Rechtsprechung
LG Berlin, 23.12.1997 - 84 T 864/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Vornamenswahl nach österreichischem Recht ; Zulässigkeit des Vornamens "River"; Richtigkeit eines Geburtseintrages; Namenswahl unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 04.09.1997 - 70 III 504/97
- LG Berlin, 23.12.1997 - 84 T 864/97
Papierfundstellen
- StAZ 1998, 208
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 27.08.2003 - 6 W 400/03
Vornamensgebung; LouAnn
Daneben richtet man die Elternrechte einschließlich des Vornamensbestimmungsrechts am Kindeswohl aus und zieht es anstelle der Begriffe Sitte und Ordnung (LG Berlin StAZ 1998, 208) oder daneben (…vgl. MüKo-v. Sachsen Gessaphe, BGB, 4. Aufl., Nach § 1618 Rz. 9 m.w.N.) heran.