Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 264/99 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,11371
OLG Köln, 25.06.1999 - Ss 264/99 (B) (https://dejure.org/1999,11371)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.06.1999 - Ss 264/99 (B) (https://dejure.org/1999,11371)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - Ss 264/99 (B) (https://dejure.org/1999,11371)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,11371) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 16.07.2008 - 311 SsBs 43/08

    Annahme einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit i.S.d. § 17 Abs. 3 S. 2

    OLG Köln VRS 97, 381.
  • OLG Köln, 08.02.2000 - Ss 51/00 (B) 23
    Ihm bleibt vielmehr, im Rahmen einer Gesamtwürdigung unter Abwägung der Umstände des Einzelfalls in objektiver und subjektiver Hinsicht zu bestimmen, ob das gesamte Tatbild vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in solchem Maß abweicht, dass das Fahrverbot unangemessen wäre, mithin eine unverhältnismäßige Reaktion auf objektiv verwirklichtes Unrecht und subjektiv vorwerfbares Verhalten darstellt (BVerfG DAR 1996, 196 = NJW 1996, 1809; SenatsE VRS 92, 228; 92, 279; 97, 381).

    Insbesondere zu Nr. 34.2 BkatV ist anerkannt, dass nur besonders schwerwiegende Rotlichtverstöße unter diese Regelung fallen (SenatsE NZV 1994, 41; NZV 1994, 330 = VRS 87, 147; VRS 92, 228; VRS 92, 279; VRS 97, 381).

    Wenn unter den besonderen Umständen des Einzelfalls eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilsnehmer auszuschließen ist, liegt kein Regelfall vor (ständige Senatsrechtsprechung vgl. SenatsE VRS 97, 381 m.w.N.).

    Da der Grund für die in Nr. 34.2 BkatV enthaltene Regelung die mit dem bezeichneten Verkehrsverhalten im allgemeinen verbundene abstrakte Gefährdung ist (vgl. Verkehrsblatt 1991, 702, 704; SenatsE NZV 1994, 330 = VRS 87, 147), weicht ein Fall, in dem eine abstrakte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen ist, so sehr vom Regelfall ab, dass ein Abweichen von der Regelsanktion geboten ist (vgl. OLG Hamm DAR 1996, 469; SenatsE VRS 97, 381).

  • OLG Köln, 21.06.2005 - 8 Ss OWi 137/05

    Beförderung von Gütern ohne Güterkraftverkehrsgenehmigung; Begriff der

    Die Wertgrenze für die "geringfügige Ordnungswidrigkeit" ist in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in §§ 79, 80 OWiG derzeit bei 250, 00 EUR anzusetzen (vgl. OLG Zweibrücken, DAR 99, 181 = MZV 99, 219 = NStZ 00, 95; OLG Zweibrücken DAR 02, 90, 91 = MZV 02, 97; OLG Düsseldorf VRS 97, 67, 69; ebenso Senat VRS 97, 381, 394; SenE vom 19.09.2003 - Ss 406/03 B - mit ausführlichen weiteren Rechtsprechungsnachweisen - vgl. auch unter Annahme eines noch niedrigeren Schwellenwerts Göhler-König, OWiG, 13. Aufl., § 17 Rdnr. 24).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 81 Ss OWi 31/05

    Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer Begutachtung im Urteil

    Die Wertgrenze für die "geringfügige Ordnungswidrigkeit" ist in Anpassung an die Neuregelung der Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde in §§ 79, 80 OWiG derzeit bei 250, 00 EUR anzusetzen (vgl. OLG Zweibrücken DAR 99, 181 = NZV 99, 219 = NStZ 00, 95; OLG Zweibrücken DAR 02, 90, 91 = NZV 02, 97; OLG Düsseldorf VRS 97, 67, 69; ständige Rechtsprechung auch des Senates, vgl. Senat VRS 97, 381, 384 und zuletzt SenE vom 12.08.2005 - 81 Ss-OWi 11/05 - ; vgl. auch unter Annahme eines noch niedrigeren Schwellenwertes von nur 100, 00 EUR Göhler-König, § 17 Rdn. 24).
  • OLG Köln, 15.07.2022 - 1 RBs 198/22

    Rechtsbeschwerde wegen Verteidigerbehinderung; Darlegungslast bei Vorwurf

    Nichts anderes gilt nach Auffassung des Senats bei Geldbußen über 250,- EUR, solange die im Bußgeldkatalog vorgesehene Regelgeldbuße verhängt wird und sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen außergewöhnlich gut oder schlecht sind (vgl. nur SenE v. 25.06.1999 - Ss 264/99 B - m. w. Nachw. = VRS 97, 381 [383]; SenE v. 21.10.2011 - III-1 RBs 298/11 - SenE v. 13.11.2020 - III-1 RBs 322/20) und zwar auch dann, wenn auf den für eine vorsätzliche Begehungsweise nach § 3 Abs. 4a BKatV vorgesehenen Regelsatz erkannt wird (vgl. dazu jüngst SenE v. 06.07.2021, III-1RBs 169/21).
  • BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung

    Unter Berücksichtigung der Änderung des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 OWiG hinsichtlich der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde wird jedoch in der neueren Rechtsprechung vermehrt eine Obergrenze von 250 EUR (500 DM) angenommen, ab der die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu klären sind (vgl. Zweibrücken NZV 1999, 219 f.; OLG Köln VRS 97, 381 /384; OLG Düsseldorf NZV 2000, 425/426).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2001 - 3 Ws 452/01

    Geschlossener Vollzug; Rückverlegung; Strafgefangener; Gutachten; Fachpsychologe;

    Wenn die Vollzugsbehörde sich bei ihrer Entscheidung auf das Gutachten oder die Stellungnahme eines Sachverständigen stützt, so ist es unerläßlich, daß dessen wesentlichen tatsächlichen Grundlagen angegeben werden (vgl. für das Strafurteil BGHSt 12, 312; Senat, Beschl. v. 23.8.199 ­3 Ss 264/99 m.w.Nachw. auf die Senats Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht