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   OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96 Z - 44 Z   

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OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96 Z - 44 Z (https://dejure.org/1997,23132)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.04.1997 - Ss 500/96 Z - 44 Z (https://dejure.org/1997,23132)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. April 1997 - Ss 500/96 Z - 44 Z (https://dejure.org/1997,23132)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines ordnungswidrigkeitsrechtlichen Urteils wegen nachträglicher Anfertigung von zu den Akten gelangten Urteilsgründen; Anforderungen an das Vorliegen einer nicht mehr abänderbaren Urteilsfassung

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 371
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 28.08.1991 - 2 ObOWi 275/91
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
    Eine sinngemäße Anwendung des § 77 b Abs. 2 OWiG auf den Fall, daß der Tatrichter irrtümlich die Voraussetzungen nach Abs. 1 angenommen hat, kommt nicht in Betracht (Senatsentscheidung a.a.O.; BayObLG NStZ 1992, 136; KG a.a.O.; Göhler a.a.O.).
  • OLG Köln, 05.09.1996 - Ss 417/96
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
    Danach ist das Parken auf Gehwegen verboten, sofern nicht durch Kennzeichnungen gemäß § 41 Abs. 3 Nr. 7, § 42 Abs. 4 (Zeichen 315) Ausnahmen zugelassen sind (vgl. § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO; Senatsentscheidung vom 05.09.1996 - Ss 417/96 Z = NZV 1997, 191 mit Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1994 - 5 Ss OWi 180/94
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
    Wegen ihrer Lage innerhalb des Gehwegs ist sie - selbst wenn sie an die Fahrbahn angrenzt - nur dann nicht Bestandteil des Gehwegs - des Wegs, der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist (vgl. OLG Köln NJW 1955, 73; OLG Düsseldorf VRS 87, 369 = DAR 1994, 369 = NZV 1994, 372; OLG Hamm DAR 1994, 409; Berr/Hauser, Das Recht des ruhenden Verkehrs, Rdn. 336 - jeweils auch zu den weiteren Merkmalen des Begriffs des Gehwegs) - , wenn sie von diesem so deutlich abgegrenzt ist, daß sie erkennbar nicht - z.B. auch nicht von einem Fußgänger mit Hund - betreten werden soll.
  • BayObLG, 21.01.1991 - 2 ObOWi 389/90
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
    Nachdem diese Urteilsfassung aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts - durch Übersendung an den Betroffenen und den Verteidiger - herausgegeben worden war, durfte sie nicht mehr verändert werden (KG a.a.O.; Göhler a.a.O.; vgl. auch BayObLG, NStZ 1991, 342).
  • BGH, 16.07.1996 - 5 StR 230/95

    Rechtsbeschwerde im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Zulassung nicht allein wegen

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
    Erforderlich ist auch in einem solchen Fall die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen des § 80 Abs. 1 und 2 OWiG anhand des abgekürzten Urteils, des Bußgeldbescheids, des Zulassungsantrags und sonstiger Umstände, die auch aus nachgeschobenen Urteilsgründen hergeleitet werden können (BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135; Senatsentscheidung vom 14.02.1997 - Ss 23/97 Z und vom 18.03.1997 - Ss 489/96 Z).
  • OLG Köln, 28.09.1993 - Ss 400/93

    Urteil; Sachliches Recht; Verstoß; Zulassung; Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
    Das unzulässige Fehlen von Urteilsgründen stellt einen Verstoß gegen sachliches Recht dar, weil dem Rechtsbeschwerdegericht in diesem Fall eine Nachprüfung auf sachlichrechtliche Fehler nicht möglich ist (vgl. Senatsentscheidung vom 28.09.1993 - Ss 400/93 Z = VRS 86, 302; Göhler a.a.O., § 77 b Rdn. 8 m.w.N.).
  • KG, 07.10.1991 - 3 Ws (B) 153/91
    Auszug aus OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96
    Das Protokoll enthält (hier) die für das Urteilsrubrum erforderlichen Angaben sowie die Urteilsformel und beinhaltet damit sämtliche Elemente eines abgekürzten Urteils in Bußgeldsachen (vgl. KG VRS 82, 135 = NZV 1992, 332; Göhler, OWiG, 11. Aufl., § 77 b Rdn. 8; Rebmann/Roth/Hermann, OWiG, 2. Aufl., § 77 b Bem.
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2003 - 12 LB 68/03

    Allgemeine Leistungsklage in der Form des öffentlich-rechtlichen

    Aus dieser Vorschrift ergibt sich für Kraftfahrzeuge das Verbot, auf Gehwegen zu parken oder zu halten, etwas anderes gilt nur in den Fällen einer ausnahmsweisen Gestattung durch das Zeichen 315 oder durch eine Markierung nach § 41 Abs. 3 Nr. 7 StVO (Kettler, NZV 2003, 211; sinngemäß ebenso: OLG Köln, Beschl. v. 1.4.1997 - Ss 500/96 -, NZV 1997, 371; Hentschel, a.a.O., § 12 StVO, Rn. 55; Heß, a.a.O., § 12, Rn. 58; Bouska, DAR 1972, 261).
  • KG, 14.02.2017 - 3 Ws (B) 26/17

    Bußgeldurteil wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Erfordernis einer schriftlichen

    Sie beinhaltet im vorliegenden Fall - in der Gesamtschau mit dem Protokoll - sämtliche Elemente eines abgekürzten Urteils in Bußgeldsachen, d.h. die für das Urteilsrubrum erforderlichen Angaben, die Urteilsformel und die Unterschriften der Richterin und der Protokollführerin (vgl. Senat NZV 1992, 332, beck-online; VRS 100, 362, juris Rn. 3; VRS 108, 278; OLG Köln VRS 93, 452, juris LS).

    Eine sinngemäße Anwendung der Vorschrift des § 77b Abs. 2 OWiG für die hier gegebene Fallgestaltung, in der letztlich unklar bleibt, warum sich die Tatrichterin irrtümlich für eine abgekürzte Urteilsfassung entschieden hat, kommt nicht in Betracht (vgl. in Fällen der irrtümlichen Annahme der Rechtskraft: Senat NZV 1992, 332 a.a.O. und Senat VRS 100, 362, juris Rn. 5; OLG Köln NZV 1997, 371 m.w.N., beck-online).

  • OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97
    »Die Fallgestaltung, daß der Zulassungsrechtsbeschwerde ein (unzulässig) abgekürztes sowie ein (unzulässig) nachträglich vollständig begründetes Urteil zugrundeliegt (vgl. Senat, NZV 1997, 371 ), ist nicht gegeben, wenn die Geschäftsstelle in irriger Annahme der Rechtskraft Ausfertigungen eines Urteils in - tatsächlich nicht vorhandener - abgekürzter Fassung herstellt und herausgibt und der Richter sodann ein vollständig begründetes Urteil zu den Akten bringt.«.

    Erforderlich ist vielmehr auch in einem solchen Fall die Prüfung, ob die Zulassungsvoraussetzungen des § 80 OWiG vorliegen (BGHSt 42, 187 = NJW 1996, 3157 = NStZ 1997, 39 = VRS 92, 135 ; SenE vom 01.04.1997 - Ss 500/96).

  • OLG Schleswig, 11.02.2003 - 1 Ss OWi 6/03

    Unzulässiges Absehen von schriftlichen Urteilsgründen bei Festsetzung einer

    Allein dieses unbegründete Urteil ist für das Rechtsbeschwerdeverfahren maßgeblich, denn es ist dem Verteidiger des Betroffenen und der Staatsanwaltschaft am 15. November 2002 zugestellt worden und dadurch aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts heraus gelangt, so dass es nicht mehr abgeändert werden konnte (vgl. OLG Köln NZV 1997, 371 m. w. N.).

    Dass das Amtsgericht nachträglich Urteilsgründe innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO zu den Akten gebracht hat, ist unbeachtlich, da dies nur in den Fällen, in denen das Gericht zulässigerweise gemäß § 77 b Abs. 1 OWiG von Urteilsgründen abgesehen hatte, möglich ist (OLG Köln NZV 1997, 371; Göhler, a.a.O.).

  • OLG Schleswig, 11.02.2003 - 1 Ss OWi 8/03

    Unzulässiges Absehen von schriftlichen Urteilsgründen bei Festsetzung einer

    Allein dieses unbegründete Urteil ist für das Rechtsbeschwerdeverfahren maßgeblich, denn es ist dem Verteidiger des Betroffenen und der Staatsanwaltschaft am 15. November 2002 zugestellt worden und dadurch aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts heraus gelangt, so dass es nicht mehr abgeändert werden konnte (vgl. OLG Köln NZV 1997, 371 m. w. N.).

    Dass das Amtsgericht nachträglich Urteilsgründe innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO zu den Akten gebracht hat, ist unbeachtlich, da dies nur in den Fällen, in denen das Gericht zulässigerweise gemäß § 77 b Abs. 1 OWiG von Urteilsgründen abgesehen hatte, möglich ist (OLG Köln NZV 1997, 371; Göhler, a.a.O.).

  • KG, 19.01.2001 - 3 Ws (B) 627/00

    Nachträgliche Ergänzung eines irrtümlich abgekürzt abgefassten Urteils

    Das Protokoll enthält hier die für das Urteilsrubrum erforderlichen Angaben sowie die Urteilsformel und beinhaltet somit sämtliche Elemente eines abgekürzten Urteils in Bußgeldsachen (vgl. OLG Köln VRS 93, 452, 453 ; KG VRS 82, 135, 137 ; KG Beschluß vom 14. Dezember 1998 - 3 Ws (B) 650/98 -).

    b) Eine sinngemäße Anwendung der Vorschrift des § 77 b Abs. 2 OWiG für die - hier gegebene - Fallgestaltung, daß der Tatrichter irrtümlich die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 Satz 1 OWiG angenommen hat, kommt nicht in Betracht (vgl. KG NZV 1992, 332 = VRS 82, 135 ; OLG Köln NZV 1997, 371 m.w.N.).

  • KG, 08.09.2004 - 3 Ws (B) 382/04

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Nachträgliche Abfassung von Urteilsgründen für

    Das Protokoll enthält hier die für das Urteilsrubrum erforderlichen Angaben sowie die Urteilsformel und beinhaltet somit sämtliche Elemente eines abgekürzten Urteils in Bußgeldsachen (vgl. OLG Köln VRS 93, 452,453; KG VRS 82, 135, 137; KG DAR 2001, 228).

    Eine sinngemäße Anwendung des § 77 b Abs. 2 OWiG für die - hier gegebene - Fallgestaltung, dass der Tatrichter irrtümlich die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 Satz 1 OWiG angenommen hat, kommt nicht in Betracht (OLG Köln NZV 1997, 371 m.w.N.; KG NZV 1992, 332 = VRS 82, 135; KG DAR 2001, 228).

  • OLG Hamm, 30.06.2003 - 2 Ss OWi 412/03

    Rechtsbeschwerde, abgekürztes Urteil, Voraussetzungen für Ergänzung

    c) § 77 Abs. 2 OWiG ist nach Auffassung des Senats im Übrigen auch nicht auf den vorliegenden Fall, dass das Amtsgericht irrtümlich von der Rechtskraft des Urteils ausgegangen ist, entsprechend anwendbar (so schon 4. Senat für Bußgeldsachen im Beschluss vom 6. Mai 1999 in 4 Ss OWi 442/99, http://www.burhoff.de/rspr/texte/a_00067.htm; so auch vgl. KG DAR 2001, 228 = VRS 100, 362; NZV 1992, 332.= VRS 82, 135; OLG Köln NZV 1997, 371 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146

    Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg im Sicherheitsbereich eines Dienstgebäudes

    Dasselbe gilt für eine mit Erde bedeckte Baumscheibe, wenn sie vom Gehweg nicht so deutlich abgegrenzt ist, dass sie erkennbar nicht betreten werden soll (OLG Köln, B. v. 1. Apr 1997 - Ss 500/96 (Z) - NZV 1997, 371).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - 1 RBs 188/09

    Zulässigkeit der nachträglichen Begründung eines ohne Gründe an die

    Sobald ein im Sinne von §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 275 Abs. 1 Satz 1 StPO vollständig in das Sitzungsprotokoll aufgenommenes Urteil aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist, darf es - auch innerhalb der 5-Wochen-Frist nach §§ 46 Abs. 1, 71 Abs. 1 OWiG, § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO - nicht mehr verändert werden, es sei denn, die nachträgliche Urteilsbegründung ist gemäß § 77b Abs. 2 OWiG zulässig (OLG Bamberg, 3 Ss OWi 1060/08 vom 16. Dezember 2008 ; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2004, 121 f; KG, DAR 2001, 228 und NZV 1992, 332; OLG Köln, NZV 1997, 371).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2020 - 53 Ss OWi 518/20
  • OLG Koblenz, 02.12.2003 - 1 Ss 245/03

    Rechtsbeschwerde, Einlegungsfrist, Rechtsbeschwerdeeinlegungsfrist,

  • OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss OWi 427/05

    Urteilsbergündung; Ergänzung; abgekürztes Urteil

  • OLG Hamm, 30.06.2008 - 5 Ss OWi 446/08

    Urteilsgründe; Fehlen; abgekürztes Urteil; Ergänzung; Zulässigkeit

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb

  • OLG Köln, 24.04.2023 - 1 ORbs 120/23

    Bußgeld wegen nicht entrichteter Maut; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

  • OLG Jena, 06.07.2005 - 1 Ss 174/05

    Verkehr

  • OLG Hamm, 16.10.2007 - 4 Ss OWi 680/07

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; Fehlen von Urteilsgründen; abgekürztes

  • KG, 22.11.2010 - 3 Ws (B) 585/10

    Zulassung einer Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil ohne enthaltene Gründe

  • OLG Köln, 16.05.1997 - Ss 210/97(Z) - 136

    Zulassungsvoraussetzungen der Rechtsbeschwerde nach § 80 Gesetz über

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