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Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.07.1996 - 10 VA 1/96   

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https://dejure.org/1996,8212
OLG Celle, 17.07.1996 - 10 VA 1/96 (https://dejure.org/1996,8212)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.07.1996 - 10 VA 1/96 (https://dejure.org/1996,8212)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 10 VA 1/96 (https://dejure.org/1996,8212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 EGGVG; § 30... EGGVG; § 2 KostO; Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle hat; durch; den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht K., ; die Richterin am Oberlandesgericht Sch. und ; den Richter am Oberlandesgericht B. ; am 17. Juli 1996 ; beschlossen
    Befreiung vom Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ; Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung vom Erfordernis der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses ; Anforderungen an einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StAZ 1996, 366
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Dresden, 28.01.2000 - 6 VA 8/99

    Ehefähigkeitszeugnisse

    Auch wäre ein tatsächliches Bedürfnis, die Ehefähigkeit eines Antragstellers festzustellen, nicht ersichtlich, wenn die beabsichtigte Eheschließung aus Rechtsgründen zu versagen wäre (jeweils zu § 10 EheG: OLG Celle, Beschluss vom 17.07.1996, Az: 10 VA 1/96, StAZ 1996, 366; OLG Hamburg, Beschluss vom 22.01.1996, Az: 2 VA 6/94, StAZ 1996, 139, 140; OLG Jena, Beschluss vom 03.02.1998, Az. 4 VA 4/97, StAZ 1998, 177, 178 f.; siehe auch: Die Präsidentin des KG, Bescheid vom 10.10.1995 - 3462 E -D 1746/95 KG, StAZ 1996, 84 m.w.N.; OLG Celle, Bescheid vom 15.08.1997 - 3462 I 594/97, FamRZ 1998, 1108; zu § 1309 BGB: Palandt/Brudermüller, BGB, 59. Aufl., § 1309, Rdn. 13).

    Für eine Scheinehe sprechen nämlich eine ganze Anzahl von Umständen, die zwar jeweils allein nicht ausreichen, in ihrer Gesamtheit aber den Schluss rechtfertigen, dass die Verlobten trotz gegenteiliger Beteuerung eine dem Sinn einer Ehe entsprechende Gemeinschaft nicht beabsichtigen, sondern die Eheschließung nur dazu dienen soll, den Antragsteller vor einer Abschiebung aus der Bundesrepublik zu bewahren (vgl. OLG Celle, StAZ 1996, 366).

  • OLG Naumburg, 28.11.2001 - 3 VA 2/01

    Im Rahmen des Befreiungsverfahrens ist grundsätzlich nur die Ehefähigkeit zu

    Es gehört nämlich zu den Grundsätzen jeder Rechtsanwendung, dass der offenbare Missbrauch eines Rechts keinen Schutz verdient (OLG Hamburg StAZ 1996, 139; OLG Celle StAZ 1996, 366; OLG Jena StAZ 1998, 177; OLGR Dresden 2000, 315; a.A.: OLG Düsseldorf StAZ 1996, 138, dass auch "evidente Missbrauchsfälle" nur das formelle Eheschließungsverfahren betreffen, welches dem Standesbeamten übertragen ist).
  • OLG Jena, 03.02.1998 - 4 VA 4/97

    Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses; Eingehen

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.06.1996 - 3 W 99/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8692
OLG Düsseldorf, 19.06.1996 - 3 W 99/96 (https://dejure.org/1996,8692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.1996 - 3 W 99/96 (https://dejure.org/1996,8692)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - 3 W 99/96 (https://dejure.org/1996,8692)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 117
  • StAZ 1996, 366
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98

    Unabänderbarkeit eines Beschlusses, der die Annahme als Kind ausspricht

    Ob dies es rechtfertigen würde, den Adoptionsbeschluß vom 16.11.1992 aufzuheben, obwohl dieser gemäß § 56e Satz 3 FGG mit seinem Erlaß für das Gericht dadurch unabänderlich geworden war, daß die Entscheidung nach der Unterzeichnung durch den Richter mit dessen Willen aus der Verfügungsgewalt des Gerichts gelangte und zur Zustellung an den Annehmenden hinausgegeben wurde (vgl. OLG Düsseldorf StAZ 1996, 366/367; OLG Celle StAZ 1971, 114/115; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. Rz. 26 m.w.N.; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. FGG Rz. 5, jeweils zu § 56e FGG), bedarf hier keiner Entscheidung; denn es fehlt jedenfalls an der Kausalität einer etwaigen Verletzung des rechtlichen Gehörs.:.
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