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   BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04   

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https://dejure.org/2004,3623
BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04 (https://dejure.org/2004,3623)
BayObLG, Entscheidung vom 16.11.2004 - 1Z BR 87/04 (https://dejure.org/2004,3623)
BayObLG, Entscheidung vom 16. November 2004 - 1Z BR 87/04 (https://dejure.org/2004,3623)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    PStG § 21, § 29, § 45, § 49, § 60; PStV § 25; BGB § 1592 Nr. 2, § 1594 Abs. 1, 1599 Abs. 2 BeurkG § 10
    Vaterschaftsanerkennung durch Vater, der keine gültigen Personenstandsurkunden hat

  • Judicialis

    PStG § 21; ; PStG § 29; ; PStG § 45; ; PStG § 49; ; PStG § 60; ; PStV § 25; ; BGB § 1592 Nr. 2; ; BGB § 1594 Abs. 1; ; BGB § 1599 Abs. 2; ; BeurkG § 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit des Vaterschaftsanerkenntnisses; Anforderungen an den Nachweis der Personenidentität nach dem Beurkundungsgesetz; Entschärfung des Spannungsverhältnis zwischen dem Bedürfnis nach Vollständigkeit des Geburtseintrags und dem Erfordernis ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 303
  • FGPrax 2005, 19
  • FamRZ 2005, 826 (Ls.)
  • BayObLGZ 2004, 331
  • StAZ 2005, 104
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.10.1962 - V ZR 22/62

    Beurkundung von Erbverträgen

    Auszug aus BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04
    Hierfür genügt jede Bezeichnung, die hinreichend auf eine bestimmte Person hinweist (BGHZ 38, 130/135; Winkler BeurkG 15. Aufl. § 9 Rn. 7).
  • BayObLG, 08.12.2003 - 1Z BR 75/03

    Nichteintragung des Vaters in das Geburtenbuch bei Zweifeln an seiner Identität

    Auszug aus BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04
    Diese Fallgestaltung lag der Entscheidung des Senats vom 8.12.2003 (FamRZ 2004, 1394) zugrunde.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04
    Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 2004, 233) hat im Fall ungeklärter Personalien der Mutter entschieden, dass die aus der Geburtsanzeige ersichtlichen Vor- und Familiennamen der Mutter und der Vorname des Kindes in den Geburtenbucheintrag übernommen werden können mit dem Zusatz, dass der Vor- und Familienname der Mutter und des Kindes sowie die ausländische Staatsangehörigkeit der Mutter nicht festgestellt werden konnten.
  • LG Dessau-Roßlau, 09.04.2020 - 6 T 37/20

    Beurkundungspflicht des Notars: Ablehnung der Beurkundung wegen Nichtvorlage

    Da es aber nicht Aufgabe der Urkundsperson ist zu ermitteln, ob der Erschienene die in einem amtlichen Dokument enthaltenen Personalien zu Recht führt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16.11.2004, 1Z BR 087/04; zitiert nach juris), kann dahinstehen, ob der Beschwerdeführer amtsbekannt ist.
  • OLG Koblenz, 10.03.2010 - 2 Ss 220/09

    Ausländerstrafrecht: Unrichtige Personalangaben zur Erlangung einer Duldung bzw.

    Sie berühren die Wirksamkeit des Anerkenntnisses und der Beurkundung nicht (im Einzelnen: DIJuF-Rechtsgutachten vom 18.5.2004 Jamt 2004, 302, 303; BayObLG StAZ 2005, 104, 105).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2018 - 2 M 44/18

    Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines Ausländers wegen Vaterschaft zu

    Ein Verstoß gegen das Formerfordernis der öffentlichen Beurkundung nach § 1597 Abs. 1 BGB und damit ein zur Unwirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung liegender Mangel im Sinne von § 1598 Abs. 1 BGB liegt nicht schon dann vor, wenn der Anerkennende seine wahren Personalien nicht nachweisen kann oder die von ihm im Rechtsverkehr laufend verwendeten Alias-Personalien angibt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.11.2004 - 1Z BR 087/04 -, juris, RdNr. 15).(Rn.12).

    Ein derartiger Mangel liegt nach den maßgeblichen Vorschriften des BeurkG, die nach § 1 Abs. 2 BeurkG i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 PStG auch für öffentliche Beurkundungen durch Standesbeamte gelten, aber nicht schon dann vor, wenn der Anerkennende - wie hier - seine wahren Personalien nicht nachweisen kann oder die von ihm im Rechtsverkehr laufend verwendeten Alias-Personalien angibt (vgl. BayObLG, Beschl. v. 16.11.2004 - 1Z BR 087/04 -, juris, RdNr. 15).

  • OLG Schleswig, 17.04.2008 - 2 W 12/08

    Geburtenbucheintragung: Ergänzung durch Beschreibung eines Randvermerks als

    Dazu gehört auch, dass er sich über die Identität der Eltern jeweils durch ein geeignetes Legitimationspapier - als solches kommt nur ein mit einem Lichtbild versehener Ausweis (Personalausweis, Reisepass usw.) in Betracht (BayObLG StAZ 2005, 104) - Gewissheit verschafft.

    Die Ausführungen zum Beweiswert der Einbürgerungsurkunden für die Angaben zur Identität gelten entsprechend für die Bescheinigungen der Betroffenen zu 1. und 2. über ihre Aufenthaltsgestattungen (vgl. BGH a.a.O.), ihre Reiseausweise (vgl. BVerwG NVwZ 2004, 588) und die Vaterschaftsanerkennung des Betroffenen zu 1. (vgl. BayObLG StAZ 2005, 104).

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    Ebenfalls zu Recht geht das Landgericht davon aus, dass zur Vermeidung der Beweiswirkung des § 60 Abs. 1 Satz 1 PStG einschränkende Zusätze in die Geburtsurkunde aufzunehmen sind, wenn trotz der notwendigen Ermittlungen ernsthafte Zweifel an der Identität verbleiben (Senat in FGPrax 2004, 233; BayObLG FGPrax 2005, 19).

    In diesem Zusammenhang ergibt sich kein Widerspruch daraus, dass aus den vom Landgericht genannten Gründen Ausweisersatzpapieren keine Legitimationswirkung für Personenstandseintragungen beigemessen wird (BayObLG FGPrax 2005, 19; Senat StAZ 2007, 18).

  • OLG Hamm, 03.08.2006 - 15 W 23/06

    Ermittlungspflicht eines Standesbeamten bei einer Beurkundung der Geburt eines

    Sie entfalten daher keine Beweiskraft für den Namen, den Geburtsort und die Staatsangehörigkeit seines Inhabers, da dieser die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben gerade nicht bezeugt (vgl. BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104 = FGPrax 2005, 19).

    Für den Fall, dass der Personenstand der Mutter feststeht, hat das BayObLG (FGPrax 2005, 19ff=StAZ 2005, 104ff) entschieden, dass ein die Vaterschaft anerkennender Mann auch dann als Vater in den Geburteneintrag aufzunehmen bzw. im Fall des § 29 Abs. 1 PStG beizuschreiben ist, wenn dessen Identität im Sinne seiner Personalien letztlich nicht feststeht.

  • OLG Hamm, 30.08.2005 - 2 UF 109/05

    Versorgungsausgleich: Bei der Rentenanwartschaft der Pensionskasse Deutscher

    Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit hält der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2004, a. a. O.) - der sich der Senat anschließt - daran fest, dass eine Volldynamik dann in Betracht kommt, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als 1 % hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibt (so auch: OLG Köln NJW-RR 2005, 229, 230; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 826, 827).
  • OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 37/08

    Geburtenbucheintragung: Ablehnung der Beischreibung eines

    Denn § 20 PStG verpflichtet den Standesbeamten zur Nachprüfung von Angaben, deren Richtigkeit er begründet anzweifelt, wobei sich diese Zweifel auch auf Umstände, die (nur) in rechtlicher Hinsicht bedeutsam sind, beziehen können (vgl. BayObLGZ 2004, 331).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter

    Auch dies ist inzwischen obergerichtlich entschieden (BayObLGZ 2004, 326 = StAZ 2005, 45; BayObLGZ 2004, 331 = StAZ 2005, 104; vgl. jetzt auch § 285 Abs. 2 Satz 3 DA).
  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 184/05

    Behandlung von Versorgungsanwartschaften der Pensionskasse Deutscher Eisen- und

    Für die Beurteilung der Vergleichbarkeit hält der Bundesgerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH FamRZ 2004, a. a. O.) - der sich der Senat anschließt - daran fest, dass eine Volldynamik dann in Betracht kommt, wenn der durchschnittliche Zuwachs der Renten im Leistungsstadium nicht mehr als 1 % hinter der Dynamik der gesetzlichen Renten und der beamtenrechtlichen Anrechte zurückbleibt (so auch: OLG Köln NJW-RR 2005, 229, 230; OLG Düsseldorf FamRZ 2005, 826, 827).
  • OLG Hamm, 18.02.2014 - 15 W 20/13

    Berichtigung; Familiennamen; türkisches Namens- und Personenstandsrecht

  • OVG Hamburg, 06.03.2008 - 3 Bs 281/07

    Förmliche Feststellung des Nichtsbestehens eines Freizügigkeitsrechts nach § 2

  • OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05

    Verweigerung der Beurkundung der Person des Vaters - Ermittlungspflicht des

  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 272/05

    Bewertung von Anrechten bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und

  • VG München, 13.03.2019 - M 9 S 17.50582

    Dublin-Verfahren: Selbsteintritt zugunsten der Kindsmutter, nicht aber für den

  • OLG Hamm, 27.09.2005 - 2 UF 310/05

    Behandlung einer Betriebsrente im Versorgungsausgleich

  • VG München, 15.04.2019 - M 9 S 18.52520

    Verwaltungspraxis im Zusammenhang mit der Tarakhel-Rechtsprechung

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2019 - 3 Wx 191/18
  • VG Augsburg, 24.07.2019 - Au 9 K 19.50235

    Vollzug des Asylgesetzes - Asylantrag eines Drittstaatsangehörigen

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