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   LG Frankfurt/Main, 23.02.1994 - 09 TZ 626/93   

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LG Frankfurt/Main, 23.02.1994 - 09 TZ 626/93 (https://dejure.org/1994,11202)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.02.1994 - 09 TZ 626/93 (https://dejure.org/1994,11202)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Februar 1994 - 09 TZ 626/93 (https://dejure.org/1994,11202)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 637 (Ls.)
  • StAZ 1995, 74
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 437/14

    EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

    Der von Art. 40 Abs. 4 EGBGB geforderte Günstigkeitsvergleich lässt sich nur dann wirksam vornehmen, wenn nicht nur das abstrakte Bestehen des Direktanspruchs, sondern auch im konkreten Fall geprüft wird, ob der Direktanspruch (noch) besteht und durchsetzbar ist (vgl. Sieghörtner, Internationales Verkehrsunfallrecht, S. 113 f.; Wandt, IPrax 1995, 44, 46 f.).
  • OLG Frankfurt, 11.09.2001 - 20 W 70/00

    Nichtigkeit einer Ehe nach philippinischem Recht - erbrechtliche Folgen - ordre

    Mithin ist mit den Vorinstanzen davon auszugehen, dass die Beteiligte zu 1) mit dem Erblasser nach philippinischem Recht keine wirksame Ehe eingehen konnte (so im Ergebnis auch StA Heidelberg, IPRax 1995, 44).
  • OLG Nürnberg, 08.03.2018 - 7 UF 1313/17

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung - Vietnam

    Die Entscheidung des v... vom 22.04.2008 kann der eines deutschen Gerichts gleichgestellt werden, weil diese Entscheidung in ihrer Funktion einer inländischen vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung vergleichbar ist (LG Frankfurt am Main, Iprax 1995, 44; LG Frankfurt Beschlussbeschluss vom 28.03.2012, Az.: 2-09 T 490/10 - recherchiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1995 - 3 Wx 415/93

    Erteilung eines Erbschein zugunsten von in den USA adoptierten Abkömmlingen

    Zwar haben Rechtsprechung (LG Frankfurt IPRax 1995, 44 ; AG Rottweil IPRax 1991, 129; LG Berlin in DAV 1990, 811 ff.) und Schrifttum (unter anderem Klinkhardt IPRax 1987, 161) das Fehlen einer Zustimmungserklärung dann nicht für ausreichend erachtet, einer ausländischen Adoptionsentscheidung die Anerkennung in Deutschland zu versagen, wenn für das ausländische Gericht ein plausibler Grund bestanden hatte, auf die Zustimmung zu verzichten.
  • BayObLG, 11.11.1999 - 1Z BR 155/98

    Auslegung eines Adoptionsbeschlusses aus Kasachstan

    (1) Einer Anerkennung steht nicht entgegen, daß die Adoption hier nicht durch ein Gericht, sondern von einer öffentlichen Behörde ausgesprochen wurde; denn auch der Ausspruch einer Adoption durch eine ausländische Behörde (vgl. BGH FamRZ 1989, 378/379; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.; Palandt/Heldrich BGB 58. Aufl. Art. 22 EGBGB Rn. 12) wird nach herrschender Auffassung von § 16a FGG erfaßt, sofern die Behörde nach ihrer Funktion und dem angewandten Verfahren einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit vergleichbar ist (vgl. LG Frankfurt a. Main StAZ 1995, 74/75; Bumiller/Winkler FGG 7. Aufl. § 16a Rn. 2; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 8. Aufl. § 16a FGG Rn. 1; Keidel/Zimmermann § 16a Rn. 2 m. w. N.).
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