Rechtsprechung
   StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,9107
StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91 (https://dejure.org/1992,9107)
StGH Bremen, Entscheidung vom 22.12.1992 - St 5/91 (https://dejure.org/1992,9107)
StGH Bremen, Entscheidung vom 22. Dezember 1992 - St 5/91 (https://dejure.org/1992,9107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,9107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Zur Frage, ob Art. 128 BremLV es fordert, daß Eingangsstellen im bremischen öffentlichen Dienst grundsätzlich erst nach öffentlicher Ausschreibung besetzt werden dürfen

  • bremen.de PDF (Leitsatz und Volltext)

    Zur Frage, ob Art. 128 BremLV es fordert, dass Eingangsstellen im bremischen öffentlichen Dienst grundsätzlich erst nach öffentlicher Ausschreibung besetzt werden dürfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 417
  • DÖV 1993, 300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Bremen, 17.02.1958 - St 2/57

    Antrag auf Feststellung einer Neubildung von übermäßig großem Grundbesitz im

    Auszug aus StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91
    Ein solches Begehren habe der Staatsgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 17. Februar 1958 - St 2/1957 - für unzulässig erklärt.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91
    Allein dieses Auslegungsergebnis entspricht dem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 1 (38); 73, 280 (296)) entwickelten Prinzip der Effektivität der Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte des einzelnen und dient zugleich dem Interesse der Verwaltung an einer möglichst breiten Auswahl.
  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

    Auszug aus StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91
    Beide Normen stehen nicht im Widerspruch zum Bundesrecht; denn die Kollisionsnorm des Art. 142 GG setzt nur diejenigen Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte außer Kraft, die nicht in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz stehen, d. h. dem Grundgesetz widersprechen (BVerfGE 36, 342 (366)).
  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91
    Der enge Zusammenhang von Wissenschaftsfreiheit und Verfahren (vgl. dazu BVerfGE 35, 79 (114)) steht heute außer Zweifel.
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus StGH Bremen, 22.12.1992 - St 5/91
    Allein dieses Auslegungsergebnis entspricht dem vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 39, 1 (38); 73, 280 (296)) entwickelten Prinzip der Effektivität der Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte des einzelnen und dient zugleich dem Interesse der Verwaltung an einer möglichst breiten Auswahl.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    v. 22.12.1992 - St 5/91 -, NVwZ-RR 1993, 417 f.; vgl. zur prozeduralen Absicherung der materiellen Zugangsgleichheit: Höfling, a.a.O., Rdnrn. 187 ff., der die Ansicht vertritt, Art. 33 Abs. 2 GG sei ein prinzipieller Regelungsauftrag an den Gesetzgeber zu entnehmen, den Zugang zu den öffentlichen Ämtern durch Stellenausschreibungen zu ebnen, a.a.O., Rdnr. 196; OVG Bautzen, Beschlüsse v. 11.04.2001 - 3 BS 84/01 u. 3 BS 83/01 -, ZBR 2001, 368 ff. u. 372 ff; dementsprechend strebt die Regierung des Landes Baden-Württemberg in dem genannten Gesetzesantrag zur Änderung des Richterwahlgesetzes eine Pflicht zur Stellenausschreibung an, um auf diese Weise im Interesse einer möglichst qualifizierten Besetzung der obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht vorgeschlagenen, aber in persönlicher und fachlicher Hinsicht besonders geeigneten Personen mit der Befähigung zum Richteramt Gelegenheit zur Bewerbung um eine freie Planstelle zu geben, a.a.O., S. 1 u. 8 der Anlage; vgl. auch Lademann, Stellenausschreibungen, DRiZ 1977, 178, 179, der anmerkt, dass der Deutsche Richterbund und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter in Übereinstimmung mit der Ansicht des Deutschen Anwaltsvereins bereits im Jahre 1975 die Ausschreibung der Richterstellen an den obersten Gerichtshöfen des Bundes gefordert haben; demgegenüber hat die Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie des Landes Schleswig-Holstein im schleswig-holsteinischen Landtag kürzlich zu einer etwaigen öffentlichen Ausschreibung der Ämter der Richterinnen und Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes folgende Meinung vertreten: "Angesichts der von der Verfassung gewährleisteten hohen demokratischen Legitimierung aller Ausschussmitglieder ist es auch konsequent und unangreifbar, dass sich der Gesetzgeber in § 10 Abs. 1 Richterwahlgesetz für ein Vorschlagsrecht der Ausschussmitglieder entschieden hat und von dem Erfordernis der öffentlichen Ausschreibung freier Richterstellen abgesehen hat.
  • OVG Saarland, 26.11.2019 - 1 A 3/18

    Übernahme eines Hochschullehrers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    In diesem Verständnis entspricht die Ausschreibung der sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Verpflichtung, allen in Betracht kommenden Bewerbern den Zugang zu dem ausgeschriebenen öffentlichen Amt zu ermöglichen(Vgl. Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 22.12.1992 - St 5/91 -, StGHE BR 5, 66 = DÖV 1993, 300, zitiert nach juris), und so schließt sie die geeigneten Bewerber ein, für die eine Verbeamtung aus persönlichen oder rechtlichen Gründen nicht in Betracht kam.
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.1995 - 3 M 91/95

    Professorenstelle; Konkurrenzverhältnis; Mitbewerber; Hochschule; Berufung

    Das Verfahren wird dadurch zu einem notwendigen Element der Verwirklichung der materiell-rechtlichen Rechtsposition (StGH Bremen, Entscheidung v. 22.12.1992 - St 5/91 -, DÖV 1993, 300).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.04.1993 - 3 M 15/93

    Auswahlverfahren; Beförderungsstellen; Mitbewerber; Beförderung; Auswahl;

    Das Verfahren wird dadurch zu einem notwendigen Element der Verwirklichung der materiell-rechtlichen Rechtsposition (StGH Bremen, Entscheidung vom 22.12.1992 - St 5/91 -, DÖV 1993, 300).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht