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   OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87   

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https://dejure.org/1987,6593
OLG Köln, 20.10.1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.10.1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 1987 - Ss 495/87 (https://dejure.org/1987,6593)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 183
  • StV 1988, 100
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 03.12.2010 - 1 RVs 213/10

    Notwendige Verteidigung im Falle des Vorwurfes eines qualifizierten Körperdelikts

    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, dass im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuldigtem und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses zum OpferschutzG, BT-Dr 10/6124, S. 12; SenE v. 20.10.1987 - Ss 495/87 - = StV 1988, 100 und SenE v. 25.08.1989 - Ss 379/89 - = NStZ 1989, 542 = StV 1989, 469 = MDR 1989, 1122).
  • KG, 14.03.2012 - 161 Ss 508/11

    Notwendige Verteidigung: Unfähigkeit zur Selbstverteidigung bei Tätigwerden eines

    Die ebenfalls für den vermeintlichen Regelfall ins Feld geführte Entscheidung des OLG Köln vom 20. Oktober 1987 (Ss 495/87) enthält - jedenfalls dem bei Juris veröffentlichten Orientierungssatz zufolge - nicht den angenommenen Rechtsgrundsatz, sondern im Gegenteil die Formulierung, die Bestellung beschränke sich bei Befürchtung eines Ungleichgewichts ausnahmsweise nicht auf den gesetzlich geregelten Fall.
  • OLG Zweibrücken, 13.12.2001 - 1 Ss 222/01

    Notwendige Verteidigung; Nebenkläger; Rechtsanwalt; Bestellung; Verteidiger

    Zunächst schließt sich der Senat der Auffassung des Oberlandesgerichts Köln ( vgl. StV 1988, 100 und StV 89, 469 ) an, wonach eine Verteidigung über den Wortlaut des § 140 Abs. 2 StPO hinaus außer in den Fällen, in denen dem Verletzten nach den §§ 397 a und 406 g Abs. 3 und 4 StPO ein Rechtsanwalt beigeordnet wurde, auch dann notwendig sein kann, wenn der Verletzte (zunächst) auf seine Kosten anwaltlichen Beistand erfährt.
  • OLG Köln, 25.08.1989 - Ss 379/89
    Dieser Regelung liegt der Gedanke zugrunde, daß im Strafverfahren kein Ungleichgewicht zwischen Beschuld. und Verletztem entstehen soll, wenn ein Opferanwalt auftritt (BT-Dr. 10/6124, S. 12; Senatsentscheidung v. 20.10.1987 Ä Ss 495/87).
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