407/07

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet: Zäsurwirkung einer Vorverurteilung;

    Bei einem Sozialhilfeempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit durch das drei- bis vierfache des Differenzbetrages zwischen erhaltener Sozialhilfe einschließlich Sachbezügen und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 12.09.2006 - 1 Ss 145/06; vom 23.08.2005 - 1 Ss 202/05, vom 6.10.2003 - 1 Ss 223/03 und vom 23.08.2001 - 1 Ss 161/01; ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2007 - 1 Ss 158/07

    Das in § 46 Abs. 3 StGB aufgestellte Verbot der Doppelverwertung von

    Bei einem Sozialleistungsempfänger, der über keine anderen Mittel verfügt und auch nicht seine Arbeitskraft verwerten könnte, ist die Tagessatzhöhe damit auf das 3- bis 4-fache des Differenzbetrages zwischen der erhaltenen Sozialleistung und dem unerlässlichen Lebensunterhalt pro Tag begrenzt (st. Rspr. d. Senats z.B. Beschl. v. 12.09.2006 - 1 Ss 145/06 - v. 23.08.2001 - 1 Ss 161/01 - v. 06.10.2003 - 1 Ss 233/03 - und v. 23.08.2005 - 1 Ss 202/05 - ebenso OLG Stuttgart NJW 1994, 745).
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