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   StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19   

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StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,22539)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13.08.2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,22539)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13. August 2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,22539)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl - wie auch jener der Gleichheit der Wahl - gewährleistet, dass grundsätzlich jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann und trägt damit der politischen Selbstbestimmung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BremStGH, Urt. v. 14.5.2009, St 2/09, BremStGHE 8, 75, 90; jüngst BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 132, 39, Rn. 24; 99, 69, 77 f.; 99, 1, 13; 58, 202, 205).

    Er untersagt zugleich den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürger von der aktiven oder passiven Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

    Dies gilt auch im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde (BVerfGE 151, 1, Rn. 50 ff.).

    Untersagt sind letztlich alle Ungleichbehandlungen, die für Behinderte zu einem Nachteil führen (BVerfGE 151, 1, Rn. 55 m.w.N.).

    Er vermittelt einen Anspruch auf die Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe (vgl. BVerfGE 151, 1, Rn. 56; 96, 288, 308) und gilt mit Blick auf den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl in besonderer Weise für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an demokratischen Willensbildungsprozessen.

    Dies schließt es jedoch nicht aus, dass auch bei der Ausübung des Wahlrechts behinderungsbedingte Ungleichbehandlungen bis hin zum Wahlrechtsausschluss bestehen können, die allerdings nur im Wege der Abwägung mit kollidierendem Verfassungsrecht und auf der Grundlage einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung in Betracht kommen (vgl. zum Wahlrechtsausschluss von Personen unter dauerhafter Vollbetreuung BVerfGE 151, 1, Rn. 59).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der Staat durch Fördermaßnahmen oder Assistenzsysteme die Einschränkungen, denen Menschen mit Behinderungen unterliegen, beseitigen kann; erst wenn dies unmöglich oder unzumutbar ist, kann eine Benachteiligung gerechtfertigt sein (BVerfGE 151, 1, Rn. 57).

    Der Förderauftrag steht allgemein unter dem Vorbehalt der verfügbaren finanziellen, personellen, sachlichen und organisatorischen Möglichkeiten (BVerfGE 151, 1, Rn. 56 m.w.N.).

  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04

    Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen nicht (BremStGH, Urt. v. 5.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150).

    Gegenstand der Wahlprüfungsbeschwerde können daher nur diejenigen Beanstandungen sein, die der Beschwerdeführer bereits im Einspruchsverfahren vor dem Wahlprüfungsgericht vorgebracht hat (BremStGH, Urt. v. 5.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150).

    Vermutungen, Andeutungen von möglichen Wahlfehlern oder allgemeine Behauptungen genügen jedoch nicht, um die Integrität des Wahlergebnisses zu erschüttern (BremStGH, Urt. v. 5.11.2004, St 3/04, BremStGHE 7, 141, 150).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvC 2/81

    Kein aktives Wahlrecht für EG-Beamte ohne Wohnung oder Aufenthalt im Inland

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV verbürgt die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 132, 39, Rn. 24; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

    Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl - wie auch jener der Gleichheit der Wahl - gewährleistet, dass grundsätzlich jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann und trägt damit der politischen Selbstbestimmung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BremStGH, Urt. v. 14.5.2009, St 2/09, BremStGHE 8, 75, 90; jüngst BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 132, 39, Rn. 24; 99, 69, 77 f.; 99, 1, 13; 58, 202, 205).

    Er untersagt zugleich den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürger von der aktiven oder passiven Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV verbürgt die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 132, 39, Rn. 24; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

    Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl - wie auch jener der Gleichheit der Wahl - gewährleistet, dass grundsätzlich jeder Staatsbürger sein Wahlrecht in gleicher Weise ausüben kann und trägt damit der politischen Selbstbestimmung der Staatsbürger Rechnung (vgl. BremStGH, Urt. v. 14.5.2009, St 2/09, BremStGHE 8, 75, 90; jüngst BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 132, 39, Rn. 24; 99, 69, 77 f.; 99, 1, 13; 58, 202, 205).

  • StGH Bremen, 29.08.2000 - St 4/99

    Zum Wahlrecht für Unionsbürger im Stadtstaate Bremen

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    Der Staatsgerichtshof prüft die Verletzung dieser wahlgesetzlichen Vorschriften und ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, wenn von der Verfassungsmäßigkeit die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl abhängen kann (BremStGH, Urt. v. 29.8.2000, St 4/99, BremStGHE 6, 253, 261).

    Da die Wahlprüfung nur auf begründeten Einspruch hin erfolgt (§ 38 Abs. 1 und 2 Brem- WahlG), ist der Prüfungsumfang des Staatsgerichtshofs bei der Untersuchung von Wahlfehlern im engeren Sinne (Fehler bei der Anwendung der die Wahl betreffenden Rechtsnormen) durch das substantiierte Vorbringen der Einspruchsführer begrenzt (vgl. BremStGH, Urt. v. 29.8.2000, St 4/99, BremStGHE 6, 253, 261; BVerfGE 66, 369, 379; 40, 11, 31.).

  • BVerfG, 23.10.1973 - 2 BvC 3/73

    Wahlrecht Auslandsdeutscher

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    aa) Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG und Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV verbürgt die aktive und passive Wahlberechtigung aller Staatsbürger (vgl. BVerfGE 132, 39, Rn. 24; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

    Er untersagt zugleich den unberechtigten Ausschluss einzelner Staatsbürger von der aktiven oder passiven Teilnahme an der Wahl (vgl. BVerfGE 151, 1, Rn. 42; 58, 202, 205; 36, 139, 141).

  • BVerfG, 30.01.2020 - 2 BvR 1005/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbot des Mitführens eines

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    Aus ihm folgt - über das sich aus dem Wortlaut unmittelbar ergebende Verbot der Benachteiligung hinaus -, dass der Staat eine besondere Verantwortung für behinderte Menschen trägt (BVerfG, Beschl. v. 30.1.2020, 2 BvR 1005/18, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvC 2/66

    Briefwahl I

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    Diese Einschränkung tritt aber hinter den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und der Wahlfreiheit zurück, wenn der Wahlberechtigte ohne Hinzuziehung einer Vertrauensperson nicht in der Lage sein würde, sein Wahlrecht auszuüben (BVerfGE 21, 200, 206).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    Er vermittelt einen Anspruch auf die Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe (vgl. BVerfGE 151, 1, Rn. 56; 96, 288, 308) und gilt mit Blick auf den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl in besonderer Weise für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an demokratischen Willensbildungsprozessen.
  • Wahlprüfungsgericht Bremen, 14.11.2019 - 14 K 1132/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft - Wahl; Bremische Bürgerschaft

    Auszug aus StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19
    Mit Beschluss vom 14. November 2019 (14 K 1132/19) hat das Wahlprüfungsgericht der Freien Hansestadt Bremen den Einspruch der Beschwerdeführerin zurückgewiesen.
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

  • StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68

    Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des

  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf

  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

  • BVerfG, 16.12.2021 - 1 BvR 1541/20

    Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen für den Fall

    Um behinderte Menschen vor Ausgrenzung zu bewahren, begründet Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch einen Auftrag an den Gesetzgeber, sie vor einer Benachteiligung wegen Behinderung durch Dritte zu schützen (dazu Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 3 Rn. 160; Kingreen, in: Bonner Kommentar, Art. 3 Rn. 310 ff., 698 ; Krieger, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 13 f.; Peters/König, in: Dörr/Grote/Marauhn, EMRK/GG, 2. Aufl. 2013, Kap. 21 Rn. 91; Sachs, in: Isensee/Kirchhof, HStR VIII, 3. Aufl. 2010, § 182 Rn. 144; siehe auch Langenfeld, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 3 Abs. 3 Rn. 125 f. (Aug. 2019); Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 3 Rn. 237 ; Nußberger, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 3 Rn. 312; zum Landesverfassungsrecht Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 13. August 2020 - St 2/19 -, Rn. 45).
  • StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22
    Er fordert, dass grundsätzlich jeder sein Wahlrecht in möglichst gleicher Weise ausüben kann (BremStGH, Urt. v. 13.8.2020 - St 2/19, juris Rn. 43 m.w.N.; BVerfGE 99, 69, 77 ff.; 58, 202, 205; Magiera, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 38 Rn. 81).

    Dies gilt beispielsweise für die Zulässigkeit von Hilfspersonen nach § 3 Abs. 4 BremWahlG für Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert sind (vgl. BremStGH, Urt. v. 13.8.2020 - St 2/19, LVerfGE 31, 185 ff.), oder die Einrichtung von beweglichen Wahlvorständen nach § 10 Abs. 2 Brem- WahlG i.V.m. § 6a BremLWO und Sonderwahlbezirken nach § 2 BremLWO für Krankenhäuser, Heime und Justizvollzugsanstalten.

  • VG Stade, 23.08.2023 - 1 A 1181/20

    Bedingung; Bestimmtheit; Bodenabbaugenehmigung; Lärmimmissionen; Schutz von

    Um behinderte Menschen vor Ausgrenzung zu bewahren, begründet Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG auch einen Auftrag an den Gesetzgeber, sie vor einer Benachteiligung wegen Behinderung durch Dritte zu schützen (dazu Jarass/Pieroth, GG, 16. Aufl. 2020, Art. 3 Rn. 160; Kingreen, in: Bonner Kommentar, Art. 3 Rn. 310 ff., 698 ; Krieger, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 3 Rn. 13 f.; Peters/König, in: Dörr/Grote/Marauhn, EMRK/GG, 2. Aufl. 2013, Kap. 21 Rn. 91; Sachs, in: Isensee/Kirchhof, HStR VIII, 3. Aufl. 2010, § 182 Rn. 144; siehe auch Langenfeld, in: Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 3 Abs. 3 Rn. 125 f. (Aug. 2019); Kischel, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 3 Rn. 237 ; Nußberger, in: Sachs, GG, 9. Aufl. 2021, Art. 3 Rn. 312; zum Landesverfassungsrecht Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 13. August 2020 - St 2/19 -, Rn. 45).
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   StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19   

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StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,41886)
StGH Bremen, Entscheidung vom 20.04.2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,41886)
StGH Bremen, Entscheidung vom 20. April 2020 - St 2/19 (https://dejure.org/2020,41886)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der fachgerichtlichen Verfahrensordnungen bezweckt § 12 Abs. 1 BremStGHG i.V.m. § 18 BVerfGG die subjektive Unabhängigkeit des Richters sowie seine Offenheit und Unbefangenheit im Hinblick auf den zur Entscheidung anstehenden Fall zu garantieren (vgl. BVerfGE 78, 331, 338 f.; 82, 30, 35; Kliegel, in: Barczak (Hrsg.), BVerfGG, 2018, § 18 Rn. 4).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Wesentliche Voraussetzung hierfür ist, dass die richterliche Tätigkeit von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 21, 139, 145).
  • Wahlprüfungsgericht Bremen, 14.11.2019 - 14 K 1132/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft - Wahl; Bremische Bürgerschaft

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Das Wahlprüfungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat den Einspruch der Beschwerdeführerin durch Beschluss vom 14.11.2019 (14 K 1132/19) zurückgewiesen.
  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Es entspricht auch der ständigen Praxis des Staatsgerichtshofs, dass der Landeswahlleiter als Beteiligter mit eigenen Antragsrechten im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde mitwirkt (vgl. BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/07, BremStGHE 8, 13, 34; Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, LVerfGE 27, 228, 238).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der fachgerichtlichen Verfahrensordnungen bezweckt § 12 Abs. 1 BremStGHG i.V.m. § 18 BVerfGG die subjektive Unabhängigkeit des Richters sowie seine Offenheit und Unbefangenheit im Hinblick auf den zur Entscheidung anstehenden Fall zu garantieren (vgl. BVerfGE 78, 331, 338 f.; 82, 30, 35; Kliegel, in: Barczak (Hrsg.), BVerfGG, 2018, § 18 Rn. 4).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Es entspricht auch der ständigen Praxis des Staatsgerichtshofs, dass der Landeswahlleiter als Beteiligter mit eigenen Antragsrechten im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde mitwirkt (vgl. BremStGH, Urt. v. 22.5.2008 - St 1/07, BremStGHE 8, 13, 34; Urt. v. 13.9.2016 - St 2/16, LVerfGE 27, 228, 238).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Der Begriff der Beteiligung an der Sache ist vor diesem Hintergrund in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinne zu verstehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2004 - 2 BvF 1/98, juris Rn. 5; Kliegel, in: Barczak (Hrsg.), BVerfGG, 2018, § 18 Rn. 6; Heusch, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 18 Rn. 12, 13).
  • StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    zu Verfahrensbeteiligten nicht befugt, einen Antrag zu stellen (vgl. zur Rolle der Mitwirkungsberechtigten im Verfahren vor dem Staatsgerichtshof BremStGH, Beschl. v. 9.12.2019 - St 1/19, juris Rn. 11).
  • StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ein Richter, der mit einer Person verheiratet ist oder war, die als ehrenamtliche Richterin in erster Instanz in derselben Sache von Amts wegen tätig gewesen ist, ist somit nicht von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen (BremStGH, Beschl. v. 5.4.2019 - St 1/16 u.a., juris Rn. 15).
  • VG Bremen, 08.01.2024 - 1 V 13/24

    Antrag des Landeswahlleiters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Seine Verfahrensbeteiligung dient hierbei dazu, die Funktion des Wahlprüfungsverfahrens, die in der objektiven Gewährleistung einer dem Wählerwillen entsprechenden Sitzverteilung im Parlament sowie in der Verwirklichung des subjektiven aktiven und passiven Wahlrechts besteht, zu garantieren (BremStGH, Urteil vom 22. Mai 2008 - St 1/07 -, Rn. 62, juris; Beschl. v. 20.04.2020 - St 2/19 -, juris Rn. 20; Rinken, in: Fischer-Lescano/Rinken/Buse/Meyer/ Stauch/Weber (Hrsg.), Verfassung der Freien Hansestadt Bremen, 2016, Art. 140 Rn. 55).
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