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   OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00 - 1/01   

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OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00 - 1/01 (https://dejure.org/2001,6394)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.01.2001 - Ss 494/00 - 1/01 (https://dejure.org/2001,6394)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - Ss 494/00 - 1/01 (https://dejure.org/2001,6394)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zur Vollrauschverurteilung und zu den notwendigen Feststellungen zur Berechnung eines Nachtrunks

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Nachtrunk - Urteilsgründe bei Behauptung eines Nachtrunks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 323a
    Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung, Berechnung für einen späteren Zeitpunkt sowie bei behauptetem Nachtrunk

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    Nachtrunk - Urteilsgründe bei Behauptung eines Nachtrunks

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 27.06.1984 - 3 Ss 270/84

    Blutalkoholkonzentration; Reduktionsfaktor; Berechnung der

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00
    Hinsichtlich des Körpergewichts ist daher bei der hier zu erörternden Fragestellung vom Mindestgewicht auszugehen, da die durch den Nachtrunk verursachte Blutalkoholkonzentration um so höher ist, je geringer das Körpergewicht ist (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Köln VRS 67, 459 [460]).

    Wenn der individuelle Reduktionsfaktor nicht festzustellen ist, muss dargelegt werden, welcher Reduktionsfaktor bei dem Angeklagten als niedrigster Wert in Betracht kommt, und zugunsten des Angeklagten davon, nicht aber von Durchschnittswerten ausgegangen werden (OLG Köln VRS 67, 459 [460]).

    Das tatrichterliche Urteil muss also nachprüfbar erkennen lassen, ob bei der Berechnung der durch den Nachtrunk verursachten maximalen Blutalkoholkonzentration die günstigsten möglichen Werte zugrunde gelegt worden sind (OLG Köln VRS 66, 352 [353] m. w. Nachw.; OLG Köln VRS 67, 459 [460]).

    Ein Rechtsfehler lässt sich insoweit auch nicht rückschließend mit Gewissheit ausschließen (vgl. dazu OLG Köln VRS 67, 459 [460]), da zu Statur, Körpergröße und Gewicht der Angeklagten keine Angaben gemacht werden.

  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00
    Dagegen ist der Tatbestand des § 323 a StGB nicht erfüllt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Täter zur Tatzeit voll schuldfähig war (Senf v. 06.09.1994 - Ss 396/94; offen gelassen in BGHSt 32, 48 [54] = NJW 1983, 2889).

    Das würde im Zusammenhang mit den aufgetretenen psychodiagnostischen Symptomen (Unfähigkeit, ohne Hilfe die Fahrzeugtür zu öffnen und aus dem Fahrzeug auszusteigen) die Feststellung erheblich verminderter Schuldfähigkeit rechtfertigen (vgl. etwa BGHSt 32, 48 [50] = NJW 1983, 2889 für eine BAK von 2, 3 O/oo).

  • OLG Köln, 02.12.1983 - 3 Ss 828/83
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00
    Die Blutalkoholkonzentration, die sich aus dem Nachtrunk ergibt, kann in der Weise berechnet werden, dass die Alkoholmenge (in g) durch das mit dem sog. Reduktionsfaktor multiplizierte Körpergewicht (in kg) geteilt wird (sog. WidmarkFormel; vgl. OLG Köln VRS 66, 352 [353] m. w. Nachw.; Hentschel a.a.O. Rdnr. 116 f.).

    Das tatrichterliche Urteil muss also nachprüfbar erkennen lassen, ob bei der Berechnung der durch den Nachtrunk verursachten maximalen Blutalkoholkonzentration die günstigsten möglichen Werte zugrunde gelegt worden sind (OLG Köln VRS 66, 352 [353] m. w. Nachw.; OLG Köln VRS 67, 459 [460]).

  • OLG Köln, 21.05.1980 - 1 Ss 53/80
    Auszug aus OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00
    Nach weiterhin herrschender, vom Senat in ständiger Rechtsprechung geteilter Auffassung (SenR v. 21.05.1980 - 1 Ss 53/80 - = VPS 60, 41; vgl. a. OLG Köln VRS 68, 39 m. w. Nachw.; vgl. weitere Nachw. auch zur Gegenmeinung bei Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 323 a Rdnr. 5 a; Spendel, in: Leipziger Kommentar, StGB, 11. Aufl., § 323 a Rdnr. 151 ff.; Hentschel, Trunkenheit - Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdnr. 293 f.) setzt die Verurteilung wegen eines Vollrausches voraus, dass der Täter sich schuldhaft bis zu einem Grade in einen Rausch versetzt hat, der den Bereich der erheblich verminderten Schuldfähigkeit gemäß § 21 StGB sicher erreicht.
  • OLG Braunschweig, 04.07.2014 - 1 Ss 36/14

    Anforderungen an eine Verurteilung wegen Vollrauschs; Annahme des Vorliegens der

    Ein solcher Rausch verlangt nach der Rechtsprechung den sicheren Nachweis, dass sich der Täter in einen Zustand versetzt, der ihn so beeinträchtigt, dass zumindest der Bereich verminderter Schuldfähigkeit erreicht ist (BGH, Urteil vom 22.03.1979, 4 StR 47/79, juris, Rn. 6 f.; OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2001, Ss 494/00, juris, Rn. 5; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.09.2004, 1 Ss 102/04, juris, Rn. 8; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 28.07.2006, 1 Ss 158/06, juris, Rn. 12 f.; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 323 a Rn. 7 m. w. N.; offen gelassen: BGH, Beschluss vom 18.08.1983 = BGHSt 32, 48, 54).
  • KG, 04.05.2017 - 121 Ss 42/17

    Revision im Strafverfahren wegen einer Rauschtat: Prüfung einer wirksamen

    Erforderlich ist insoweit, dass sich der Täter in einen Intoxikationszustand versetzt hat, der ihn so beeinträchtigt, dass jedenfalls der Bereich erheblich verminderter Schuldfähigkeit nach § 21 StGB sicher nachgewiesen - ein Fall nicht auszuschließender Schuldfähigkeit also nicht gegeben - ist (vgl. BGH EzSt StGB § 323a Nr. 1; OLG Hamm, Beschluss vom 28. April 2016 - 3 RVs 30/16 - juris Rdn. 12; OLG Köln DAR 2001, 230 - juris; OLG Karlsruhe NZV 2004, 592 - juris Rdn. 8; OLG Braunschweig NStZ-RR 2014, 287 - juris Rdn. 7; eingehend OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5 - juris Rdn. 12 ff.; Sternberg-Lieben/Hecker in Schönke/Schröder, StGB 29. Aufl., § 323a Rdn. 7 m.w.N.; offen gelassen in BGHSt 32, 48, 54).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2004 - 1 Ss 102/04

    Teilnahme am Straßenverkehr in alkoholisiertem Zustand: Beweiswürdigung;

    Dies ist jedoch vorliegend nicht der Fall, da zugunsten des Angeklagten bei einer möglichen Tatzeit am 18.10.2003 gegen 9.00 von einer BAK von 1, 75 Promille auszugehen und der Tatbestand des § 323 a StGB mangels Vorliegens eines Rauschzustandes nicht erfüllt wäre, da der Täter in diesem Falle als voll schuldfähig anzusehen ist (BGHSt 32, 48 ff.; BGHR StGB § 323 a Abs. 1 Rausch 1; OLG Köln DAR 2001, 230 ff.; dass VRS 68, 38 ff.; BayObLG BA 16, 313 ff.; a.A. Tröndle/Fischer, a.a.O., § 323 a Rn.11 m.w.N.; Schönke-Schröder-Cramer/Sternberg-Lieben,26. Aufl. 2001, § 323 a, Rn. 8 ff.).
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 5 Ss 71/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Übernahme des Ergebnisses eines

    Dieser Wert ist von der durch Rückrechnung - ohne Berücksichtigung des Nachtrunks - ermittelten Tatzeit-Blutalkoholkonzentration abzuziehen, wobei die sich aus dem Nachtrunk ergebende Blutalkoholkonzentration in der Weise berechnet werden kann, dass die Alkoholmenge (in g) durch das mit dem sogenannten Reduktionsfaktor multiplizierte Körpergewicht (in kg) geteilt wird (sogenannte Widmark-Formel; vgl. OLG Köln, DAR 2001, 230; VRS 67, 459; 66, 352; KG, Beschluss vom 13. August 1999 - (3) 1 Ss 155/99 (69/99) - bei juris; OLG Frankfurt NZV 1997, 239; OLG Stuttgart, VRS 61, 379; BayObLG, VRS 58, 391; Hentschel/König/Dauer, a.a.O., § 316 Rdnr. 43, 48).
  • OLG Stuttgart, 20.12.2004 - 4 Ss 490/04

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei

    Das Urteil wird den besonderen Anforderungen, die an eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren bei Dunkelheit zu stellen sind (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 31. August 2000 - 1 Ss 494/00 - BayObLG DAR 2000, 320; Janiszewski/Jagow/Burmann a.a.O., § 3 StVO Rdnr. 98 m.w.N.), gerecht.
  • OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02

    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

    Kommt bei einer Trunkenheitsfahrt das Vorliegen von § 21 StGB in Betracht, muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen zum Tatzeitpunkt , zum Trinkende und zur Frage der Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration enthalten, damit die Tatzeit-BAK bestimmt werden kann (SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144]; SenE v. 30.05.2000 - Ss 237/00 - SenE v. 23.01.2001 - Ss 494/00 - = DAR 2001, 230 [231]).
  • OLG Jena, 27.07.2006 - 1 Ss 141/06

    Verfahren, Verkehr

    Dies betrifft zunächst die Ermittlung der genossenen Alkoholmenge, aber auch das Gewicht des Betroffenen und den angenommenen Reduktionsfaktor (vgl. OLG Köln, DAR 2001, 230, 231 und VRS 67, 459 ff.; OLG Stuttgart, VRS 61, 379, 381).
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