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   StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112   

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https://dejure.org/1991,5500
StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112 (https://dejure.org/1991,5500)
StGH Hessen, Entscheidung vom 21.08.1991 - P.St. 1112 (https://dejure.org/1991,5500)
StGH Hessen, Entscheidung vom 21. August 1991 - P.St. 1112 (https://dejure.org/1991,5500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (StGH Wiesbaden: Vereinbarkeit der Zustellungsregelung von

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Vereinbarkeit der Zustellungsregelung von DO HE § 20a Abs 2 mit der Rechtsweggarantie nach Verf HE Art 2 Abs 3 und dem Recht auf freie Wahl eines Rechtsbeistandes)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbehelf, Rechtsmittel - Rechtsbehelfsfrist und Zustellung an Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 768
  • StAnz. 1991, 2107
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112
    Das als verletzt gerügte Recht auf freie Wahl eines Rechtsbeistands findet jedenfalls außerhalb des strafverfahrensrechtlichen Regelungsbereichs des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 HV seine Grundlage in dem der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzip und dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 HV (vgl. BVerfGE 38, 105, 115 ff.; 63, 266, 284).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112
    Erst wenn solche Normen den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren, sind sie mit der Rechtsweggarantie nicht mehr vereinbar (BVerfGE 78, 88, 99).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112
    Das als verletzt gerügte Recht auf freie Wahl eines Rechtsbeistands findet jedenfalls außerhalb des strafverfahrensrechtlichen Regelungsbereichs des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 HV seine Grundlage in dem der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzip und dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 HV (vgl. BVerfGE 38, 105, 115 ff.; 63, 266, 284).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112
    Die Rechtsweggarantie (Art. 2 Abs. 3 HV), deren Verletzung die Antragstellerin geltend macht, enthält ein Grundrecht der Verfassung des Landes Hessen (StGH, Beschluß vom 30.10.1980 - P.St. 908 -, StAnz. 1981, S. 1655; ESVGH 31, 161).
  • StGH Hessen, 15.08.1990 - P.St. 1101

    Zum Anspruch eines Lehrers auf Ermäßigung der Pflichtstundenzahl:

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112
    Das ist dann der Fall, wenn die angefochtene Gerichtsentscheidung auf einem Landesgesetz beruht, das selbst gegen ein durch die Hessische Verfassung gewährtes Grundrecht des Antragstellers verstößt, oder wenn eine - an sich verfassungsgemäße - Vorschrift von dem erkennenden Gericht durch eine Auslegung im Einzelfall verfassungswidrig angewendet worden ist (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluß vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, StAnz. 1990, S. 1910; DVBl. 1991, S. 104; NVwZ 1991, S. 157).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus StGH Hessen, 21.08.1991 - P.St. 1112
    Der Rechtsweggarantie des Art. 2 Abs. 3 HV ist grundsätzlich genügt, sofern die normative Ausgestaltung einer gerichtlichen Verfahrensordnung die umfassende Nachprüfung des Verfahrensgegenstandes in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht und eine dem Rechtsschutzbegehren angemessene Entscheidungsart und Entscheidungswirkung gewährleistet (BVerfGE 60, 253, 257).
  • StGH Hessen, 10.12.1991 - P.St. 1100

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Substantiierung der

    Das Recht, sich eines Rechtsbeistandes zu bedienen, findet außerhalb des verfahrensrechtlichen Regelungsbereichs des Verf HE Art. 20 Abs. 2 S 2 seine Grundlage in dem der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzip und dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit in Verf HE Art. 2 Abs. 1 (vgl StGH Wiesbaden, 1991-08-21, P.St. 1112, StAnz HE 1991, 2107).

    Das Recht, sich eines Rechtsbeistandes zu bedienen, findet außerhalb des verfahrensrechtlichen Regelungsbereichs des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 HV seine Grundlage in dem der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzip und dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit in Art. 2 Abs. 1 HV (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluß vom 21.08.1991, - P.St. 1112 -, StAnz. 1991, S. 2107).

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vgl. StGH, Beschluss vom 21. August 1991 - P.St. 1112 -, StAnz. 1991, S. 2107 [2108]).
  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    1991, S. 2656; vom 21.08.1991 - P.St. 1112 - …
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