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   OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01 - 143   

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https://dejure.org/2001,1507
OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01 - 143 (https://dejure.org/2001,1507)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.08.2001 - Ss 264/01 - 143 (https://dejure.org/2001,1507)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. August 2001 - Ss 264/01 - 143 (https://dejure.org/2001,1507)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urkundenfälschung durch Abänderung des Parkzeitendes eines Parkscheins; Gebrauchmachen einer unechten Urkunde; Kriterien für die Annahme einer Urkunde; Voraussetzungen für die Annahme eines versuchten Betruges; Vermögensvorteil durch Abwehr einer Geldstrafe

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Fälschung von Parkscheinen durch überkleben und Strafverfahren parallel zu Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Eine Urkundenfälschung begeht, wer in dem von einem Parkscheinautomaten ausgegebenen Parkschein das Ende der zulässigen Parkzeit abändert und diesen Parkschein hinter die Windschutzscheibe legt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Parkschein manipuliert - Urkundenfälschung?

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Lohnt sich nicht: Fälschen

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Das Verwenden eines ausgedruckten aber geänderten Parkscheins stellt eine Urkundenfälschung dar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 263 § 267
    Änderung des Parkzeitendes auf einem Parkschein

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Parkschein-Fall

    § 263 StGB; § 22 StGB; § 267 StGB; § 23 StGB
    Urkundenfälschung: automatisch erstellte Schriftstücke als Urkunden; Verwarnungsgeld als Schutzobjekt des Betrugstatbestandes

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Urkundsdelikte, Betrug, Verwenden eines überklebten Parkscheins

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 527
  • NZV 2001, 481
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
    Das gilt zunächst im Hinblick auf den Gesichtspunkt der anderweitigen Rechtshängigkeit (der gleichen Strafsache; vgl. BGHSt 36, 175 [180] = NJW 1989, 2403 [2404]) und des Verbots der Doppelbestrafung, der bereits aufgrund der Sachrüge zu beachten war (vgl. Kuckein, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 337 Rdnr. 25 m. w. Nachw.).

    Eine Einstellung des Strafverfahrens war im vorliegenden Fall schon von daher nicht veranlasst, ohne dass auf die vom Amtsgericht vorgenommene Verbindung von Bußgeld- und Strafverfahren noch einzugehen wäre (zur Beseitigung des Verfahrenshindernisses anderweitiger Rechtshängigkeit durch Verbindung mehrerer Strafverfahren: BGHSt 36, 175 = NJW 1989, 2403).

  • OLG Stuttgart, 15.12.1980 - 3 Ws 195/80
    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
    Die Strafe ist Vergeltung für begangenes Unrecht; sie wird um ihrer selbst willen verhängt und ist daher ihrem Wesen nach nicht vermögensrechtlicher Natur, sondern ein Rechtsgut eigener Art (RGSt 71, 280 [281]; OLG Schleswig SchlHA 1978, 59 m. w. Nachw.; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282; BayObLGSt 1991, 61 = …
  • BayObLG, 05.05.1988 - RReg. 1 St 3/88
    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
    Die Täuschungshandlung galt den ordnungsbehördlichen Überwachungskräften, die bekanntlich allein die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des ruhenden Verkehrs - und nicht die Erhebung geschuldeter Gebühren - betreiben (vgl. dazu OLG Saarbrücken VRS 75, 348 = DAR 1989, 233; Wenzel DAR 1989, 455).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.1990 - 3 Ss 169/89
    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
    Die Strafe ist Vergeltung für begangenes Unrecht; sie wird um ihrer selbst willen verhängt und ist daher ihrem Wesen nach nicht vermögensrechtlicher Natur, sondern ein Rechtsgut eigener Art (RGSt 71, 280 [281]; OLG Schleswig SchlHA 1978, 59 m. w. Nachw.; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282; BayObLGSt 1991, 61 = …
  • BGH, 19.05.1988 - 1 StR 359/87

    Anfechtung einer Verurteilung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
    Daraus folgt weiter, dass die Staatsanwaltschaft weder durch ein eingeleitetes, noch durch ein schwebendes und nicht einmal durch ein beendetes Bußgeldverfahren in ihrer Entschließung, die Tat in strafrechtlicher Hinsicht zu verfolgen, eingeengt ist, dass also das Strafverfahren stets Vorrang vor einem Bußgeldverfahren hat (vgl. BGHSt 35, 290 [293]; Göhler NStZ 1992, 75 [76] m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 20.12.1979 - RReg. 5 St 237/79

    Verbotsirrtum; Strafbarkeit; Verhalten; Beurteilung; Einstellungsverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
    Diese wiederum können aus rechtlichen Beziehungen, aus Gesetz, Herkommen und Vereinbarung hergeleitet werden (Gribbohm a.a.O. § 267 Rdnr. 50; Tröndle/Fischer a.a.O. § 257 Rdnr. 7; BayObLG NJW 1980, 1057).
  • RG, 28.06.1937 - 5 D 910/36

    1. Wer gutgläubig Schmuggelware erworben hat, kann nicht allein dadurch

    Auszug aus OLG Köln, 10.08.2001 - Ss 264/01
    Die Strafe ist Vergeltung für begangenes Unrecht; sie wird um ihrer selbst willen verhängt und ist daher ihrem Wesen nach nicht vermögensrechtlicher Natur, sondern ein Rechtsgut eigener Art (RGSt 71, 280 [281]; OLG Schleswig SchlHA 1978, 59 m. w. Nachw.; OLG Stuttgart MDR 1981, 422; OLG Karlsruhe NStZ 1990, 282; BayObLGSt 1991, 61 = …
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2018 - 2 Rv 5 Ss 669/18

    Missbrauch von Ausweispapieren: Täuschende Verwendung eines

    Da weder ein Strafantrag gestellt wurde noch die Strafverfolgungsbehörde - die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat dies während des Revisionsverfahrens ausdrücklich abgelehnt - wegen des besonderen öffentlichen Interesses ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält (§ 263 Abs. 4 StGB i.V.m. § 248a StGB), fehlt es an dieser Prozessvoraussetzung für eine - ohne dass der Senat diese Frage abschließend entscheiden müsste - grundsätzlich in Betracht kommende Strafbarkeit wegen versuchten Betruges gemäß §§ 263 Abs. 2, 22, 23 Abs. 1 StGB zum Nachteil der Stadt Lörrach durch die beabsichtigte Ersparnis der Parkgebühr (eingehend hierzu Mitsch, NZV 2012, 153; Matzky, Jura 2003, 191; die beabsichtigte Abwendung der Verhängung eines Verwarnungsgeldes bzw. einer Geldbuße ist nach überwiegender Auffassung nicht vom Vermögensstrafrecht geschützt, OLG Köln, NJW 2002, 527; OLG Stuttgart, a.a.O.; Fischer, a.a.O., § 263 Rn. 99 [jeweils m.w.N.]).
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