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   OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05   

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https://dejure.org/2006,16469
OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05 (https://dejure.org/2006,16469)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26.01.2006 - Ss 47/05 (https://dejure.org/2006,16469)
OLG Bremen, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - Ss 47/05 (https://dejure.org/2006,16469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 § 46a; StPO § 267
    Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 408
  • StV 2007, 84
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die über die Beschränkung der Berufung auf das Strafmaß hinaus vorgenommene Ausklammerung der Nichtverhängung von Maßregeln nach §§ 63, 64 StGB von der Anfechtung war trotz der Bestimmung des § 331 Abs. 2 StPO möglich, weil andernfalls das Rechtsmittel, obwohl insoweit eine dem Angeklagten nachteilige Entscheidung nicht ergangen ist, Folgen auslösen könnte, die dieser nicht hinzunehmen bereit ist und welche häufig seinen Entschluss, das ergangene Urteil überhaupt anzugreifen, beeinflussen werden (BGHSt 38, 362, 363).

    Nach dem Rechtmittelsystem der Strafprozessordnung hat der Angeklagte bei der Entscheidung, ob und wieweit er ein gegen ihn ergangenes Urteil angreifen will, eine weitreichende Dispositionsbefugnis (BGHSt 38, 362, 364).

    Nur dann, wenn sich den Urteilsgründen oder der Strafhöhe entnehmen lässt, dass die Strafe von dem Unterbleiben der Anordnung einer Maßnahme beeinflusst sein kann, bestehen gegen die Trennbarkeit Bedenken mit der Folge der Unzulässigkeit einer Rechtsmittelbeschränkung (BGHSt 38, 362, 365).

  • BGH, 31.07.2002 - 1 StR 184/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (fehlerhaft unterlassene Prüfung einer

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).

    Aufgrund jenes Darlegungsmangels hat das Revisionsgericht keine Möglichkeit, zu prüfen, ob das Landgericht die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB zu Recht nicht als erfüllt angesehen oder zu hohe Anforderungen an die Milderungsmöglichkeit nach §§ 46a Nr. 1, 49 Abs. 1 StGB gestellt hat (vgl. BGHR StGB § 46a Begründung 1).

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Mit der Vorschrift des § 46a StGB hat der Gesetzgeber, um über die Schadenswiedergutmachung und das Bemühen des Täters, mit dem Verletzten einen Ausgleich zu erreichen, hinaus einen - weiteren - Anreiz für Ausgleichsbemühungen seitens des Täters zu schaffen, einen vertypten Milderungsgrund für zwei gleichwertig nebeneinander stehende Fallgruppen normiert, und zwar in der Gestalt des Täter-Opfer-Ausgleichs (§ 46a Nr. 1 StGB ) und der Schadenswiedergutmachung (§ 46a Nr. 2 StGB ) (BGH, NStZ 2002, 364, 365 = StV 2001, 448 = NJW 2001, 2557 = BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 1).
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Voraussetzung für die Wirksamkeit der Beschränkung ist, dass die in dem mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochtenen Urteil getroffenen Feststellungen zum Schuldspruch eine ausreichende Grundlage für die von dem Rechtsmittelgericht zu treffende Entscheidung über den Rechtsfolgenausspruch bilden (BGHSt 33, 59 ).
  • BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99

    Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).
  • BGH, 14.07.1993 - 3 StR 334/93

    Wohnungsabwesenheit zum Brandstiftungszeitpunkt - § 306 Nr. 2 StGB aF (§ 306a

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63

    Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 22.07.1971 - 4 StR 184/71

    Schuldhafte Herbeiführung des Unfalls und anschließende Unfallflucht -

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Der Rechtsfolgenausspruch ist im Allgemeinen einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich, ohne dass dadurch die tatsächlichen Feststellungen und die rechtlichen Ausführungen zum Schuldspruch berührt werden (BGHSt 19, 46, 48; 24, 185, 188; 29, 359; BGH, NStZ 1994, 130; OLG Bremen, Beschlüsse vom 26.02.1999 - Ss 7/99 -, 05.08.1999 - Ss 26/99 - und 29.12.1999 -Ss 36/99 -).
  • BGH, 20.02.2001 - 4 StR 551/00

    Heranwachsende; Jugendstrafrecht; Strafzumessung; Strafmilderung;

    Auszug aus OLG Bremen, 26.01.2006 - Ss 47/05
    Die gebotene Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 46a StGB konnte nicht durch eine strafmildernde Berücksichtigung der Schmerzensgeldzahlung ersetzt werden (BGH, StV 2000, 129 und StV 2001, 346 ; 347; BGHR StGB § 46a Begründung 1).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 336/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (Schmerzensgeld; vertypter Strafmilderungsgrund;

  • OLG Naumburg, 22.06.2015 - 2 Rv 60/15

    Betäubungsmitteldelikt: Annahme eines minder schweren Falles bei Besitzes einer

    Zwar wird die Auffassung vertreten, dass bei einer vom Tatrichter übersehenen möglichen Strafrahmenverschiebung die Anwendung dieser Vorschrift nicht in Betracht kommt (OLG Bremen, StraFo 2006, S. 206, Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., Rn. 29 zu § 354, für die Anwendbarkeit aber KK-Gericke, Rdnr. 26 g, 26 h), so liegt der Fall hier aber nicht: Das Amtsgericht hat die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung nicht übersehen, sondern diese geprüft und abgelehnt.
  • OLG Hamm, 11.04.2013 - 1 Vollz (Ws) 106/13

    Ersatzzustellung an Strafgefangene; Niederlegung im Haftraum

    In einem solchen Fall ist es regelmäßig - wenn auch nicht zwingend - naheliegend, dass sich das über den Widerruf der Strafaussetzung entscheidende Vollstreckungsgericht der sach- und zeitnäheren Prognose des letzten Tatrichters anschließt (vgl. BVerfG NStZ 1985, 357 und NStZ-RR 2008, 26 f.; OLG Köln StV 1993, 429; OLG Düsseldorf VRS 89, 33, 34; VRS 91, 173; StV 1998, 214, 216; NZV 1998, 163; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 59, 60; Senatsbeschlüsse vom 16.6.2000 - 1 Ws 107/00 -, vom 31.1.2001 - 1 Ws 13/01 -, vom 21.12.2005 - Ss 47/05 (57/05) - und vom 27.2.2013 - 1 Ws 28/13; Fischer, StGB, 58. Aufl.,, § 56f Rdnr. 8b).
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