Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.04.2007 - Ss 25/2007 (28/07), Ss 25/07 (28/07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5604
OLG Saarbrücken, 24.04.2007 - Ss 25/2007 (28/07), Ss 25/07 (28/07) (https://dejure.org/2007,5604)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.04.2007 - Ss 25/2007 (28/07), Ss 25/07 (28/07) (https://dejure.org/2007,5604)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. April 2007 - Ss 25/2007 (28/07), Ss 25/07 (28/07) (https://dejure.org/2007,5604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Notwendige Verteidigung: Erforderliche Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen der Schwere der Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen der schwere der Tat gemäß § 140 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Richterlicher Ermessensspielraum bei Beurteilung des Vorliegens eines Falls notwendiger Verteidigung; Revisionsgrund bei Unterlassen einer ...

  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit

  • sokolowski.org (Auszüge)

    Ab einer Gesamtstraferwartung von einem Jahr ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Ab einer Gesamtstraferwartung von einem Jahr ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers in der Regel geboten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Absehen vom Fahrverbot - Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Nürnberg, 16.01.2014 - 2 OLG 8 Ss 259/13

    Pflichtverteidigerbestellung für die Berufungsinstanz: Notwendige Verteidigung

    Nach der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte soll dies selbst dann gelten, wenn die Vollstreckung der zu erwartenden Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt wird (so etwa OLG Frankfurt StraFo 2000, 344 Rdn. 2 nach juris; OLG Hamm - 2. Strafsenat - NStZ-RR 2001, 373 Rdn. 9 nach juris; OLG Saarbrücken Beschluss vom 24.04.2007 - Ss 25/2007 (28/07), Rdn. 8 nach juris; so auch KK-StPO/Laufhütte, 7. Aufl, § 140 Rdn. 21; s.a. OLG Braunschweig StV 1996, 6: bei zur Bewährung ausgesetzter Freiheitsstrafe von über einem Jahr; anderer Ansicht OLG Hamm Beschluss vom 12.02.2008 - 3 Ss 541/07, Rdn. 18 nach juris, und OLG München NJW 2006, 789 Rdn. 13 nach juris).

    Den meisten Entscheidungen, die vom Grundsatz einer notwendigen Verteidigung bei Freiheitsstrafen von einem Jahr oder darüber ausgehen, lagen allerdings konkret zu erwartende Freiheitsstrafen von über einem Jahr oder sonstige hinzukommenden Nachteile zugrunde (vgl. BayObLG NJW 1995, 2738 Rdn. 4 nach juris: acht Monate und drohender Bewährungswiderruf von sieben Monaten; BayObLG StV 1993, 180: ein Jahr Freiheitsstrafe und aufgrund der Verurteilung drohende Ausweisung; OLG Brandenburg, Beschluss vom 24.01.2011 - (1) 53 Ss 187/10, Rdn. 1 und 10 nach juris: sieben Monate und drohender Bewährungswiderruf von elf Monaten; OLG Brandenburg, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 Ss 90/07, Rdn. 5 nach juris: drei Monate und drohender Bewährungswiderruf von einem Jahr zehn Monaten; OLG Celle Beschluss vom 30.05.2012 - 32 Ss 52/12, Rdn. 11 nach juris: insgesamt 29 Monate Freiheitsstrafe; OLG Düsseldorf StraFo 1998, 341 Rdn. 6: zwölf Monate und drohender Bewährungswiderruf mehrerer Restfreiheitsstrafen; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.06.2008 - 2 - 39/08 (REV) - 1 Ss 107/08, Rdn. 9 nach juris: drohender Bewährungswiderruf einer Freiheitsstrafe von einem Jahr acht Monaten; OLG Jena StraFo 2005, 200, Rdn. 7 nach juris: zu erwartende Freiheitsstrafe von einem Jahr elf Monaten; OLG Hamm StV 2002, 237 Rdn. 6 nach juris: sechs Monate und drohender Bewährungswiderruf von 18 Monaten; OLG München NJW 2006, 789 Rdn. 13 und 15 nach juris: ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung und Anschluss des anwaltlich vertretenen Nebenklägers; OLG Saarbrücken Beschluss vom 24.04.2007 - Ss 25/2007 (28/07), Rdn. 1 und 8 ff. nach juris: sechs Monate und drohender Bewährungswiderruf von acht Monaten; weitere zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung bei LR-StPO/Lüderssen/Jahn, 26. Aufl., § 140 Rdn. 55 ff.).

  • OLG Hamm, 12.02.2008 - 3 Ss 541/07

    Pflichtverteidigerbestellung; Rügeanforderungen

    Ob eine Pflichtverteidigerbestellung wegen der "Schwere der Tat" erforderlich ist, bestimmt sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung, wobei hier eine Straferwartung von um ein Jahr Freiheitsstrafe zu Grunde gelegt wird (vgl. dazu näher OLG Düsseldorf StV 2002, 236; OLG Hamm, NStZ-RR 1997, 78; OLG Hamm NStZ-RR 2001, 373; OLG München wistra 2006, 118; OLG Rostock Beschl v. 24.06.2002 - I Ws 273/02; OLG Saarbrücken Beschl. v. 24.04.2007 - Ss 25/07; ThürOLG StraFo 2005, 200; OLG Koblenz StraFo 2006, 285; KK-Laufhütte StPO 5. Aufl. § 140 Rdn. 21; Meyer-Goßner a.a.O. § 140 Rdn. 23).

    Vielmehr sind nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten, die sich nach dem Zustand seiner Persönlichkeit und den Umständen des Falles richtet, zu berücksichtigen (vgl.: OLG Düsseldorf StV 2002, 236; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 78; OLG München Beschl. v. 13.12.2005 - 5 StRR 129/05= wistra 2006, 118; ThürOLG StraFo 2005, 200; OLG Rostock Beschl. v. 24.06.2002 - I Ws 273/02; OLG Saarbrücken Beschl. v. 24.04.2007 - SS 25/07).

  • VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 63/07

    Anforderungen an die Anwendung des § 140 Abs. 2 StPO; Berücksichtigung offener

    Soweit die strafgerichtliche Rechtsprechung der Vorschrift des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO eine Ermächtigung des Gerichtsvorsitzenden zu einer Ermessensentscheidung entnimmt (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluß vom 24. April 2007 - Ss 25/2007 - zitiert nach juris), gilt dies jedenfalls dann nicht, wenn dem Angeklagten als Folge aus dem Strafverfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht (vgl. BVerfG, Beschluß vom 30. Oktober 2002 - 2 BvR 786/02 -, NJW 2003, 882).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2007 - 1 Ss 79/07

    Aufenthaltsrecht: Strafbarkeit von Verstößen gegen eine räumliche

    Nur wenn beiden Verstößen die selbe Aufenthaltsbeschränkung zugrunde liegt, kann von einer wiederholten, den Straftatbestand erfüllenden Tat am 26. März 2005 ausgegangen werden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 Ss 25/07 -).
  • OLG Saarbrücken, 24.04.2007 - Ss 28/07

    Pflichtverteidiger, Beiordnung wegen Schwere der Tat, Schwierigkeit der Sache,

    Ss 25/07 Ss 28/07.
  • LG Magdeburg, 12.12.2012 - 21 Qs 94/12

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen der Gefahr des Widerrufs einer zur

    Rdnr. 4/5, zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10. Juni 2008, Az. 5 Ss 237/08, Rdnr. 5, zitiert nach juris; Saarländisches OLG, Beschluss vom 24. April 2007, Az. Ss 25/2007 (28/07), Rdnr. 9, zitiert nach juris; LG Zweibrücken Beschluss vom 12. März 2007 Az. Qs 24/07, Rdnr. 3, zitiert nach juris), so ist zu berücksichtigen, dass in diesen Fällen stets auch für die neu abzuurteilende Tat die Verhängung einer - wenn auch zum Teil geringen - Freiheitsstrafe wahrscheinlich war bzw. zusätzlich eine Gesamtstrafenbildung mit Strafen aus anderen Verfahren in Betracht kam.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht