Rechtsprechung
   StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,355
StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812 (https://dejure.org/1976,355)
StGH Hessen, Entscheidung vom 01.12.1976 - P.St. 812 (https://dejure.org/1976,355)
StGH Hessen, Entscheidung vom 01. Dezember 1976 - P.St. 812 (https://dejure.org/1976,355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 27, 30
  • StAnz. 1977, 110
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Dieser Rechtsgedanke findet sich auch in der Numerus-clausus-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1972 (BVerfGE 33, 303, 333), die sich mit dem in Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf freie Wahl des Berufes und der Ausbildungsstätte in Verbindung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip befaßt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Numerus-clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 in diesem Zusammenhang festgestellt, daß ein unbegrenztes subjektives Anspruchsdenken auf Kosten der Allgemeinheit mit dem Sozialstaatsgedanken unvereinbar sei und hinzugefügt, daß es dem Gebot sozialer Gerechtigkeit geradezu zuwiderlaufen würde, "die nur begrenzt verfügbaren Mittel unter Vernachlässigung anderer wichtiger Gemeinschaftsbelange bevorzugt einem privilegierten Teil der Bevölkerung zugutekommen zu lassen" (BVerfGE 33, 303, 334f).

    Auch zu dieser Überlegung kann auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1972 verwiesen werden, in der ausgeführt ist, daß der einzelne sich diejenigen Schranken seiner Handlungsfreiheit gefallen lassen müsse, "die der Gesetzgeber zur Pflege und Förderung des sozialen Zusammenlebens in den Grenzen des allgemein zumutbaren vorsieht, vorausgesetzt, daß dabei die Eigenständigkeit der Person gewahrt bleibt" (BVerfGE 33, 303, 334).

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Daß die Notwendigkeit der Auslegung der gesetzlichen Begriffsbestimmung gegeben bleibt, "nimmt ihr noch nicht die Bestimmtheit, die der Rechtsstaat von einem Gesetz fordert" (so BVerfGE 21, 245, 261).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    In einer früheren Entscheidung hatte dieses Gericht die allgemeine Bedeutung des Instituts des Armenrechts dargelegt und dazu ausgeführt, daß es "nicht volle formelle Gleichheit herstellen kann und soll, sondern nur bewirken will, daß der Unbemittelte wenigstens einigermaßen in der gleichen Weise Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, wie das ein seine Prozeßaussichten vernünftig erwägender Begüterter tun könnte" (BVerfGE 9, 124, 130).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Daß der Gesetzgeber sich eines unbestimmten Rechtsbegriffs bedient, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 21, 73 (79) unter Hinweis auf BVerfGE 3, 225 (243); 13, 153 (161)).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Daß der Gesetzgeber sich eines unbestimmten Rechtsbegriffs bedient, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 21, 73 (79) unter Hinweis auf BVerfGE 3, 225 (243); 13, 153 (161)).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Zu der im Ausgangspunkt vergleichbaren Frage der Bewilligung des Armenrechts im Zivilprozeß hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont, daß es mit dem Grundgesetz in Einklang stehe, wenn das Gesetz die Bewilligung des Armenrechts davon abhängig mache, daß die Durchführung des Verfahrens hinreichende Aussicht auf Erfolg bieten müsse und nicht mutwillig sein dürfe (BVerfGE 35, 348, 359).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Daß der Gesetzgeber sich eines unbestimmten Rechtsbegriffs bedient, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 21, 73 (79) unter Hinweis auf BVerfGE 3, 225 (243); 13, 153 (161)).
  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Die Vorlagefrage muß daher in einem bestimmten sachlichen Bezug zu dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens stehen, dh nur wenn das Gericht bei Gültigkeit der vorgelegten Norm anders entscheiden würde als bei ihrer Ungültigkeit, kommt es bei der Entscheidung auf die Gültigkeit der Norm an (so StGH, Urteil vom 19. Mai 1976 - P St 757 -, StAnz 1976 S 1134, unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, ua in BVerfGE 36, 258, 263 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812
    Nicht er bestimmt frei den Inhalt eines Grundrechts, sondern umgekehrt kann sich aus dem Gehalt des Grundrechts eine inhaltliche Begrenzung seines Gesetzgebungsermessens ergeben (vgl BVerfGE 7, 377 (403f)).
  • StGH Hessen, 11.06.2008 - P.St. 2133

    1. Die Aufzählung der Antragsberechtigten vor dem Staatsgerichtshof in Art. 131

    Zweitstudiengänge und Zeiten der Überschreitung der Regelstudienzeit sind nicht vom Schutzbereich des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV erfasst (vgl. StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 -, StAnz. 1977, S. 110 [115]).

    Diese Rechtsprechung wurde bestätigt im Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - , …

    Soweit die Begrenzung der Unterrichtsgeldfreiheit nicht durch Gesetz, sondern (nur) durch die konkretisierende Verordnung erfolgt sei, liege kein Verstoß gegen Art. 63 HV vor, weil Art. 59 HV keinen echten Gesetzesvorbehalt enthalte - P.St. 812 - , …

    Auch dem sozial Schwächeren soll eine akademische Ausbildung nicht deshalb verschlossen sein, weil er die Mittel für das Unterrichtsgeld nicht aufbringen kann (StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 - , StAnz. 1977, S. 110 [115]).

    Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs verbürgt Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV nur die Unterrichtsgeldfreiheit für ein Erststudium im Rahmen der Regelstudienzeit (StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 - , StAnz. 1977, S. 110 [115]).

    Denn der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich festgestellt, dass das Grundrecht auf Unterrichtsgeldfreiheit nach Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV sich notwendigerweise nur auf ein Studium von angemessener Dauer erstreckt (StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 - , StAnz. 1977, S. 110 [115]).

  • VG Darmstadt, 19.01.2006 - 7 E 1156/04

    Heranziehung zur Zahlung von Studiengebühren für ein Zweitstudium für das

    1956, 780) nicht nur um einen Programmsatz, sondern um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass deswegen die Regelungskompetenz des einfachen Gesetzgebers ausgeschlossen wäre (StGH, Urt. v. 01.12.1976 - P. St. 812 -, ESVGH 27, 30; vgl. Hess. VGH, Urt. v. 27.10.1999 - 5 UE 3677/98 -, ESVGH 50, 101 = HessVGRspr 2000, 89 = KMK-HSchR/NF 41 E Nr. 4).

    Beide Verfassungsgerichte haben dem einfachen Gesetzgeber die Befugnis eingeräumt, in eigener Verantwortung und unter Rücksichtnahme auf die Haushaltswirtschaft und andere Gemeinschaftsbelange Begrenzungen der Teilhaberechte vorzunehmen (BVerfG, Urt. v. 18.07.1972 - 1 BvL 32/70, 1 BvL 25/71 -, BVerfGE 33, 303 = NJW 1972, 1561 = DÖV 1972, 606; StGH, Urt. v. 11.05.1956 - P. St. 191 -, a. a. O. und v. 01.12.1976 - P. St. 812 -).

    Das gilt insbesondere, wenn es sich um ein soziales Grundrecht - wie die Unterrichtsgeldfreiheit des Art. 59 HV - handelt (StGH, Urt. v. 01.12.1976, a. a. O.).

    Dieser muss, da er sich in dem grundrechtsgeschützten Raum bewegt, die Bedeutung des Grundrechts in der sozialen Ordnung zum Ausgangspunkt seiner Regelung nehmen, weil die Grundrechte unabänderlich sind und den Gesetzgeber unmittelbar binden (Art. 26 HV), wobei sich aus dem Grundrecht die inhaltliche Begrenzung des Gesetzgebungsermessens ergibt (StGH, Urt. v. 01.12.1976, a. a. O.; Hess. VGH, Urt. v. 27.10.1999 - 5 UE 3677/98 -, ESVGH 50, 101 = HessVGRspr 2000, 89 = KMK-HSchR/NF 41 E Nr. 4).

    Mit dem Fortfall der Unterrichtsgeldfreiheit für Studierende, die den Abschluss ihres Studiums über einen vom Gesetzgeber genau bestimmten Zeitraum hinauszögern, hat der Gesetzgeber den gemeinschaftsgebundenen Grenzbereich festgelegt, um Kollisionen zwischen den berechtigten Interessen der einzelnen Staatsbürger und der Gemeinschaft zu verhindern (vgl. StGH, Urt. v. 01.12.1976, a. a. O.).

    Die Möglichkeit einer allgemeinen Beschränkung des Teilhaberechts an der Unterrichtsgeldfreiheit werde durch diese Ermächtigung nicht berührt, da Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV keinen echten Gesetzesvorbehalt enthalte (Urt. v. 01.12.1976, a. a. O.).

    Sie wird bei solchen Schülern und Studenten in Frage gestellt werden müssen, die den Abschluss ihrer Ausbildung unangemessen hinauszögern (StGH, Urt. v. 01.12.1976, a. a. O.).

    Die Begrenzung der Unterrichtsgeldfreiheit auf ein abgeschlossenes Studium ist ebenfalls zweckmäßig, notwendig und zumutbar, weil der Studienabgänger in aller Regel in die Lage versetzt wird, durch die Aufnahme eines entsprechenden Berufes seinen Unterhalt angemessen zu bestreiten (StGH, Urt. v. 01.12.1976, a. a. O.).

  • VGH Hessen, 26.03.2008 - 8 TG 2493/07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Studienbeiträgen in Hessen; ernstliche Zweifel

    1956, 780; Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - Hess. StAnz.

    1977, 110 = ESVGH 27, 30 = juris) noch keine Gelegenheit hatte, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Landesverfassung ein Verbot der Erhebung allgemeiner, flächendeckender Studienbeiträge enthält.

    Mit dieser Entstehungsgeschichte der Norm korrespondierend, hat der Staatsgerichtshof für das Land Hessen in seiner bisherigen Rechtsprechung als telos des Art. 59 HV nicht die Unentgeltlichkeit des Unterrichts herausgearbeitet, sondern den Zweck des Art. 59 HV darin gesehen, dem Tüchtigen freie Bahn zu gewähren, ohne Rücksicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern (Urteil vom 11. Mai 1966 - P.St. 191 - a.a.O. und Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - a.a.O. = juris Rdnr. 58).

    Art. 59 HV enthalte als soziales Grundrecht immanente Schranken und "stehe unter dem Vorbehalt des Möglichen" im Sinne dessen, was der Einzelne vernünftigerweise von der Gesellschaft beanspruchen könne (Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - a.a.O. = juris Rdnr. 56).

    Auch wenn der Staatsgerichtshof in seiner Judikatur Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV bisher nicht als "echten Gesetzesvorbehalt" angesehen hat, lässt die bisherige landesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 59 HV jedoch erkennen, dass dem einfachen Gesetzgeber die Aufgabe der Verdeutlichung und Konkretisierung des Garantiegehalts des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV zukommt, ferner Satz 1 der Vorschrift nicht schrankenlos gewährt ist, sondern den Beschränkungen eines "Teilhaberechts" unterliegt, zwischen Satz 1 auf der einen und den Sätzen 3 und 4 des Art. 59 Abs. 1 HV auf der anderen Seite kein Regel- Ausnahme-Verhältnis besteht (Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 - a.a.O. = juris Rdnr. 54) und schließlich Satz 1 der Vorschrift auch unter dem Vorbehalt des Möglichen steht, also die Gewährleistung des Satzes 1 nicht grundsätzlich einer Einschränkung im Wege der einfachen Gesetzgebung entgegenstehen muss.

  • VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86

    Unterrichtsgeldfreiheit: Unangemessenes Hinauszögern des Studienabschlusses

    1956, 780) nicht lediglich um einen Programmsatz, sondern um unmittelbar geltendes Recht, ohne daß deswegen die weitere Regelungskompetenz des einfachen Gesetzgebers ausgeschlossen wäre (Urteil des Staatsgerichtshofs vom 1. Dezember 1976 -- P. St. 812 --, ESVGH 27, 30).

    Wie der Staatsgerichtshof in seinem Urteil vom 1. Dezember 1976 (a.a.O., S. 35) ausdrücklich entschieden hat, ist eine solche Begrenzung gerade unter Beachtung des Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV als eines sozialen und damit in viel höherem Maße als die meisten klassischen Grundrechte einer Differenzierung zugänglichen Grundrechts zweckmäßig, notwendig und zumutbar.

    Dieser unbestimmte Rechtsbegriff, dessen Konkretisierung durch den Verordnungsgeber der vollen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1984 -- 6 UE 1701/84 --, WissR 1985, 186), soll nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 1. Dezember 1976, a.a.O., 39) eine umfassende und auf den Einzelfall abgestellte Beurteilung der Studiensituation gewährleisten.

    Die subjektive Seite der Betrachtung kann Abweichungen rechtfertigen, die sich aus den persönlichen Verhältnissen des Studierenden herleiten lassen (Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 1. Dezember 1976, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    1976, 1798 [1799]; Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 -, …

    - Vgl. StGH, Urteil vom 01.12.1976 - P.St. 812 -, ESVGH 27, 30 [32]; Beschluss vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, ESVGH 32, 15 [20] -.

  • VGH Hessen, 27.10.1999 - 5 UE 3677/98

    Studiengebühr - Verstoß gegen Prinzip der Unterrichtsgeldfreiheit

    Dabei handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Urteile vom 8.7.1949 -- P.St. 22 --, StAnz 1949, 348, vom 11.5.1956 -- P.St. 191 --, StAnz 1956, 552 und vom 13.7.1956 -- P.St. 204 --, StAnz 1956, 780) nicht nur um einen Programmsatz, sondern um unmittelbar geltendes Recht, ohne dass deswegen die Regelungskompetenz des einfachen Gesetzgebers ausgeschlossen wäre (StGH, Urteil vom 1.12.1976 -- P.St. 812 --, ESVGH 27, 30).

    Dieser muss, da er sich in dem grundrechtsgeschützten Raum bewegt, die Bedeutung des Grundrechts in der sozialen Ordnung zum Ausgangspunkt seiner Regelung nehmen, weil die Grundrechte unabänderlich sind und den Gesetzgeber unmittelbar binden (Art. 26 HV), wobei sich aus dem Grundrecht die inhaltliche Begrenzung des Gesetzgebungsermessens ergibt (StGH, Urteil vom 1.12.1976, a.a.O., S. 34).

    Gegen diese Regelung bestehen im Hinblick auf Art. 59 Abs. 1 Satz 1 HV keine Bedenken, da nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (Urteil vom 1.12.1976, a.a.O., S. 36 f.) diese Norm einer inhaltlichen Bestimmung, die die Unterrichtsgeldfreiheit grundsätzlich auf ein Studium reduziert, nicht entgegensteht.

  • VG Gießen, 30.10.2007 - 3 G 3758/07

    Studienbeitragspflicht und ihre Verfassungsmäßigkeit nach dem StudBG HE

    1956, 552-555; Urt. v. 13.7.1956, P.St. 204, 1956, 780-781; Urt. v. 1.12.1976, P.St. 812, HessStAnz.

    Mit dem Fortfall der Unterrichtsgeldfreiheit für Studierende, die den Abschluss ihres Studiums unangemessen hinauszögern, hat der Gesetzgeber den gemeinschaftsgebundenen Grenzbereich festgelegt, um Kollisionen zwischen den berechtigten Interessen der einzelnen Staatsbürger und der Gemeinschaft zu verhindern" (HStGH, Urt. v. 1.12.1976, P.St. 812, HessStAnz. 1977, 110 ff, juris, Rn. 59).

  • VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1109/07

    Zur Rechtmäßigkeit der Hessischen Studiengebühr für Langzeitstudierende

    Die Antragsgegnerin hat insoweit zutreffend Bezug genommen auf das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 01.12.1976, ESVGH 27, 30.

    In seinem Urteil vom 1. Dezember 1976 (P.St. 812 - RdJB 1977 S. 225 ff. = juris) hat der Staatsgerichtshof unter Verweis auf die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 12 Abs. 1 GG als Teilhaberecht (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 1972 - 1 BvL 32/70 u. 25/71 - BVerfGE 33 S. 303 ) in verfassungskonformer Auslegung ermittelt, was der einzelne vom Staat im Rahmen des Art. 59 HV vernünftigerweise als Studienförderung erwarten und verlangen könne, nämlich eine Unterrichtsgeldfreiheit für die Dauer eines Studiums, das in einer dem Studienfach angemessenen Zeit abgewickelt werde.

  • VG Gießen, 12.11.2007 - 3 G 2590/07

    Erhebung von Studiengebühren

    1956, 552-555; Urt. v. 13.7.1956, P.St. 204, 1956, 780-781; Urt. v. 1.12.1976, P.St. 812, HessStAnz.

    Mit dem Fortfall der Unterrichtsgeldfreiheit für Studierende, die den Abschluss ihres Studiums unangemessen hinauszögern, hat der Gesetzgeber den gemeinschaftsgebundenen Grenzbereich festgelegt, um Kollisionen zwischen den berechtigten Interessen der einzelnen Staatsbürger und der Gemeinschaft zu verhindern" (HStGH, Urt. v. 1.12.1976, P.St. 812, HessStAnz. 1977, 110 ff, juris, Rn. 59).

  • StGH Hessen, 30.12.1981 - P.St. 914

    Darlegungspflicht; Entscheidungserheblichkeit; Subsidiaritätsgrundsatz;

    1976, 1798; Urteil vom 1. Dezember 1976 - P.St. 812 -, …

    1977, 110 = ESVGH 27, 30 jeweils unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts u. a. in BVerfGE 36, 258, 263 mit weiteren Nachweisen).

  • VG Gießen, 16.03.2006 - 3 E 5843/04

    Verfassungsmäßigkeit der Langzeitstudiengebühr in Hessen

  • VG Frankfurt/Main, 21.07.2004 - 12 G 2920/04

    Es besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Studium

  • VerfGH Bayern, 15.12.1976 - 56-IX-76

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

  • VGH Hessen, 08.03.1990 - 6 UE 1082/87

    Zur Unterrichtsgeldfreiheit bei mehrmaligem Studiengangwechsel

  • VGH Hessen, 06.12.2007 - 8 UE 727/06

    Verfassungsmäßigkeit der Zweitstudiengebühren nach dem Hessischen

  • VGH Hessen, 06.06.1988 - 6 TH 2114/88

    Studiengebühr bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer im Falle eines

  • VGH Hessen, 15.11.2007 - 8 UE 1584/05

    Zur Rechtmäßigkeit des Verwaltungskostenbeitrags nach dem Hessischen

  • VGH Hessen, 17.06.1999 - 7 UE 299/99

    Schulfahrten - Vereinbarkeit einer Erlassregelung (Wandererlass) mit dem

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1216

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungspflicht; Darlegungserfordernis;

  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungspflicht; Darlegungserfordernis; Vorlagefrage;

  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1175

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungspflicht; Darlegungserfordernis; Vorlagefrage;

  • StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1045

    Konkrete Normenkontrolle; Vorlagefrage; Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit;

  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1201

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht;

  • VG Kassel, 17.06.2005 - 6 G 626/05

    Vereinbarkeit der Vorschriften des hessischen Studienguthabengesetzes (StudGuthG

  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1174

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht;

  • StGH Hessen, 14.04.1988 - P.St. 1051

    Entscheidungserheblichkeit; Konkrete Normenkontrolle; Prüfungsbefugnis;

  • VG Gießen, 23.08.2006 - 3 E 2039/05

    Verfassungsmäßigkeit der Langzeitstudiengebühr in Hessen, insbesondere des § 6

  • VG Gießen, 23.05.2006 - 3 E 1396/05

    ERSTER BERUFSQUALIFIZIERENDER ABSCHLUSS; KONSEKUTIVER STUDIENGANG;

  • VGH Hessen, 18.04.1986 - 6 UE 1265/85

    Gewährung von Unterrichtsgeldfreiheit ausschließende "unangemessene

  • VG Darmstadt, 23.11.2005 - 7 G 1591/05

    Exmatrikulation bei Nichtzahlung der Studiengebühren; zur Verfassungsmäßigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht