Weitere Entscheidung unten: VG Dresden, 17.06.1999

Rechtsprechung
   AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99   

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https://dejure.org/1999,31267
AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99 (https://dejure.org/1999,31267)
AG Limburg, Entscheidung vom 29.12.1999 - 3 UR III 33/99 (https://dejure.org/1999,31267)
AG Limburg, Entscheidung vom 29. Dezember 1999 - 3 UR III 33/99 (https://dejure.org/1999,31267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAZ 2000, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99

    Einbenennung nach dem Tod des leiblichen Vaters; Notwendigkeit der Ersetzung der

    Auszug aus AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99
    Überzeugende Gründe dafür, daß das Interesse am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen einem Kind und seinem verstorbenen Elternteil auch über dessen Tod hinaus fortbestehen soll, vermag das Gericht nicht zu erkennen (so auch AG Bremen, StAZ 1999, 242; vgl. weiter BayObLG, StAZ 1999, 236; a.A. OLG Zweibrücken, StAZ 1999, 241; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl., § 1618 Rdnr. 17).
  • BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der

    Auszug aus AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99
    Überzeugende Gründe dafür, daß das Interesse am Fortbestand des namensrechtlichen Bandes zwischen einem Kind und seinem verstorbenen Elternteil auch über dessen Tod hinaus fortbestehen soll, vermag das Gericht nicht zu erkennen (so auch AG Bremen, StAZ 1999, 242; vgl. weiter BayObLG, StAZ 1999, 236; a.A. OLG Zweibrücken, StAZ 1999, 241; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl., § 1618 Rdnr. 17).
  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes;

    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach

    In der Sache ist der Senat mit der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur der Meinung, dass nach dem Ableben des leiblichen, nach der Scheidung der Eltern des Kindes nicht sorgeberechtigten Elternteils dessen Einwilligung zur Namenserteilung nicht zu ersetzen ist (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696, 697; AG Bremen StAZ 1999, 242, 243; AG Limburg StAZ 2000, 81; FamRefK/Wax, § 1618 BGB Rz. 5 iVm. § 1617 a BGB Rz. 4; ebenso AG Kiel StAZ 2000, 21 f.; AG Lübeck StAZ 2000, 22, jeweils m. zust. Anm. Sachse StAZ 2000, 22 f.; aA OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372, 1373 f. = StAZ 1999, 241, 242; Palandt/Diederichsen, BGB, 59. Aufl. 2000, § 1618 Rz. 17 aE; nicht festgelegt hat sich das BayObLG FamRZ 2000, 252, 253 = StAZ 1999, 236, auch wenn es ausführt, die Rechtsfrage sei nunmehr durch die Entscheidung des OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 obergerichtlich geklärt, da es für seine Entscheidung auf die zu klärende Rechtsfrage nicht ankam).
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Rechtsprechung
   VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98   

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https://dejure.org/1999,35823
VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98 (https://dejure.org/1999,35823)
VG Dresden, Entscheidung vom 17.06.1999 - 1 K 2635/98 (https://dejure.org/1999,35823)
VG Dresden, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 1 K 2635/98 (https://dejure.org/1999,35823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StAZ 2000, 81
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94

    Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    "Stiefkinder«-Fällen BVerwG 13.12.1995 - 6 C 6.94 -, StAZ 1996, 237, 240 = NJW 1996, 2247, 2249).

    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Ordnungsfunktion des Nachnamens sowohl in Bezug auf die Kennzeichnung der Person als auch hinsichtlich der Dokumentation der Abstammung angesichts erfolgter Reformen des Namensrechts noch von großer Bedeutung ist (vgl. BVerwG 13.12.1995 a.a.O. und VGH Kassel 21.11.1995 - 11 UE 1544/95 -, StAZ 1996, 143 = NJW 1996, 1840).

    Diese Bestimmungen zeigen, dass der Gesetzgeber dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen zu Lasten der Namenskontinuität einen immer größer werdenden Wert beimisst (vgl. zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes BVerwG 13.12.1995 a.a.O.).

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den sog. Stiefkinderfällen (vgl. BVerwG 13.12.1995 a.a.O.) zeigt, dass in der Rechtspraxis im Falle des Fehlens einschlägiger Normen des bürgerlichen Rechts (die sog. Stiefkinderfälle sind seit dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 allerdings in § 1618 BGB geregelt) öffentlich-rechtliche Namensänderungen erfolgen können, die an familienrechtliche Ereignisse - in den sog. Stiefkinderfällen: Scheidung der Eltern und Wiederverheiratung des sorgeberechtigten Elternteils bei Annahme des Namens des Stiefelternteils - anknüpfen.

  • BVerwG, 07.01.1994 - 6 C 34.92

    Stiefvater-Nachname I - § 3 Abs. 1 NÄG, 'erforderlich' - 'förderlich'

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    Zutreffend hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7.1.1994 - 6 C 34.92 -, BVerwGE 95, 21, 24f .
  • BVerfG, 05.03.1991 - 1 BvL 83/86

    Ehenamen

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    Allerdings sind bei einem Rückgriff auf die aus dem Jahre 1980 stammende Verwaltungsvorschrift die zwischenzeitlich erfolgte bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung (insbes. BVerfGE 84, 9 = StAZ 1991, 89) und Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen.
  • VGH Hessen, 21.11.1995 - 11 UE 1544/95

    Namensänderung: Tendenz zur Erleichterung der Änderung des Familiennamens bei

    Auszug aus VG Dresden, 17.06.1999 - 1 K 2635/98
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Ordnungsfunktion des Nachnamens sowohl in Bezug auf die Kennzeichnung der Person als auch hinsichtlich der Dokumentation der Abstammung angesichts erfolgter Reformen des Namensrechts noch von großer Bedeutung ist (vgl. BVerwG 13.12.1995 a.a.O. und VGH Kassel 21.11.1995 - 11 UE 1544/95 -, StAZ 1996, 143 = NJW 1996, 1840).
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