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   OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93   

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OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93 (https://dejure.org/1993,12899)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.11.1993 - Ss 448/93 (https://dejure.org/1993,12899)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. November 1993 - Ss 448/93 (https://dejure.org/1993,12899)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 18.09.1980 - 1 ObOWi 449/80

    Täterschaft; Überzeugung; Vergleich; Lichtbild; Erscheinungsbild; Darlegungen;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93
    Das reicht als zu fordernde nähere Darlegung über die dem Vergleich zugrunde liegende Übereinstimmung (BayObLG VRS 61, 41) aus.

    Der Fall liegt hier mithin deutlich anders als in einigen der von der Verteidigung zitierten Entscheidungen, bei denen die tatrichterliche Identitätsüberzeugung nicht hinreichend abgesichert war (vgl. OLG Köln DAR 1982, 24, BayObLG VRS 61, 41, OLG Düsseldorf VM 1990, 13 f, OLG Celle VM 1985, 53 f).

  • OLG Stuttgart, 08.08.1989 - 1 Ss 492/89
    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann nur überprüfen, ob die vom Tatrichter genannten offensichtlich charakteristischen Körpermerkmale als Vergleichsmerkmale für die tatrichterliche Identitätsüberzeugung generell geeignet sind (vgl. OLG Stuttgart VRS 77, 365, das dabei allerdings mit auf § 267 Abs. 1 S. 3 StPO abstellt).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93
    Wenn der Tatrichter danach zu dem Ergebnis gekommen ist, der Betroffene sei nach seiner Überzeugung mit dem auf dem Radarfoto abgebildeten Fahrer identisch, so ist dies eine mögliche Wertung, die das Rechtsbeschwerdegericht bindet (so ausdrücklich BGHSt 29, 18, 22).
  • OLG Köln, 16.11.1990 - Ss 289/90

    Rechtmäßigkeit einer tatrichterlichen Beweiswürdigung im Rahmen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.11.1993 - Ss 448/93
    Soweit demgegenüber weitergehend vereinzelt (OLG Köln NZV 1991, 122, OLG Frankfurt NZV 1992, 86) gefordert wird, die wesentlichen Identifikationsmerkmale müßten in ihrer Gleichartigkeit näher beschrieben werden, so ist dem bei drei schon benannten solchen Merkmalen nicht zu folgen.
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Oberlandesgericht Köln durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. November 1993 - Ss 448/93 - (VRS 87, 202) gehindert.
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