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   OLG Oldenburg, 27.02.2009 - Ss 30/09   

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https://dejure.org/2009,5620
OLG Oldenburg, 27.02.2009 - Ss 30/09 (https://dejure.org/2009,5620)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.02.2009 - Ss 30/09 (https://dejure.org/2009,5620)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - Ss 30/09 (https://dejure.org/2009,5620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Jugendstrafsache: (Un-) Zulässigkeit der Revision gegen ein Berufungsurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59 JGG; § 55 Abs. 2 JGG
    Anfechtungsbeschränkung im Jugendstrafverfahren; Unzulässigkeit der Revision trotz Neubildung einer Einheitsjugendstrafe durch das Berufungsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsbeschränkung im Jugendstrafverfahren; Unzulässigkeit der Revision trotz Neubildung einer Einheitsjugendstrafe durch das Berufungsgericht

  • Judicialis

    JGG § 55 Abs. 2; ; JGG § 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 55 Abs. 2; JGG § 59
    Anfechtungsbeschränkung im Jugendstrafverfahren; Unzulässigkeit der Revision trotz Neubildung einer Einheitsjugendstrafe durch das Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 451
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.09.1987 - 2 BvR 814/87

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsmittelbeschränkung in § 55 Abs. 2 JGG

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.02.2009 - Ss 30/09
    Die Beschränkung des Rechtsmittelzuges im Jugendstrafrecht ist vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollt und auch verfassungsrechtlich unbedenklich, vgl. BVerfG FamRZ 1988, 143.
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.02.2009 - Ss 30/09
    ein Instanzenzug wird von der Verfassung nicht gefordert, vgl. BVerfG NJW 1981, 39.
  • OLG Köln, 19.03.2010 - 1 RVs 48/10

    Verwendung eines richtigen Schlüssels durch einen Unbefugten; Entwidmung eines

    Eine solche Beschränkung ist aber unwirksam bei einem - wie die nachstehenden Ausführungen belegen - fehlerhaften Schuldspruch, der zu Lasten des Angeklagten für die Strafzumessung einen höheren Strafrahmen vorgibt, als er nach der festgestellten Tat bei zutreffender rechtlicher Wertung zur Anwendung kommt (Senat NStZ-RR 2000, 49; SenE v. 12.05.2009 - 82 Ss 30/09 - Meyer-Goßner a.a.O. § 318 Rn. 17 aE).
  • OLG Bamberg, 05.05.2011 - 3 Ss 44/11

    Rechtsmittelbeschränkung im Jugendstrafverfahren: Zulässigkeit der Revision gegen

    § 55 Abs. 2 Satz 1 JGG ist auch dann anzuwenden, wenn erstmals im Berufungsrechtszug frühere, auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen in eine neu gebildete Einheitsjugendstrafe mit oder ohne Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen werden (Anschluss an OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 30/09 = StraFo 2009, 160 f.).

    Diese gesetzliche Regelung ist auch dann anzuwenden, wenn erstmals im Berufungsrechtszug frühere, auch zur Bewährung ausgesetzte Strafen in eine neu gebildete Einheitsjugendstrafe mit oder ohne Gewährung von Strafaussetzung zur Bewährung einbezogen werden (OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 30/09 = StraFo 2009, 160 f.; OLG Stuttgart MDR 1976, 1043 [Ls]; Ostendorf JGG 7. Aufl. § 55 Rn. 32, insbesondere § 31 Rn. 18; Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 55 Rn. 16; Schäfer NStZ 1998, 330/335; differenzierend und insoweit einen Vorschlag Schweckendieks [NStZ 2005, 141/142 unter Bezugnahme auf Neuhaus NStZ 1990, 140 f.] aufgreifend: Eisenberg JGG 14. Aufl. § 31 Rn. 69 einerseits, § 55 Rn. 65c andererseits, wonach dies uneingeschränkt nur für den Fall einer gleichzeitig zuungunsten des Angeklagten eingelegten Berufung der Staatsanwaltschaft gelten soll, während bei alleiniger Berufung des Angeklagten die Revision als eingeschränkt zulässig anzusehen sei, nämlich nur hinsichtlich der "Prüfung der Rechtmäßigkeit und des Umfangs der einheitlichen Rechtsfolgenentscheidung, die insoweit als erstinstanzliche Entscheidung" zu betrachten sei; insoweit offen gelassen von OLG Oldenburg aaO., nachdem dort auch von der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der beiden Angeklagten Berufung eingelegt worden war, so dass ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot von vornherein ausschied).

  • OLG Köln, 25.08.2017 - 1 RVs 171/17

    Keine Strafbarkeit wegen Waffenhandels bei unregelmäßigen Privatverkäufen

    Er hat daher bei der Bemessung der Gesamtstrafe regelmäßig auch die Strafzumessungserwägungen zu den einbezogenen Einzelstrafen im Urteil wiederzugeben (st. Senatsrechtsprechung, s. - SenE v. 17.03.2009 - 83 Ss 9/09 - SenE v. 12.05.2009 - 82 Ss 30/09 - SenE v. 08.01.2010 - 83 Ss 104/09 - SenE v. 08.03.2011 - III-1 RVs 42/11 - SenE v. 24.07.2012 - III-1 RVs 125/12 - SenE v. 19.04.2013 - III-1 RVs 75/13 - SenE v. 02.07.2013 - III-1 RVs 110/13 - SenE v. 31.03.2015 - III-1 RVs 29/15 -).
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 83 Ss 87/09

    Dicker Ast, gefährliches Werkzeug, Feststellungen

    Soweit der neue Tatrichter wiederum zu der Feststellung gelangt, der Angeklagte habe am Tattag Alkohol, Cannabis und Speed konsumiert, wird der Einfluss, der sich aus diesen mehreren potentiell bestimmenden Faktoren insgesamt auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten ergibt, mit Hilfe eines Sachverständigen zu klären sein, da nur so die Auswirkungen der Rauschmitteleinnahme auf das Verhalten des Angeklagten verlässlich zu überprüfen ist (SenE v. 14.08.2007 - 81 Ss 37/07 - SenE v. 04.07.2008 - 81 Ss 59/08 - SenE v. 05.08.2008 - 82 Ss 16/08 - SenE v. 21.04.2009 - 83 Ss 30/09 -).
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