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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00 (B)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7980
OLG Köln, 08.08.2000 - Ss 306/00 (B) (https://dejure.org/2000,7980)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.08.2000 - Ss 306/00 (B) (https://dejure.org/2000,7980)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. August 2000 - Ss 306/00 (B) (https://dejure.org/2000,7980)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 391
 
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Wird zitiert von ... (25)

  • OLG Köln, 27.09.2019 - 1 RBs 339/19

    Rohmessdaten, VerfGH Saarland, Geschwindigkeitsmessung

    Die in § 4 BKatV genannten Regelbeispiele entheben die Gerichte von der Verpflichtung, die Angemessenheit der verhängten Rechtsfolge besonders zu begründen, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen ersichtlich sind (SenE v. 08.08.2000 - Ss 306/00 B - = VRS 99, 288 [290] = DAR 2000, 583 = NZV 2001, 391 [393]; OLG Düsseldorf VRS 103, 305 [306] = NZV 2002, 519; OLG Hamm NJW 2004, 172 [173] = NStZ-RR 2004, 92 = NZV 2004, 156; OLG Koblenz DAR 2004, 109; OLG Rostock zfs 2004, 480 [481] = NJW 2004, 2320 = NZV 2004, 481).
  • OLG Bremen, 15.11.2012 - 2 SsBs 82/11

    Bußgeldverfahren; Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen;

    Der Tatrichter muss sich dessen aber ausweislich der Gründe seiner Entscheidung bewusst gewesen sein." Dieser Leitsatz ist in der Folgezeit in dem bereits zitierten Sinn interpretiert worden, wonach die Entscheidungsgründe sich zu dem Bewusstsein des Tatrichters vom Absehen des Fahrverbotes gegen Erhöhung der Geldbuße verhalten müssten (OLG Naumburg, VRS 100, 201, 203; OLG Hamm, DAR 2000, 129, 130; NZV 2004, 156; VRS 106, 474, 475 f.; OLG Köln, NZV 2001, 391, 392; OLG Rostock, DAR 2001, 421, 422; OLG Düsseldorf, DAR 2011, 408, 409).

    Die in der Folgezeit von der Rechtsprechung aus den Leitsätzen jener Entscheidungen gezogene Schlussfolgerung, der Tatrichter müsse sich damit auseinandergesetzt haben, ob von der Verhängung des Fahrverbotes nicht allein deshalb abgesehen werden könne, weil bei diesem Betroffenen der mit dem Fahrverbot erstrebte Besinnungs- und Erziehungseffekt schon durch eine Erhöhung der Geldbuße zu erreichen sei und dies müsse auch den Urteilsgründen zu entnehmen sei (OLG Naumburg, VRS 100, 201, 203; OLG Hamm, DAR 2000, 129, 130; NZV 2004, 156; VRS 106, 474, 475 f.; OLG Köln, NZV 2001, 391, 392; OLG Rostock, DAR 2001, 421, 422; OLG Düsseldorf, DAR 2011, 408, 409), verkennt dieses Stufenverhältnis der Voraussetzungen.

    b) Die Vorlage an den Bundesgerichtshof ist auch nicht etwa deshalb erforderlich, weil der erkennende Senat von den Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte (etwa OLG Naumburg, VRS 100, 201, 203; OLG Hamm, DAR 2000, 129, 130; NZV 2004, 156; VRS 106, 474, 475 f.; OLG Köln, NZV 2001, 391, 392; OLG Rostock, DAR 2001, 421, 422; OLG Düsseldorf, DAR 2011, 408, 409) abweicht.

    Soweit ersichtlich verhalten sich sämtliche Entscheidungen zu dieser Frage alleine zu den Regelfahrverboten des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BKatV bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG (vgl. OLG Köln, NZV 2001, 391; OLG Schleswig, NZV 2011, 410; OLG Düsseldorf, DAR 2011, 408; weitere Nachweise bei König aaO, Rn. 19).

  • OLG Koblenz, 24.09.2018 - 1 OWi 6 SsBs 99/18

    Fortlaufende Geschwindigkeitsüberschreitung, natürliche Handlungseinheit

    Insoweit gilt: Bei Vorliegen eines Regelfalles nach der BKatV kann von der Verhängung eines Fahrverbotes angesichts seiner Funktion und des Gleichbehandlungsgebotes nur unter besonderen Umständen abgesehen werden; anzulegen ist ein strenger Maßstab (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2018 - 1 OWi 6 SsBs 67/18, und vom 9. September 2014 - 1 OWi 3 SsBs 27/14; OLG Koblenz [2. StrS] NStZ-RR 1997, 19; OLG Hamm NZV 2003, 103; NZV 2007, 583; KG VRS 111 [2006], 441; OLG Köln NZV 2001, 391).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00 (I 164)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11887
OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00 (I 164) (https://dejure.org/2000,11887)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.11.2000 - Ss 306/00 (I 164) (https://dejure.org/2000,11887)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. November 2000 - Ss 306/00 (I 164) (https://dejure.org/2000,11887)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21e Abs. 3 GVG; § 21f GVG
    Behandlung einer durch das Ausscheiden des Vorsitzenden Richters einer Strafkammer entstandenen Vakanz; Rechtfertigung der Nichtbesetzung einer Vakanz mit einer sich aus der Sache ergebenden Unvermeidbarkeit; Ordnungsmäßigkeit der Besetzung einer Strafkammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung einer durch das Ausscheiden des Vorsitzenden Richters einer Strafkammer entstandenen Vakanz; Rechtfertigung der Nichtbesetzung einer Vakanz mit einer sich aus der Sache ergebenden Unvermeidbarkeit; Ordnungsmäßigkeit der Besetzung einer Strafkammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GVG § 21f; StPO § 338 Abs. 1
    Begriff der vorübergehenden Verhinderung; Einsatz eines Vertreters im Vorsitz einer Strafkammer

Papierfundstellen

  • StV 2003, 12
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66

    Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00
    15 zu § 21 f. Immer aber ist die Vertretung nach Sinn und Zweck der Regelung des § 21 f GVG , vgl. dazu BGHSt 21, 131, 133 [BGH 09.09.1966 - 4 StR 226/66] , nur bei einer vorübergehenden Verhinderung in der ordnungsgemäßen Besetzung eines Spruchkörpers möglich.
  • BGH, 11.07.1985 - VII ZB 6/85

    Vorschriftsmäßige Besetzung eines Spruchkörpers bei vakanter Vorsitzendenstelle

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00
    Folgt man allerdings dem BGH in JR 1986, 66, in einem vergleichbaren Fall bei der Besetzung eines Zivilsenats bei einem Oberlandesgericht mit einem Vorsitzenden ist ein zeitlicher Spielraum nur in geringem Maße vorhanden.
  • BVerfG, 30.03.1965 - 2 BvR 341/60

    Gerichtlicher Geschäftsverteilungsplan und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.11.2000 - Ss 306/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat herausgestellt, dass die Nichtbesetzung einer Vakanz nur mit einer sich aus der Sache ergebenden Unvermeidbarkeit gerechtfertigt werden kann, BVerfGE 18, 423, 426 [BVerfG 30.03.1965 - 2 BvR 341/60] .
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