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   BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99   

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BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99 (https://dejure.org/2000,8435)
BayObLG, Entscheidung vom 21.06.2000 - 1Z BR 186/99 (https://dejure.org/2000,8435)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 1Z BR 186/99 (https://dejure.org/2000,8435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung eines im Ausland adoptierten Kindes in ein Familienbuch; Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung durch ein deutsches Gericht; Vereinbarkeit einer Adoptionsanerkennung mit den Grundrechten; Einwilligung eines adoptierten Kindes in die Eintragung ...

  • vfst.de

    §§ 15, 45 PStG, §§ 1741, 1746, 1760 BGB, Art. 22, 23, 19 a.F. EGBGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - UR III 12/98
  • LG Regensburg - 7 T 499/99
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1641 (Ls.)
  • BayObLGZ 2000, 180
  • BayObLGZ 2000, 187
  • StAZ 2000, 300
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 6/87

    Anerkennungsvoraussetzungen; Anerkennungsfähigkeit; Anerkennungsentscheidung;

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
    Die nach § 16a Nr. 1 FGG vorausgesetzte internationale Zuständigkeit des Zivilgerichts in Madagaskar ist gegeben, da das Mädchen und seine Eltern im Zeitpunkt des Adoptionsverfahrens madagassische Staatsangehörige waren und zudem dort ihren Wohnsitz haben, so daß spiegelbildlich (vgl. BayObLGZ 1987, 439/441; Keidel/Zimmermann FGG 14. Aufl. § 16a Rn. 5 m.w.N.) die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 43b Abs. 1 , Abs. 2 FGG vorliegen.

    (4) Etwas anderes folgt nicht daraus, daß für die Beurteilung, ob die Anerkennung des ausländischen Adoptionsurteils gegen den deutschen ordre public verstößt, der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGHZ 88, 113/128; BGH FamRZ 1989, 378/381 m.w.N.; BayObLGZ 1987, 439/442 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1987, 506/508).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 231/87

    Erbrecht eines im Ausland adoptierten Kindes; Anerkennung ausländischer

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
    a) Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit erfordert gemäß § 16a FGG kein besonderes Anerkennungsverfahren, wie dies für den Bereich des Zivilprozesses vorgeschrieben ist (vgl. BGH FamRZ 1989, 378/379).

    (4) Etwas anderes folgt nicht daraus, daß für die Beurteilung, ob die Anerkennung des ausländischen Adoptionsurteils gegen den deutschen ordre public verstößt, der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGHZ 88, 113/128; BGH FamRZ 1989, 378/381 m.w.N.; BayObLGZ 1987, 439/442 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1987, 506/508).

  • BGH, 13.07.1983 - IVb ZB 31/83

    Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung auf Kindesherausgabe

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
    (4) Etwas anderes folgt nicht daraus, daß für die Beurteilung, ob die Anerkennung des ausländischen Adoptionsurteils gegen den deutschen ordre public verstößt, der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGHZ 88, 113/128; BGH FamRZ 1989, 378/381 m.w.N.; BayObLGZ 1987, 439/442 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1987, 506/508).
  • OLG Hamm, 04.12.1986 - 1 UF 475/86

    Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung eines Beschlusses eines

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
    (4) Etwas anderes folgt nicht daraus, daß für die Beurteilung, ob die Anerkennung des ausländischen Adoptionsurteils gegen den deutschen ordre public verstößt, der Zeitpunkt maßgebend ist, in dem über die Anerkennung zu entscheiden ist (BGHZ 88, 113/128; BGH FamRZ 1989, 378/381 m.w.N.; BayObLGZ 1987, 439/442 m.w.N.; OLG Hamm FamRZ 1987, 506/508).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
    aa) Dieser verlangt für die Anerkennung einer Adoptionsentscheidung, daß letztere in einem Verfahren erfolgt sein muß, das rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht (vgl. Keidel/ Zimmermann § 16a Rn. 8; Staudinger/Henrich Rn. 89, MünchKomm/ Klinkhardt Rn. 91 f., jeweils zu Art. 22 EGBGB ; vgl. auch BVerfG FamRZ 1989, 31/34).
  • VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92

    Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind

    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
    Die vom Beschwerdegericht herangezogene Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (FamRZ 1994, 956 ff.) betraf einen Sachverhalt, der mit dem vorliegenden nicht vergleichbar ist (Verwandtenadoption nach türkischem Recht, die aus finanziellen Gründen bei erheblichem Altersunterschied erfolgte und zu einer Verwirrung der Verwandtschaftsverhältnisse führen konnte).
  • AG Berlin-Schöneberg, 10.02.1987 - 70 III 489/86
    Auszug aus BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99
    Hat wie hier das international zuständige ausländische Gericht ein rechtswirksames Adoptionsurteil erlassen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, daß es das Kindeswohl geprüft und berücksichtigt hat (vgl. AG Berlin-Schöneberg StAZ 1987, 141 = IPRspr. 1987 Nr. 94; Siehr StAZ 1982, 61/68; Jayme IPRax 1983, 274/275; Staudinger/Henrich Art. 22 EGBGB Rn. 90 m.w.N.).
  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Hiervon ist nicht auszugehen, weil der Anzunehmende im Zeitpunkt des dortigen Adoptionsverfahrens guatemaltekischer Staatsangehöriger war und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Guatemala hatte, so dass spiegelbildlich die Voraussetzungen von § 43b Abs. 1 FGG vorlagen und die internationale Zuständigkeit zu bejahen ist (OLG Karlsruhe, StAZ 2004, 111, 112; BayObLG, StAZ 2000, 300ff. = Juris, Rdn. 11; VGH Kassel, NJW-RR 1994, 391, 392; Zimmermann, in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 16a, Rdn. 5; Klinkhardt, in: Münchener Kommentar, a.a.O., Art. 22, Rdn. 95).

    Soweit es, wie hier, um die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Adoption geht, müssten die Rechtsfolgen dieser ausländischen Entscheidung in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen Sinn und Zweck einer Annahme an Kindes Statt nach deutschem Recht, die im Wesentlichen den Kindesinteressen dienen soll, vgl. § 1741 BGB, oder gegen das Persönlichkeitsrecht des Anzunehmenden, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 GG, verstoßen, (BayObLG, StAZ 2000, 300ff = Juris, Rdn. 14).

    Der Senat hat in der Vergangenheit in Übereinstimmung mit anderen Gerichten (vgl. BayObLG, StAZ 2000, 300ff = Juris, Rdn. 24 m.w.N.) die Auffassung vertreten, dass die Prüfung, ob die Adoption den Interessen und dem Wohl des Kindes entspricht, grundsätzlich der Beurteilung seitens des ausländischen Gerichts unterliegt und von einer ordre-public-Widrigkeit nur dann ausgegangen werden könne, wenn eine Verletzung oder Gefährdung des Kindeswohls von entsprechendem Gewicht vorliegt (Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 12. Februar 2002 - 1 W 212/01 -).

    Außerdem ist bei der Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Adoption zu beachten, dass es zu einem "hinkenden" Adoptionsverhältnis käme (BayObLG, StAZ 2000, 300 ff. = Juris Rdn. 28), was dem Kindeswohl grundsätzlich abträglich wäre.

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 730/12

    Auslandsadoption: Bindungswirkung familiengerichtlicher

    Von grundlegender Bedeutung für das deutsche Adoptionsrecht - und deshalb grundsätzlich bei der Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Rahmen des materiellen ordre public zu beachten - ist nach allgemeiner Auffassung jedenfalls die Ausrichtung der Adoptionsentscheidung am Wohl des angenommenen Kindes (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300, 302; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1608; OLG Karlsruhe StAZ 2011, 210, 211; OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 1522, 1523; OLG Celle FamRZ 2012, 1226, 1227; Staudinger/Henrich BGB [2014] Art. 22 EGBGB Rn. 88; jurisPK-BGB/Heiderhoff [Stand: Oktober 2014] § 1741 Rn. 24 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 19.08.2008 - 25 Wx 114/07

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das erkennende Gericht das Kindeswohl berücksichtigt hat (vgl. BayObLGZ 2000, 180).

    Etwas anderes gilt aber dann, wenn sich aus der Entscheidung gegenteilige Anhaltspunkte ergeben (vgl. BayObLGZ 2000, 180).

    Es führt auch nicht zur Begründetheit der weiteren Beschwerde, dass für die Beurteilung des ordre-public Verstoßes auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (BGH FamRZ 1989, 378; BayObLGZ 1987, 439; BayObLGZ 2000, 180), also zugunsten der Antragstellerin auch solche das Kindeswohl betreffende Tatsachen zu berücksichtigen sind, die sich zeitlich nach der ausländischen Entscheidung ergeben haben.

  • OLG Köln, 23.04.2012 - 4 UF 185/10

    Anerkennung einer im Iran ergangenen Entscheidung über die Adoption eines Kindes,

    Maßgebliches Kriterium nach deutschem Recht ist mit Blick auf § 1741 Abs. 1 BGB das Kindeswohl (OLG Köln - 16. Zivilsenat -, FamRZ 2009, 1607, BayObLG, StAZ 2000, 300).

    Das schließt nach Meinung des Senats nicht aus, dass Nachermittlungen im Anerkennungsverfahren in Betracht kommen, z.B. wenn Zweifel an der Vollständigkeit der Feststellungen bestehen oder wenn sich wegen der Maßgeblichkeit der Verhältnisse im Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (darauf ist abzustellen: BGH NJW 1989, 2197) Veränderungen im Lebensumfeld der Beteiligten ergeben haben, die nunmehr die Erwartung ermöglichen, zwischen dem Annehmenden und dem Kind werde ein Eltern-Kind-Verhältnis entstehen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2009, 1607; BayObLG, StAZ 2000, 300; a.A. OLG Karlsruhe, JAmt 2011, 40).

    Allein der Umstand, dass die Adoption ohne eine Adoptionsvermittlung (§§ 2, 2a, 7 Adoptionsvermittlungsgesetz) zustande gekommen ist, führt ebenfalls nicht zur Versagung der Anerkennung, wenn - wie hier - ein ausländisches Gericht das Kindeswohl geprüft und bejaht hat (vgl. dazu BayObLG, FamRZ 2001, 1641).

  • LG München I, 06.05.2010 - 16 T 16191/09

    Zur Anerkennung einer durch ein kamerunisches Gericht ausgesprochenen

    28 (1) Ein Verstoß gegen den verfahrensrechtlichen ordre public läge vor, wenn das gerichtliche Verfahren rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht entsprochen hätte, weil die Anforderungen des § 16a Nr. 2, 3 FGG nicht erfüllt worden wären (Staudinger/Henrich, Art. 22 EGBGB Rz. 88) oder sonst ein elementarer Verfahrensverstoß vorliegen würde (BayObLGZ 2000, 180, 185).

    Letzteres wäre namentlich anzunehmen, wenn gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs verstoßen worden wäre (Staudinger/Henrich, Art. 22 EGBGB Rz. 88) oder die Einwilligung des anzunehmenden Kindes nicht eingeholt worden wäre, obwohl es nach seiner Entwicklung bereits Selbstbestimmungsfähigkeit erreicht hat (BayObLGZ 2000, 180, 184).

    33 Hat, wie hier, das international zuständige ausländische Gericht ein rechtswirksames Adoptionsurteil erlassen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es das Kindeswohl geprüft hat (BayObLGZ 2000, 180, 185).

    Ein solches ist dem Kindeswohl aber eher abträglich (BayObLGZ 2000, 180, 186 f.; KG FGPrax 2005, 255, 258).

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 25 Wx 15/10

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

    Maßgeblich Kriterium nach deutschem Recht ist es, dass - wie sich aus § 1741 Abs. 1 BGB ergibt - die Adoption dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300; KG a. a. O.; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1608).

    Für die Beurteilung kommt es nicht auf den Zeitpunkt der ausländischen Entscheidung an, sondern auf den Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird (vgl. BGH NJW 1989, 2197, 2199; KG FamRZ 2006, 845, 846; BayObLGZ 2000, 180; KG FamRZ 2006, 1405, 1407; Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmerman, FGG, 15. Aufl., § 16 a FGG, Rdn. 8; MünchKommBGB/Klinkhardt, BGB, 5. Aufl., Art. 22 EGBGB, Rdn. 99).

    Hieraus folgt, dass zwischenzeitlich eingetretene oder bekannt gewordene neue Tatsachen, die das Kindeswohl betreffen, bei der Entscheidung über die Anerkennungsfähigkeit grundsätzlich zugrunde zu legen sind (vgl. KG FamRZ 2006, 845, 846; BayObLG StAZ 2000, 300 = juris, Rdn. 27).

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 11 Wx 8/03

    Auslandsadoption: Anerkennung einer ukrainischen Adoptionsentscheidung trotz

    b) Wurde die Annahme als Kind nicht durch ein deutsches Gericht, sondern durch ein ausländisches Gericht ausgesprochen, hat der Standesbeamte als Vorfrage die Wirksamkeit der ausländischen Entscheidung zu prüfen (BayObLG, Beschl. v. 21.6.2000 - 1Z BR 186/99, BayObLGZ 2000, 180; Beschl. v. 11.11.1999 - 1Z BR 155/98, BayObLGZ 1999, 352; Hepting/Gaaz, PStG, § 15 Rdn. 33).

    Ob die Entscheidung des ukrainischen Gerichts nach dortigem Recht als Zivilurteil oder als Akt der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu qualifizieren ist, bedarf keiner näheren Prüfung, weil es für die Anwendung des § 16a FGG nur darauf ankommt, dass die Annahme als Kind nach dem deutschen Verfahrensrecht der freiwilligen Gerichtsbarkeit unterliegt (Zimmermann in Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, § 16a Rdn. 2a; BayObLGZ 2000, 180).

  • KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10

    Adoption: Anerkennung einer ausländischen gerichtlichen Erklärung über eine

    Maßgeblich Kriterium nach deutschem Recht ist es, dass - wie sich aus § 1741 Abs. 1 BGB ergibt - die Adoption dem Kindeswohl entspricht (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300; Senat, a. a. O.; OLG Köln FamRZ 2009, 1607, 1608).

    Hat auf dieser Grundlage das international zuständige ausländische Gericht ein rechtswirksames Adoptionsdekret erlassen, was hier nicht zweifelhaft ist, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es das Kindeswohl geprüft und berücksichtigt hat (in diesem Sinne BayObLGZ 2000, 180, 185).

    Bei der Verweigerung der Anerkennung einer ausländischen Adoption ist zudem zu beachten, dass es zu einem "hinkenden" Adoptionsverhältnis käme (BayObLG, StAZ 2000, 300), was der gewachsenen Familienbeziehung ebenso wie dem internationalen Entscheidungseinklang grundsätzlich abträglich wäre (vgl. auch Benicke, a.a.O., S.199).

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2009 - 3 Wx 12/08
    Die Richtigkeit der landgerichtlichen Entscheidung zur Namensänderung ist nicht anhand des internationalen Privatrechts zu beurteilen, sondern allein nach Maßgabe des § 16 a FGG (vgl. auch BayObLG StAZ 2000, S. 300/301).

    Der deutsche ordre public ist betroffen, wenn die Rechtsfolgen eines ausländischen Adoptionsurteils in einer besonders schwerwiegenden Weise gegen Sinn und Zweck einer Kindesannahme nach deutschem Recht oder gegen das Persönlichkeitsrecht der Beteiligten verstoßen würden (BayObLG StAZ 2000, S. 300/301).

    Für eine unzulässige sogenannte Rechtsumgehung durch Veränderung kollisionsrechtlicher Anknüpfungstatsachen ("Verlagerung der Adoptionsentscheidung ins Ausland"; dazu BayObLG StAZ 2000, S. 300/302; eingehend MK-Sonnenberger, BGB, 4. Aufl. 2006, Einl. IPR Rdnr. 756-781), insbesondere durch Veränderung von Staatsangehörigkeiten, Wohnsitzen oder gewöhnlichen Aufenthalten, fehlt es bislang an Anhaltspunkten.

  • OLG Frankfurt, 19.01.2012 - 20 W 93/11

    Keine Anerkennung einer im Ausland erfogten Adoptionsentscheidung, wenn das Kind

    Im Rahmen des § 16 a Nr. 4 FGG kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die ausländische Entscheidung das Kindeswohl berücksichtigt hat, wenn sich aus ihr nicht gegenteilige Anhaltspunkte ergeben (vgl. BayObLGZ 2000, 180; OLG Düsseldorf StAZ 2009, 335).

    Wurde im Rahmen eines ausländischen Adoptionsverfahrens eine Überprüfung des Kindeswohles vorgenommen, die jedoch gemessen an den deutschen Wertvorstellungen Defizite aufweist, so wird zwar die Auffassung vertreten, dass eine solche unzureichende Kindeswohlprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nachgeholt werden kann, wobei dann nicht auf den Zeitpunkt der ausländischen Adoptionsentscheidung, sondern auf den Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung des deutschen Gerichts abzustellen sein soll (vgl. BayObLG StAZ 2000, 300; Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, a.a.O., § 16 a Rn. 8; Schlauss, a.a.O., S. 1701 m. w. N.).

    Aufgrund dieser Erwägungen kann der weiteren Beschwerde auch nicht der Hinweis zum Erfolg verhelfen, dass für die Beurteilung des ordre public grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung über die Anerkennung abzustellen ist (vgl. BGH FamRZ 1989, 378, BayObLGZ 2000, 180).

  • OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09

    Anerkennung einer ohne ausreichende Prüfung der Elterneignung und des Kindeswohls

  • AG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 470 F 16077/10
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 20/10

    Anerkennung einer im Ausland ausgesprochenen Adoption

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 25 Wx 28/10

    Anerkennung einer äthiopischen Adoptionsentscheidung

  • AG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 49 XVI ROE 93/09
  • OLG Frankfurt, 06.05.2009 - 20 W 472/08

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer in Indonesien nach hinduistischer

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

  • AG Frankfurt/Main, 10.04.2015 - 470 F 16014/14
  • AG Frankfurt/Main, 23.08.2010 - 470 F 16069/09
  • AG Frankfurt/Main, 05.08.2014 - 470 F 16149/13
  • LG Nürnberg-Fürth, 12.01.2011 - 13 T 5122/10

    Anerkennung einer Adoptionsentscheidung der Russischen Föderation: Verschweigen

  • AG Frankfurt/Main, 05.06.2012 - 470 F 16177/11
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2018 - 1 UF 18/18
  • AG Frankfurt/Main, 03.03.2016 - 470 F 16043/13
  • AG Frankfurt/Main, 15.06.2010 - 49 XVI KIT 113/08
  • AG Frankfurt/Main, 09.03.2011 - 470 F 16036/10
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 16/09

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2010 - 11 Wx 113/09

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

  • OLG Nürnberg, 08.03.2018 - 7 UF 1313/17

    Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung - Vietnam

  • OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 10 UF 103/02

    Anerkennung eines polnischen Gerichtsbeschlusses betreffend das Umgangsrecht des

  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09

    Auswirkungen der Nichteinhaltung der Verfahrensregeln des Haager

  • OLG Hamm, 28.09.2010 - 15 Wx 69/10
  • LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
  • LG Düsseldorf, 30.10.2007 - 25 T 1193/06
  • OLG Brandenburg, 11.09.2014 - 15 UF 128/13
  • LG Karlsruhe, 08.08.2006 - 11 T 176/06
  • LG Flensburg, 28.03.2011 - 5 T 157/10

    Feststellung der Anerkennungsfähigkeit und der rechtlichen Wirkungen einer in der

  • AG Frankfurt/Main, 29.04.2010 - 49 XVI RAJ 200/08
  • LG Düsseldorf, 21.07.2006 - 25 T 219/05
  • AG Nürnberg, 11.12.2018 - 122 F 1347/17
  • LG Koblenz, 27.03.2006 - 2 T 407/05
  • AG München, 23.06.2009 - 722 XVI 6847/08
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