Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99 - 248   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14773
OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99 - 248 (https://dejure.org/1999,14773)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.10.1999 - Ss 466/99 - 248 (https://dejure.org/1999,14773)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - Ss 466/99 - 248 (https://dejure.org/1999,14773)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14773) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erheblichkeit einer fehlenden Vollmacht für die Ladung eines im Ermittlungsverfahren ernannten Verteidigers zum Hauptverfahren

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.10.1989 - 2 StR 352/89

    Nichtladung eines bei Gericht angegebenen Verteidigers - Sinn und Zweck der

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    Dass der Verteidiger zu dieser Zeit noch keine Vollmacht vorgelegt hatte, ist unerheblich (BGHSt 36, 259 = NJW 1990, 586 = NStZ 1990, 44 = VRS 78, 123; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Auflage, § 218 Rnr. 7).

    Das Fehlen einer förmlichen Ladung könnte unschädlich sein, wenn der Verteidiger auf andere Weise rechtzeitig vom Termin zuverlässig Kenntnis erlangt hätte (BGH NJW 1990, 586; OLG Hamm JMBlNW 1974, 22).

  • OLG Köln, 15.11.1996 - Ss 554/96

    Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Anbringung eines Einspruchs im

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    Da damit zugleich feststeht, dass die Einspruchsverwerfung durch das Amtsgericht rechtsfehlerhaft war, muss die Sache unter Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen an das Amtsgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senatsentscheidungen VRS 71, 449 und NStZ-RR 1997, 208; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage § 412 Rnr. 11).

    Nach § 354 Abs. 2 StPO ist die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen (vgl. OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1995, 8; Senatsentscheidung NStZ-RR 1997, 208; KK-Fischer, StPO, 4. Auflage, § 412 Rnr. 24).

  • OLG Karlsruhe, 22.01.1993 - 3 Ss 172/92

    Zustellung; Strafbefehl; Ersatzzustellung; Frist

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    Nach § 354 Abs. 2 StPO ist die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgerichts zurückzuverweisen (vgl. OLG Karlsruhe Strafverteidiger 1995, 8; Senatsentscheidung NStZ-RR 1997, 208; KK-Fischer, StPO, 4. Auflage, § 412 Rnr. 24).
  • OLG Köln, 27.06.1986 - Ss 240/86

    Einspruchsverwerfung; Aussetzungsantrag; Nichteinhaltung der Ladungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    Da damit zugleich feststeht, dass die Einspruchsverwerfung durch das Amtsgericht rechtsfehlerhaft war, muss die Sache unter Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen an das Amtsgericht zurückverwiesen werden (vgl. Senatsentscheidungen VRS 71, 449 und NStZ-RR 1997, 208; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage § 412 Rnr. 11).
  • OLG Köln, 09.02.1983 - 3 Ss 50/83
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    In dem ebenfalls vergleichbaren Fall der Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren nach § 74 Abs. 2 OWiG ist anerkannt, dass die Einspruchsverwerfung unzulässig ist, wenn der Verteidiger nicht geladen und nicht erschienen ist, weil ihm damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluss zu nehmen (BayObLG VRS 59, 207; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44; OLG Hamburg MDR 1972, 168 = VRS 42, 368; OLG Hamm VRS 45, 442; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 57, 58; Göhler, OWiG, 12. Auflage, § 74 Rnr. 33; KK OWiG-Senge § 74 Rnr. 34).
  • BayObLG, 10.12.1984 - RReg. 1 St 295/84

    Ladung; Wahlverteidiger; Termin; Kenntnis; Ablauf; Ladungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    In dem vergleichbaren Fall der Berufungsverwerfung nach § 329 StPO ist anerkannt, dass - obwohl die Verwerfung auch bei Erscheinen des Verteidigers erfolgen kann - nicht auszuschließen ist, dass das Verwerfungsurteil auf der unterlassenen Ladung des Verteidigers beruhen kann, da dieser bei ordnungsgemäßer Ladung durch seine Ausführungen und Anträge möglicherweise das Gericht von einer Verwerfung der Berufung abgehalten hätte (BayObLG VRS 68, 274; Senatsentscheidung vom 30. Juni 1987 - Ss 220/87).
  • OLG Celle, 03.07.1979 - 2 Ss OWi 83/79
    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    Auch im Bußgeldverfahren ist anerkannt, dass es für die Anzeige der Verteidigerwahl im Sinne des § 218 StPO ausreicht, wenn die Wahl nicht dem Gericht unmittelbar angezeigt, sondern die Anzeige bereits während des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde abgegeben wird oder die Anzeige gegenüber der Verwaltungsbehörde erfolgt, nachdem die Akten bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden sind, sofern bei unverzüglicher Weiterleitung der Anzeige an das Gericht die Ladung des Verteidigers noch möglich ist (OLG Celle VRS 58, 372; OLG Hamm VRS 41, 133; OLG Köln, 3. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 3. September 1982 - 3 Ss 256/82; Senatsentscheidung vom 24. Februar 1984 - Ss 81/84; Göhler, OWiG, 12. Auflage, § 71 Rnr. 26).
  • OLG Hamm, 22.03.1973 - 1 Ss OWi 779/73

    Verteidiger; Ladung; Anordnung; Persönliches Erscheinen; Einspruch; Verwerfung;

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    In dem ebenfalls vergleichbaren Fall der Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren nach § 74 Abs. 2 OWiG ist anerkannt, dass die Einspruchsverwerfung unzulässig ist, wenn der Verteidiger nicht geladen und nicht erschienen ist, weil ihm damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluss zu nehmen (BayObLG VRS 59, 207; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44; OLG Hamburg MDR 1972, 168 = VRS 42, 368; OLG Hamm VRS 45, 442; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 57, 58; Göhler, OWiG, 12. Auflage, § 74 Rnr. 33; KK OWiG-Senge § 74 Rnr. 34).
  • BayObLG, 21.05.1980 - 1 ObOWi 124/80

    Verwerfung; Einspruch; Verteidiger; Ladung; Erscheinen

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    In dem ebenfalls vergleichbaren Fall der Einspruchsverwerfung im Bußgeldverfahren nach § 74 Abs. 2 OWiG ist anerkannt, dass die Einspruchsverwerfung unzulässig ist, wenn der Verteidiger nicht geladen und nicht erschienen ist, weil ihm damit die Möglichkeit genommen ist, auf den Verfahrensablauf Einfluss zu nehmen (BayObLG VRS 59, 207; OLG Düsseldorf NZV 1994, 44; OLG Hamburg MDR 1972, 168 = VRS 42, 368; OLG Hamm VRS 45, 442; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 65, 57, 58; Göhler, OWiG, 12. Auflage, § 74 Rnr. 33; KK OWiG-Senge § 74 Rnr. 34).
  • OLG Köln, 31.01.1992 - Ss 22/92

    Verwerfungsurteil; Angeklagter; Verteidiger; Vollmacht; Antrag; Anwesenheit

    Auszug aus OLG Köln, 01.10.1999 - Ss 466/99
    Erst recht ist bei einem Verstoß gegen § 218 StPO die Einspruchsverwerfung nach § 412 StPO unzulässig, da im Strafbefehlverfahren das Erscheinen eines vertretungsberechtigten Verteidiger sogar den Erlass eines Verwerfungsurteils hindert (vgl. Senatsentscheidung Strafverteidiger 1993, 292; Senatsentscheidung vom 6. November 1998 - Ss 512/98; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Auflage § 412 Rnr. 5 und § 411 Rnr. 4; KK-Fischer, StPO, 4. Auflage, § 411 Rnr. 14).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.1993 - 5 Ss OWi 308/93
  • OLG Stuttgart, 16.12.2014 - 5 Ss 732/14

    Wirksamkeit einer Ersatzzustellung: Frauenhaus als Wohnung

    Bei der im Revisionsverfahren erhobenen Rüge, das Amtsgericht habe mit seinem Urteil gegen §§ 412 i.V.m. 329 Abs. 1 StPO verstoßen, handelt es sich nach der zutreffenden herrschenden Auffassung (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2010, 286f.; OLG Köln, VRs 98, 138; Maur in Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Auflage § 412, Rn. 22f.) um eine Verfahrensrüge, die damit den Vortragsanforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügen muss.
  • OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass über den Wortlaut des § 218 StPO hinaus die Pflicht des Gerichts zur Ladung des gewählten Verteidigers auch durch eine bereits im Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft oder an die Polizeibehörde gerichtete Verteidigungsanzeige begründet wird (OLG Köln VRS 98, 138; OLG Hamm VRS 41, 133).
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 1 RVs 114/16

    Keine Verwerfung der Berufung bei Nichterscheinen des Angeklagten und des

    Dieselbe Erwägung trägt denn auch die weithin akzeptierte Auffassung, dass die fehlende Ladung des Verteidigers (hierzu: Senat VRS 98, 138 [139]; BayOblG NStZ-RR 2001, 374 = VRS 100, 452 = DAR 2001, 372; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 329 Rz. 12; Löwe/Rosenberg- Gössel , a.a.O. Rz. 44; SK-StPO- Frisch , a.a.O. Rz. 15; KMR- Brunner , StPO, § 329 Rz. 11; Radtke/Hohmann- Beukelmann , StPO, § 329 Rz. 9 aE) oder dessen fehlende Bestellung im Falle notwendiger Verteidigung (hierzu: OLG Brandenburg zfs 2010, 347 [349]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 = StV 2009, 12; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.; SK-StPO- Frisch a.a.O. Rz. 28) die Berufungsverwerfung wegen Säumnis des Angeklagten hindert.
  • BayObLG, 13.03.2002 - 5St RR 58/02

    Erfolgsaussichten einer Verfahrensrüge im strafprozessualen Revisionsverfahren

    Dazu zählt jedoch auch der Fall, daß - wie hier - entgegen § 218 StPO der gewählte Verteidiger nicht zum Termin zur Hauptverhandlung geladen wurde (vgl. BayObLG VRS 68, 274; OLG Köln VRS 98, 138/139).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht