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   OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95 - 113   

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OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95 - 113 (https://dejure.org/1995,12807)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.09.1995 - Ss 320/95 - 113 (https://dejure.org/1995,12807)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. September 1995 - Ss 320/95 - 113 (https://dejure.org/1995,12807)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Koblenz, 27.06.1985 - 1 Ss 171/85

    Strafrechtliche Verurteilung von Demonstranten wegen gemeinschaftlicher Nötigung;

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Zwar sind bei Blockaden zu Demonstrationszwecken im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung regelmäßig weiter zu berücksichtigen die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, die vorhandenen Ausweichmöglichkeiten, der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand, die Zahl der Demonstranten sowie die Dringlichkeit des Weiterkommens für die blockierten Transporte oder Fahrzeuge; ins Gewicht fällt darüber hinaus, ob es sich um eine friedfertige Aktion mit Symbolcharakter handelt oder um eine agressiv durchgeführte Blockade (vgl. SenE VRS 87, 426 m.w.N.; VRS 83, 420; ferner: BayObLG VRS 84, 28; OLG Koblenz NJW 1985, 2432).
  • OLG Köln, 23.06.1994 - Ss 248/94
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Zwar sind bei Blockaden zu Demonstrationszwecken im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung regelmäßig weiter zu berücksichtigen die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, die vorhandenen Ausweichmöglichkeiten, der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand, die Zahl der Demonstranten sowie die Dringlichkeit des Weiterkommens für die blockierten Transporte oder Fahrzeuge; ins Gewicht fällt darüber hinaus, ob es sich um eine friedfertige Aktion mit Symbolcharakter handelt oder um eine agressiv durchgeführte Blockade (vgl. SenE VRS 87, 426 m.w.N.; VRS 83, 420; ferner: BayObLG VRS 84, 28; OLG Koblenz NJW 1985, 2432).
  • OLG Köln, 07.07.1992 - Ss 202/92
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Zwar sind bei Blockaden zu Demonstrationszwecken im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung regelmäßig weiter zu berücksichtigen die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, die vorhandenen Ausweichmöglichkeiten, der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand, die Zahl der Demonstranten sowie die Dringlichkeit des Weiterkommens für die blockierten Transporte oder Fahrzeuge; ins Gewicht fällt darüber hinaus, ob es sich um eine friedfertige Aktion mit Symbolcharakter handelt oder um eine agressiv durchgeführte Blockade (vgl. SenE VRS 87, 426 m.w.N.; VRS 83, 420; ferner: BayObLG VRS 84, 28; OLG Koblenz NJW 1985, 2432).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89

    Sitzblockaden II

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Der Rechtsauffassung des Senats, wonach die Straßenblockade durch Personen- oder Lastkraftwagen als Gewalt i.S.d. § 240 StGB zu gelten hat, steht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995 (vgl. NJW 1995, 1141 = NStZ 1995, 275) nicht entgegen.
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 126/95

    Strafbare Nötigung durch eine Straßenblockade in deren Folge ein Verkehrsstau

    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Wenn aber der Einfluß auf die Opfer dergestalt physischer Art ist, daß die beabsichtigte Fortbewegung durch tatsächlich nicht überwindbare Hindernisse unterbunden wird, kann Nötigung durch Gewalt vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 126/95 -).
  • OLG Köln, 19.01.1988 - Ss 444/87
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß das bewußte Versperren eines Weges durch Schaffung eines Hindernisses in Form einer Kraftfahrzeugbarrikade als äußerer (mechanischer) Zwang Gewaltanwendung i.S.v. § 240 StGB ist (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1988 - Ss 444/87 - = VRS 75, 104 sowie vom 17. Mai 1988 - Ss 621/87 - ferner: OLG Stuttgart NJW 1969, 1543; OLG Koblenz MDR 1975, 243).
  • OLG Zweibrücken, 15.10.1974 - Ws 341/74
    Auszug aus OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß das bewußte Versperren eines Weges durch Schaffung eines Hindernisses in Form einer Kraftfahrzeugbarrikade als äußerer (mechanischer) Zwang Gewaltanwendung i.S.v. § 240 StGB ist (vgl. Senatsurteile vom 19. Januar 1988 - Ss 444/87 - = VRS 75, 104 sowie vom 17. Mai 1988 - Ss 621/87 - ferner: OLG Stuttgart NJW 1969, 1543; OLG Koblenz MDR 1975, 243).
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