Rechtsprechung
BayObLG, 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAZ 1996, 81
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2008 - 12 A 2053/05 - 1 Z BR 63/95 -, StAZ 1996, 81.
vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. November 1995 - 1 Z BR 63/95 -, a.a.O. m.w.N.
Auf den Gesichtspunkt einer "Restlegitimation", vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. November 1995 - 1 Z BR 63/95 -, a.a.O. m.w.N., kann danach nicht abgestellt werden.
- BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 1.98
Erklärungserwerb; Inland; Legitimation; Nacherklärungsfrist; nichteheliche …
Soweit in der personenstandsrechtlichen Rechtsprechung eine gewisse "Restlegitimationswirkung" angenommen wird, weil das polnische Recht die Ehe und die Rechtsvermutung der Geburt eines Kindes in der Ehe kenne und zudem - wenn die Ehe der Eltern nach der Geburt des Kindes geschlossen werde - am Rande des Geburtseintrags ein Ergänzungsvermerk über die erfolgte Eheschließung und über die Änderung des Familiennamens des Kindes einzutragen sei (vgl. BayObLG, StAZ 1996, 81 ), sind damit die staatsangehörigkeitsrechtlichen Anforderungen an einen der Legitimation gleichkommenden Rechtsvorgang nicht erfüllt. - VG Bayreuth, 30.04.2013 - B 1 K 11.408
Feststellung der Staatsangehörigkeit; nichteheliches Kind eines Vaters mit …
Nachdem dieser Vorgang vor dem 01.09.1986 abgeschlossen ist, richtet sich die Bestimmung des für die Wirksamkeit der Legitimation anwendbaren Rechts gemäß Art. 220 Abs. 1 EGBGB nach den vor dem 01.09.1986 geltenden Bestimmungen des internationalen Privatrechts (vgl. BayObLG, B.v. 11.1.1990 - BReg 3 Z 127/89 - BayObLGZ 1990, 1; B.v. 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 - StAZ 1996, 81).Danach war bei Personen, die neben einer ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, nicht stets die inländische maßgebend, sondern bei einer wesentlich engeren Beziehung des Mehrstaaters zu seinem ausländischen Heimatrecht kollisionsrechtlich an die "effektive" ausländische Staatsangehörigkeit anzuknüpfen (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1983 - 1 C 122/80 - BVerwGE 68, 220; BayObLG, B.v. 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 - StAZ 1996, 81 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2009 - 12 A 685/09
Voraussetzungen für einen Staatsangehörigkeitserwerb nach § 5 Reich- und …
Auf den Gesichtspunkt einer "Restlegitimation", vgl. BayObLG, Beschluss vom 23. November 1995 - 1 Z BR 63/95 -, a.a.O. m.w.N., kann danach nicht abgestellt werden. - BayObLG, 07.02.2000 - 1Z BR 9/99
Berichtigung des Familienbuchs
Da es sich insoweit um abgeschlossene Vorgänge im Sinn des Art. 220 Abs. 1 EGBGB handelt (vgl. BGHZ 121, 305/310 f.; BayObLG StAZ 1996, 81), ist für den Namenserwerb aufgrund dieser Tatbestände jeweils das vor dem 1.9.1986 geltende deutschen internationale Privatrecht maßgebend. - VG Köln, 29.03.2017 - 10 K 2210/15 vgl. etwa BGH, Urteil vom 5.02.1975 - IV ZR 90/73 -, BGHZ 64, 19 ff. m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 23.11.1995 - 1Z BR 63/95 -, StAZ 1996, 81.
- BayObLG, 29.01.1996 - 1Z BR 47/95
Gerichtliche Anweisung an einen Amtspfleger
Über die Beantwortung der gestellten Frage hinaus hat das Gericht im Verfahren gemäß § 45 PStG zu entscheiden, ob der Standesbeamte die konkrete, von der Beantwortung der Frage abhängige Amtshandlung vorzunehmen hat oder nicht (vgl. BayObLGZ 1975, 387, 388; Senatsbeschluß vom 23.11.1995 - 1Z BR 63/95).