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   OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03   

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https://dejure.org/2003,18771
OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03 (https://dejure.org/2003,18771)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2003 - Ss 209/03 (https://dejure.org/2003,18771)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 (https://dejure.org/2003,18771)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Ablehnung einer mit einem Hilfsbeweisantrag begehrten Beweiserhebung; Umfang der Amtsaufklärungspflicht durch das Strafgericht; Ausschließliche Geltendmachung der Ablehnung eines Beweisantrags im Rahmen der ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Köln, 04.04.2000 - Ss 76/00

    Ergänzung eines Schuldspruches im Revisionsurteil; Fahrlässige Gefährdung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03
    Entgegen der von ihr geäußerten Kritik an der entsprechenden Rechtsprechung des Senats ist darüber hinaus aber auch daran festzuhalten, dass die (fehlerhafte) Ablehnung eines Beweisantrags ausschließlich im Rahmen der Aufklärungsrüge geltend gemacht werden kann (SenE v. 14.09.1999 - Ss 382/99 - SenE v. 04.04.2000 - Ss 76/00 - = StraFo 2000, 238 = VRS 99, 63 [65] = StV 2001, 343; vgl. a. Tolksdorf, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 420 Rdnr. 9), die hier freilich in zulässiger Weise erhoben worden ist.

    Die fehlerhafte Nichterhebung eines beantragten Beweises kann daher ebenso wie die fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages nur im Rahmen einer Aufklärungsrüge geltend gemacht werden (SenE v. 14.09.1999 - Ss 382/99 - SenE v. 04.04.2000 - Ss 76/00 - 61 = StraFo 2000, 238 = VRS 99, 63 [65] = StV 2001, 343; Meyer-Goßner, a.a.O., § 420 Rdnr. 13).

  • BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52

    Gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist gegeben, wenn die beantragte Beweiserhebung sich aufgedrängt oder zumindest nahegelegen hätte (BGHSt 3, 169 [175]; BGH DAR 1980, 206 [Spiegel]; Meyer-Goßner, a.a.O. § 244 Rdnr. 12 m.w. Nachw.; für den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts: OLG Hamm JMinBl NW 1980, 70 u. NStZ 1984, 462 [463]; OLG Koblenz VRS 55, 130; OLG Stuttgart NJW 1981, 2525).
  • OLG Hamm, 02.04.1984 - 3 Ss OWi 1795/83
    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist gegeben, wenn die beantragte Beweiserhebung sich aufgedrängt oder zumindest nahegelegen hätte (BGHSt 3, 169 [175]; BGH DAR 1980, 206 [Spiegel]; Meyer-Goßner, a.a.O. § 244 Rdnr. 12 m.w. Nachw.; für den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts: OLG Hamm JMinBl NW 1980, 70 u. NStZ 1984, 462 [463]; OLG Koblenz VRS 55, 130; OLG Stuttgart NJW 1981, 2525).
  • BGH, 28.11.1997 - 3 StR 114/97

    Verurteilung des ehemaligen parlamentarischen Geschäftsführers der

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03
    Fehlt es daran, so hat dies allerdings nur zur Folge, dass kein ("echter") Beweisantrag vorliegt, der allein aus einem der Kataloggründe des § 244 Abs. 3 - 5 StPO abgelehnt werden könnte, sondern ein Beweisermittlungsantrag, dem das Gericht nur im Rahmen der Aufklärungspflicht aus § 244 Abs. 2 StPO nachzugehen hat (vgl. BGH NStZ 1998, 618 [619]; BGH NStZ 2001, 604 [605]: Herdegen, a.a.O., Rdnr. 48; vgl. a. SenE v. 20.07.2000 - Ss 307/00 -: Bick, JA 2001, 691 [693]).
  • OLG Stuttgart, 30.07.1981 - 3 Ss 331/81

    Eigene Sachkunde; Grenznahe Blutalkoholkonzentration; Reduktionsfaktor;

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03
    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist gegeben, wenn die beantragte Beweiserhebung sich aufgedrängt oder zumindest nahegelegen hätte (BGHSt 3, 169 [175]; BGH DAR 1980, 206 [Spiegel]; Meyer-Goßner, a.a.O. § 244 Rdnr. 12 m.w. Nachw.; für den Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts: OLG Hamm JMinBl NW 1980, 70 u. NStZ 1984, 462 [463]; OLG Koblenz VRS 55, 130; OLG Stuttgart NJW 1981, 2525).
  • BGH, 28.06.2001 - 1 StR 198/01

    Beschlagnahmeverbot; Verwertungsverbot; Recht auf konkrete und angemessene

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03
    Fehlt es daran, so hat dies allerdings nur zur Folge, dass kein ("echter") Beweisantrag vorliegt, der allein aus einem der Kataloggründe des § 244 Abs. 3 - 5 StPO abgelehnt werden könnte, sondern ein Beweisermittlungsantrag, dem das Gericht nur im Rahmen der Aufklärungspflicht aus § 244 Abs. 2 StPO nachzugehen hat (vgl. BGH NStZ 1998, 618 [619]; BGH NStZ 2001, 604 [605]: Herdegen, a.a.O., Rdnr. 48; vgl. a. SenE v. 20.07.2000 - Ss 307/00 -: Bick, JA 2001, 691 [693]).
  • BGH, 02.08.2000 - 3 StR 154/00

    Fehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages (Konnexität bei offensichtlichem

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2003 - Ss 209/03
    Für den Zeugenbeweis bedeutet diese zusätzliche Anforderung, dass der Antrag erkennen lassen muss, weshalb der Zeuge etwas zu dem Beweisthema bekunden können soll (BGH NStZ-RR 01, 43).
  • KG, 21.01.2015 - 121 Ss 228/14

    Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs: Wirksamkeit eines von einem

    Das Urteil kann auf einer rechtsfehlerhaften Nichterhebung eines beantragten Beweises nur beruhen (§ 337 Abs. 1 StPO), sofern darin eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht liegt (vgl. zum Vorstehenden OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 5 und 6; BayObLG, Beschluss vom 28. August 2001 - 1 St RR 93/01 - juris Rz. 13).

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist gegeben, wenn die beantragte Beweiserhebung sich aufgedrängt hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 167/14 - juris Rz. 28; KG, Urteil vom 12. Januar 2015 - 2 - 38/14 - OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 14).

    Der Tatrichter muss also einen möglicherweise beweisbaren potentiellen Sachverhalt dann zum Gegenstand der Beweisaufnahme machen, wenn das Gelingen des Beweises und aus bewiesenen Sachverhaltsmomenten ableitbare Schlüsse den Schuldvorwurf widerlegen oder zumindest in Frage stellen, ihn stützen oder in relevanter Weise modifizieren können (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris Rz. 14).

  • KG, 16.10.2017 - 121 Ss 143/17

    Sprungrevision gegen ein Urteil im Strafbefehlsverfahren: Aufklärungsrüge gegen

    Das strikte Verbot der Vorwegnahme der Beweiswürdigung gilt insofern nicht (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 4. April 2000 - Ss 76/00 - 61 - juris und vom 15. Juli 2003 - Ss 209/03 - juris m.w.N.).
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