Rechtsprechung
   BayObLG, 23.11.1995 - 1Z BR 63/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9406
BayObLG, 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 (https://dejure.org/1995,9406)
BayObLG, Entscheidung vom 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 (https://dejure.org/1995,9406)
BayObLG, Entscheidung vom 23. November 1995 - 1Z BR 63/95 (https://dejure.org/1995,9406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StAZ 1996, 81
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 2053/05
    - 1 Z BR 63/95 -, StAZ 1996, 81.

    vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. November 1995 - 1 Z BR 63/95 -, a.a.O. m.w.N.

    Auf den Gesichtspunkt einer "Restlegitimation", vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. November 1995 - 1 Z BR 63/95 -, a.a.O. m.w.N., kann danach nicht abgestellt werden.

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98

    Erklärungserwerb; Inland; Legitimation; Nacherklärungsfrist; nichteheliche

    Soweit in der personenstandsrechtlichen Rechtsprechung eine gewisse "Restlegitimationswirkung" angenommen wird, weil das polnische Recht die Ehe und die Rechtsvermutung der Geburt eines Kindes in der Ehe kenne und zudem - wenn die Ehe der Eltern nach der Geburt des Kindes geschlossen werde - am Rande des Geburtseintrags ein Ergänzungsvermerk über die erfolgte Eheschließung und über die Änderung des Familiennamens des Kindes einzutragen sei (vgl. BayObLG, StAZ 1996, 81 ), sind damit die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anforderungen an einen der Legitimation gleichkommenden Rechtsvorgang nicht erfüllt.
  • VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408

    Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit

    Nachdem dieser Vorgang vor dem 01.09.1986 abgeschlossen ist, richtet sich die Bestimmung des für die Wirksamkeit der Legitimation anwendbaren Rechts gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB nach den vor dem 01.09.1986 geltenden Bestimmungen des internationalen Privatrechts (vgl. BayObLG, B.v. 11.1.1990 - BReg 3 Z 127/89 - BayObLGZ 1990, 1; B.v. 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 - StAZ 1996, 81).

    Danach war bei Personen, die neben einer ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nicht stets die inländische maßgebend, sondern bei einer wesentlich engeren Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatrecht kollisionsrechtlich an die "effektive" ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1983 - 1 C 122/80 - BVerwGE 68, 220; BayObLG, B.v. 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 - StAZ 1996, 81 m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09

    Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und

    Auf den Gesichtspunkt einer "Restlegitimation", vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. November 1995 - 1 Z BR 63/95 -, a.a.O. m.w.N., kann danach nicht abgestellt werden.
  • BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99

    Berichtigung des Familienbuchs

    Da es sich insoweit um abgeschlossene Vorgänge im Sinn des Art. 220 Abs. 1 EGBGB handelt (vgl. BGHZ 121, 305/310 f.; BayObLG StAZ 1996, 81), ist für den Namenserwerb aufgrund dieser Tatbestände jeweils das vor dem 1.9.1986 geltende deutschen internationale Privatrecht maßgebend.
  • VG Köln, 29.03.2017 - 10 K 2210/15
    vgl. etwa BGH, Urteil vom 5.02.1975 - IV ZR 90/73 -, BGHZ 64, 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 -, StAZ 1996, 81.
  • BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 47/95

    Gerichtliche Anweisung an einen Amtspfleger

    Über die Beantwortung der gestellten Frage hinaus hat das Gericht im Verfahren gemäß § 45 PStG zu entscheiden, ob der Standesbeamte die konkrete, von der Beantwortung der Frage abhängige Amtshandlung vorzunehmen hat oder nicht (vgl. BayObLGZ 1975, 387, 388; Senatsbeschluß vom 23.11.1995 - 1Z BR 63/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht