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   OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02, Ss 436/02   

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https://dejure.org/2002,14259
OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02, Ss 436/02 (https://dejure.org/2002,14259)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.11.2002 - Ss 435/02, Ss 436/02 (https://dejure.org/2002,14259)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. November 2002 - Ss 435/02, Ss 436/02 (https://dejure.org/2002,14259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Revision im Jugendstrafprozess; Gebotenheit der Mitwirkung eines Verteidigers in einem Jugendstrafverfahren; Erforderlichkeit der Verhängung von Jugendstrafe wegen schädlicher Neigungen des Angeklagten

  • rewis.io
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2003, 457
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 18.01.1991 - Ss 630/90
    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02
    Da nur ein Verteidiger Akteneinsicht erhält, würde die Nichtbeiordnung eines Verteidigers in solchen Fällen dem Gebot des fairen Verfahrens widersprechen (Senatsentscheidung vom 18.01.1991 - Ss 630/90 = wistra 1991, 194; Laufhütte in KK-StPO, 4. Aufl., § 140 Rn. 22 m. w. N.).
  • BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61

    Schädliche Neigungen II

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen müssen (BGHSt 11, 169; 16, 261).
  • BGH, 09.01.1958 - 4 StR 514/57

    Schädliche Neigungen I

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02
    Schädliche Neigungen sind erhebliche Anlage- oder Erziehungsmängel, die auch noch zum Urteilszeitpunkt bestehen und weitere Straftaten befürchten lassen müssen (BGHSt 11, 169; 16, 261).
  • BGH, 01.07.1982 - 3 StR 190/82

    Ausschluss der Prüfung, ob ein minderschwerer Fall des Totschlags vorliegt, bei

    Auszug aus OLG Köln, 05.11.2002 - Ss 435/02
    Darüber hinaus weisen die Ausführungen des Jugendschöffengerichts zur Notwendigkeit der Verhängung von Jugendstrafe und deren Bemessung auch deshalb einen revisionsrechtlich bedeutsamen Darlegungsmangel auf, weil bezüglich des einbezogenen Urteils die Zumessungsgründe nicht mitgeteilt werden (vgl. zu diesem Erfordernis: BGH StV 1982, 474; Senatsentscheidung vom 28.03.2002 - Ss 102/02).
  • OLG Hamm, 01.02.2006 - 1 Ss 432/05

    Letzte Wort; Erziehungsberechtigter; Alter des Angeklagten; maßgeblicher

    Diese verhängt der Richter gemäß § 17 Abs. 2 JGG dann, wenn wegen der schädlichen Neigungen eines Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind und die auch zum Urteilszeitpunkt noch fortbestehen, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel nicht mehr ausreichen (BGH StV 1998, 331; OLG Köln StV 2003, 457).
  • ArbG Berlin, 14.04.2016 - 58 Ca 13376/15

    Ablehnung einer Bewerberin mit Kopftuch als Lehrerin des Landes Berlin -

    Das beklagte Land bezog sich bei der Schaffung des NeutrG auf die Entscheidung des BVerfG vom 24.09.2003 (2 BvR 436/02 "Kopftuch I').
  • OLG Köln, 25.05.2004 - Ss 200/04

    Erfordernis der Besitzerhaltungsabsicht i. S. d. § 252 Strafgesetzbuch (StGB);

    Er hat daher bei der Bemessung der Gesamtstrafe regelmäßig neben den Sachverhaltsfeststellungen auch die Strafzumessungserwägungen zu den einbezogenen Einzelstrafen im Urteil wiederzugeben (BGH NStZ 1987, 183; ständige Senatsrechtssprechung, vgl. etwa SenE v. 17.05.1988 - Ss 223/88; SenE v. 05.11.2002 - Ss 435-436/02 - = StraFo 2003, 62; SenE v. 12.05.2003 - Ss 182-183/03; SenE v. 07.05.2004 - Ss 177/04).
  • OLG Köln, 23.12.2003 - Ss 546/03
    Insbesondere unterliegen die tatrichterlichen Feststellungen zur Körperverletzungstat des Angeklagten vom 04. Dezember 2000 keiner Überprüfung mehr, weil diese Schuldfeststellungen bereits in Rechtskraft erwachsen sind, nachdem durch Senatsbeschluss vom 05. November 2002 - Ss 435-436/02 - eine Aufhebung der Entscheidung des Amtsgerichts Bonn vom 13. März 2002, welches diese Tat bereits verurteilt hatte, lediglich im Strafausspruch erfolgt war.
  • OLG Köln, 05.03.2010 - 1 RVs 26/10
    Die Anlage- oder Erziehungsmängel müssen noch zum Urteilszeitpunkt bestehen (SenE v. 05.11.2002 - Ss 435-436/02 - = StraFo 2003, 62).
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