Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25729
OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02 (https://dejure.org/2003,25729)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.03.2003 - Ss 93/02 (https://dejure.org/2003,25729)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. März 2003 - Ss 93/02 (https://dejure.org/2003,25729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,25729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    AuslG § 92; ; AuslG § 92 a; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 6; ; AuslG § 92 Abs. 2; ; StGB § 53 Abs. 2 S. 2; ; StPO § 247 S. 1

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 308/99

    Auslegung des Merkmals "erforderlich" in § 58 Abs. 1 Nr. 1 AuslG; Einschleusen

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Voraussetzung für die Tatbestandsverwirklichung ist daher, dass die unterstützte Tatrechtswidrig und vorsätzlich begangen worden ist (BayObLG a.a.O.; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; Senge a.a.O.; vgl. auch BGH NJW 2000, 1732, 1735 = StV 2000, 357 = NStZ 2000, 657).

    Zur Strafbarkeit der Einschleusung von Ausländern, die zwar ein Touristenvisum besitzen (sog. Negativstaatler; hier: Russin Zorina), aber zum Zwecke der Arbeitsaufnahme in das Bundesgebiet einreisen, vgl. BGH NJW 2000, 1732 = StV 2000, 357 (Haupttat wohl allenfalls: § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG).

  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Gemäß § 92 a AuslG ist die Beihilfe zu den in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen als verselbstständigte Beihilfehandlung strafbar (BayObLG StV 2000, 366 L.; Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 92 a AuslG Rn. 3).

    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
  • OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 92/03
    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Ss 92/03 Ss 93/02.
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99

    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Ist von den Handlungsmodalitäten des Straftatbestands des Einschleusens von Ausländern nach § 92 a auch das Tatbestandsmerkmal "wiederholt" (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26.05.1999 - 3 StR 122/99) erfüllt, dann ist es zulässig und geboten, bei der Strafzumessung zum Nachteil des Täters zu berücksichtigen, dass sein Handeln auch dieses Tatbestandsmerkmal ausfüllt.
  • BayObLG, 30.10.2001 - 4St RR 105/01

    Aufhalten im Bundesgebiet ohne Aufenthaltsgenehmigung; Beihilfehandlung im Sinne

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Dabei wird zu beachten sein, dass ein Irrtum über das Erfordernis einer Aufenthaltsgenehmigung als Verbotsirrtum zu behandeln ist (BayObLG NJW 2002, 1282; Senge a.a.O., AuslG § 92 Rn. 5), der den Vorsatz unberührt lässt (§ 17 StGB).
  • BayObLG, 25.06.2001 - 4St RR 77/01
    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
  • KG, 04.07.2001 - 1 Ss 263/00

    Anwesenheit in der Hauptverhandlung; Entfernung aus der Hauptverhandlung;

    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Der Senat teilt die im angefochtenen Urteil vertretene Auffassung (UA S. 18, 19), dass der Annahme einer Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt eines Ausländern durch Gewährung von Unterkunft nicht entgegen steht, dass der Ausländer ohnehin zur Fortsetzung seines unerlaubten Aufenthalts unter allen Umständen entschlossen war (König NJW 2002, 1623 mit zutreffender Auswertung von BGH NJW 1990, 2207, 2208; anderer Ansicht BayObLG NStZ 1999, 627 = StV 2000, 366; NJW 2002, 1663; OLG Düsseldorf StV 2002, 312 = StraFo 2002, 21; wohl auch KG, Beschluss vom 04.07.2001 - 1 Ss 263/00).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 715/98
    Auszug aus OLG Köln, 25.03.2003 - Ss 93/02
    Ein Beschluss nach § 247 S. 1 StPO über die Entfernung eines Angeklagten von der Hauptverhandlung bedarf der Begründung, die sich nicht in der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts erschöpfen darf (vgl. BGH NStZ 1999, 419 = StV 2000, 120; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 247 Rn. 14 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht