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   OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92 (Z)   

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https://dejure.org/1992,1582
OLG Köln, 02.06.1992 - Ss 206/92 (Z) (https://dejure.org/1992,1582)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.1992 - Ss 206/92 (Z) (https://dejure.org/1992,1582)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 1992 - Ss 206/92 (Z) (https://dejure.org/1992,1582)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versagung rechtlichen Gehörs ; Rüge; Darlegung; Geltendmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1 Nr. 2

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 419
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs gibt einen Anspruch darauf, sich zu allen entscheidungserheblichen und dem Betroffenen nachteiligen Tatsachen und Beweisergebnissen zu äußern (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Senatsentscheidungen NZV 1992, 419 = VRS 83, 367; VRS 87, 207; VRS 94, 123).

    In derartigen Fällen kann ohne Angaben darüber, was der Betroffene im Fall der Anhörung vorgetragen hätte, nicht beurteilt werden, ob das Urteil auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht (vgl. BVerfGE 82, 236, 256; OLG Düsseldorf DAR 1998, 22 = NZV 1998, 254; Senatsentscheidung NZV 1992, 419 = VRS 83, 367).

  • OLG Köln, 05.10.2011 - 1 RBs 278/11

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Abwesenheitsurteil nach § 74 Abs. 1 Satz 1

    Darüber hinaus ist dem Rügevorbringen auch zu entnehmen, dass der Betroffene, bedingt durch die Verletzung des rechtlichen Gehörs, mit entscheidungserheblichem Sachverhalt nicht gehört worden ist (vgl. OLG Düsseldorf DAR 99, 275; OLG Köln NZV 1992, 419; Bay. ObLG VRS 96, 18; OLG Hamm BeckRS 2010, 03080).
  • OLG Hamm, 16.08.2006 - 2 Ss OWi 348/06

    Entbindung; persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung; Verwerfung;

    Da der Anspruch auf rechtliches Gehör zudem nur dann verletzt ist, wenn die erlassene Entscheidung auf einem Verfahrensfehler beruht, der seinen Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Partei hat (vgl. BVerfG NJW 1992, 2811), müssen in der Begründungsschrift konkret die Tatsachen dargelegt werden, anhand derer die Beruhensfrage geprüft werden kann (vgl. BGHSt 30, 331; OLG Hamm, a.a.O.; vgl. auch noch Beschluss vom 24. Februar 2000, 4 Ss OWi 114/00; OLG Köln NZV 1992, 419; vgl. auch Göhler, a.a.O., Rn. 16, 16i).
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