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   OLG Oldenburg, 17.01.2005 - Ss 428/04 (I 2)   

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https://dejure.org/2005,5136
OLG Oldenburg, 17.01.2005 - Ss 428/04 (I 2) (https://dejure.org/2005,5136)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.2005 - Ss 428/04 (I 2) (https://dejure.org/2005,5136)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2005 - Ss 428/04 (I 2) (https://dejure.org/2005,5136)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feststellung der Ungeeignetheit eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Zeitpunkt der Hauptverhandlung; Berücksichtigung des Verhaltens des Angeklagten nach der Tat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Ungeeignetheit eines Angeklagten zum Führen von Kraftfahrzeugen im Zeitpunkt der Hauptverhandlung; Berücksichtigung des Verhaltens des Angeklagten nach der Tat

  • blutalkohol PDF, S. 439

    Zeitpunkt der gerichtlichen Feststellung der Ungeeignetheit i. S. d. § 69 StGB

  • Judicialis

    StGB § 69 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 1
    Fahrerlaubnis, Entziehung, Ungeeignetheit, Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2016 - 3 (5) Ss 473/16

    Anforderungen an die Sachaufklärung bei Teilnahme des Angeklagten an einem

    Allerdings kann die Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme, die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung oder die Wahrnehmung verkehrspsychologischer Beratungen und Aufbauseminare Anlass zu weiterer Sachaufklärung, z. B. in Form der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geben (OLG Oldenburg, ZfSch 2005, 260; OLG Köln, DAR 2013, 393 ; OLG Hamm, Blutalkohol 53, 189).
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2016 - 3 (5) Ss 473/16

    Eignungsmangel, Sachverständigengutachten, Hilfsbeweisantrag

    Allerdings kann die Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Maßnahme, die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung oder die Wahrnehmung verkehrspsychologischer Beratungen und Aufbauseminare Anlass zu weiterer Sachaufklärung, z. B. in Form der Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geben (OLG Oldenburg, ZfSch 2005, 260; OLG Köln, DAR 2013, 393; OLG Hamm, Blutalkohol 53, 189).
  • OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13

    Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von

    Eine ausdrückliche Erörterung dieses Gesichtspunkts ist geboten, wenn entweder schon die - vor allem erstmalige - Tat selbst von Besonderheiten gekennzeichnet ist, die gegen einen künftigen Missbrauch der Fahrerlaubnis sprechen können, oder wenn hierfür nach der Tat eingetretene Umstände sprechen (vgl. BGH [27.8.98] DAR 1999, 197; OLG Oldenburg zfs 2005, 260; SenE v. 02.11.2000 - Ss 434/00 -).
  • KG, 03.08.2021 - 121 Ss 60/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    b) Hinzu tritt, dass das Landgericht in seine diesbezügliche Entscheidung trotz des angenommenen Regelfalls von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB die seit der Tat vom 4. Februar 2017 verstrichene Zeit (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts bereits über vier Jahre) hätte einfließen lassen müssen (vgl. BVerfG ZfSch 2018, 47; BGH StV 1992, 30; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Januar 2005 - Ss 428/04 (I 2) -, juris).
  • KG, 03.08.2021 - 3 Ss 32/21

    Bedeutender Fremdschaden gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB; Prozessverhalten des

    b) Hinzu tritt, dass das Landgericht in seine diesbezügliche Entscheidung trotz des angenommenen Regelfalls von § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB die seit der Tat vom 4. Februar 2017 verstrichene Zeit (zum Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts bereits über vier Jahre) hätte einfließen lassen müssen (vgl. BVerfG ZfSch 2018, 47; BGH StV 1992, 30; OLG Oldenburg, Beschluss vom 17. Januar 2005 - Ss 428/04 (I 2) -, juris).
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