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   OLG Oldenburg, 11.09.2008 - Ss 309/08 (I 157)   

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https://dejure.org/2008,22592
OLG Oldenburg, 11.09.2008 - Ss 309/08 (I 157) (https://dejure.org/2008,22592)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11.09.2008 - Ss 309/08 (I 157) (https://dejure.org/2008,22592)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 11. September 2008 - Ss 309/08 (I 157) (https://dejure.org/2008,22592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Berufungsverfahren: Zulässigkeit der Berufungsbeschränkung auf einen von zwei in Tatmehrheit stehenden Tatkomplexen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 142 StGB; § 315c StGB; § 316 StGB
    Verurteilung aufgrund einer Alkoholfahrt wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr; Zulässigkeit der Beschränkung einer Berufung auf die Anfechtung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung aufgrund einer Alkoholfahrt wegen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung sowie wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit Trunkenheit im Verkehr; Zulässigkeit der Beschränkung einer Berufung auf die Anfechtung des ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.1972 - 4 StR 457/71

    Verletzung des Grundsatzes der Unteilbarkeit des Schuldspruchs durch die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.09.2008 - Ss 309/08
    Denn auch in einem solchen Fall ist regelmäßig nicht von Tateinheit der vor und nach dem Unfall begangenen Delikte auszugehen, weil die Weiterfahrt nach einem vom Fahrer bemerkten Unfall auf einem neuen Willensentschluss beruht, vgl. BGHSt 25, 72 (75).

    Aus der von der Generalstaatsanwaltschaft für ihre abweichende Ansicht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 25, 72 (74) ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • BayObLG, 09.06.1997 - 4St RR 137/97

    Unwirksame Beschränkung der Berufung auf Rechtsfolgenausspruch bei Verurteilung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.09.2008 - Ss 309/08
    Diese Beschränkung war, was der Senat von Amts wegen zu prüfen hat (vgl. BayObLG NStZ-RR 1998, 55), wirksam.
  • BGH, 26.05.1967 - 2 StR 129/67
    Auszug aus OLG Oldenburg, 11.09.2008 - Ss 309/08
    Eine Unwirksamkeit der Berufungsbeschränkung ergibt sich auch nicht daraus, dass das gesamte angeklagte Verhalten des Angeklagten einen einheitlichen Lebenssachverhalt und damit eine prozessuale Tat im Sinne von § 264 Abs. 1 StPO darstellt, vgl. BGHSt 21, 256 (258).
  • BGH, 14.01.2016 - 4 StR 84/15

    Eventualvorsatz (Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit; Anforderungen an die

    Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft ist jedenfalls im Hinblick auf die Besonderheiten des vorliegenden Falls (vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - Ss 309/08 I 157, Blutalkohol 45, 392 f.) wirksam auf die landgerichtlichen Feststellungen und Wertungen zu den beiden Kollisionen auf dem Parkplatz des Supermarkts beschränkt.
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