Rechtsprechung
BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der adoptierten Person verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 6 GG, § 1763 Abs 1 BGB, § 1771 S 1 BGB
Nichtannahmebeschluss: Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der adoptierten Person verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der angenommenen Person
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Unaufhebbarkeit der Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der adoptierten Person verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1611; BGB § 1763 Abs. 1; BGB § 1771 S. 1
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung einer Minderjährigenadoption nach Eintritt der Volljährigkeit der angenommenen Person - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Offenburg, 14.07.2011 - 2 F 60/10
- OLG Karlsruhe, 13.08.2012 - 5 UF 170/11
- BGH, 12.03.2014 - XII ZB 504/12
- BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Papierfundstellen
- FamRZ 2015, 1365
- StAZ 2016, 45
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07
Lebenspartnerschaft von Transsexuellen
Auszug aus BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Die familienrechtliche Zuordnung im Rahmen eines Eltern-Kind-Verhältnisses mag für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität in bestimmten Situationen ähnliche Bedeutung gewinnen wie etwa die biologische Abstammung (vgl. BVerfGE 79, 256 ), der Personenstand (vgl. BVerfGE 128, 109 ) oder auch der rechtlich zugewiesene Name (vgl. BVerfGE 78, 38 ). - BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvL 9/85
Gemeinsamer Familienname
Auszug aus BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Die familienrechtliche Zuordnung im Rahmen eines Eltern-Kind-Verhältnisses mag für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität in bestimmten Situationen ähnliche Bedeutung gewinnen wie etwa die biologische Abstammung (vgl. BVerfGE 79, 256 ), der Personenstand (vgl. BVerfGE 128, 109 ) oder auch der rechtlich zugewiesene Name (vgl. BVerfGE 78, 38 ). - BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
Auszug aus BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Dass der Gesetzgeber nicht darüber hinaus auch die Aufhebung der Adoption minderjährig Angenommener nach Eintritt der Volljährigkeit vorgesehen hat, liegt noch im Gestaltungsspielraum, welcher dem Gesetzgeber bei der rechtlichen Ausgestaltung der Familie zukommt (vgl. BVerfGE 133, 59 ). - BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87
Kenntnis der eigenen Abstammung
Auszug aus BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Die familienrechtliche Zuordnung im Rahmen eines Eltern-Kind-Verhältnisses mag für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität in bestimmten Situationen ähnliche Bedeutung gewinnen wie etwa die biologische Abstammung (vgl. BVerfGE 79, 256 ), der Personenstand (vgl. BVerfGE 128, 109 ) oder auch der rechtlich zugewiesene Name (vgl. BVerfGE 78, 38 ). - Drs-Bund, 07.01.1975 - BT-Drs 7/3061
Auszug aus BVerfG, 08.06.2015 - 1 BvR 1227/14
Der Gesetzgeber hat bei dieser Ausgestaltung des Adoptionsrechts konsequent die verfassungsrechtlich legitime Zielsetzung verfolgt, die dauerhafte Integration angenommener Kinder in die aufnehmende Familie durch vollständige Angleichung des rechtlichen Status leiblicher und angenommener Kinder zu fördern (BTDrucks 7/3061, S. 1).
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 52/15
Keine Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder …
Zwar wird vereinzelt vertreten, dass § 22 Abs. 3 PStG nur auf Neueintragungen Anwendung findet (so wohl OLG Frankfurt StAZ 2016, 45, 47; Bockstette StAZ 2013, 169, 172). - BGH, 06.12.2017 - XII ZB 371/17
Adoptionssache: Antrag auf Aufhebung der Adoption innerhalb der Dreijahresfrist; …
Von einer Durchbrechung dieser Gleichstellung hat er auch hinsichtlich der Aufhebbarkeit des Eltern-Kind-Verhältnisses gezielt abgesehen (BVerfG FamRZ 2015, 1365;… Senatsbeschluss BGHZ 200, 310 = FamRZ 2014, 930 Rn. 21 jeweils mwN). - OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 11 W 556/18
Eintragungen in Personenstandsurkunden - Offenbarungsverbot
Dem öffentlichen Interesse an Richtigkeit und Vollständigkeit der öffentlichen Register wird der Vorrang vor dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bzw. § 5 Abs. 1 TSG eingeräumt (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt zu einem Antrag auf Löschung des ursprünglichen Vornamens im Geburtenregister, StAZ 2016, 45 ff.). - OLG Frankfurt, 25.05.2023 - 20 W 147/21
Änderung des Geburtsnamens
Entsprechende Erwägungen gelten, wenn hier in diesem Zusammenhang gleichzeitig die (nachträgliche) Änderung des Geschlechts des Kindes im Geburtenregister beantragt wird, § 27 Abs. 3 Nr. 4 PStG (vgl. dazu bereits Senat StAZ 2016, 45, Tz. 13; BGHNJW 2020, 1955, Tz. 34, je zitiert nach juris;… Staudinger/Fritzsche, BGB, Neub. 2018, § 12 Rz. 251); von daher liegt auch ein Fall des § 47 Abs. 2 Nr. 1 PStG nicht vor. - EGMR, 07.09.2021 - 3443/18
KÖHLER v. GERMANY
In that context, it referred to a case of the Federal Constitutional Court of 8 June 2015 (1 BvR 1227/14).