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   StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351   

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https://dejure.org/2000,8347
StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351 (https://dejure.org/2000,8347)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.06.2000 - P.St. 1351 (https://dejure.org/2000,8347)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - P.St. 1351 (https://dejure.org/2000,8347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse; Außerordentliche Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtswegerschöpfung bei Angriffen gegen eine Kostenentscheidung; Unterbrechung von Fristen durch Erhebung einer Gegenvorstellung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 746
  • NVwZ 2001, 427 (Ls.)
  • StAnz. 2000, 2281
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331

    Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte.

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Bei dieser Sachlage konnte der Antragsteller nicht darauf vertrauen, dass die vom Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde entwickelte Rechtsprechung, nach der die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht durch die fachgerichtliche Entscheidung über einen außerordentlichen Rechtsbehelf, der nicht offensichtlich unzulässig ist, neu in Lauf gesetzt werden kann (vgl. insbesondere BVerfG, NJW 1997, 46 f.), ohne weiteres auf die Frist zur Erhebung der Grundrechtsklage nach § 45 Abs. 1 StGHG übertragbar ist.
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413

    Fristbeginn; Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    1999, S. 1790 [1794]; BVerfGE 67, 157 [170]; BayVerfGH, NJW 1994, 575), nicht gegeben.
  • VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97
    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Diese Entscheidung vom 10. Oktober 1997 wurde in Heft 16 der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, 1136 f.) und damit vor Ablauf der Frist zur Erhebung dieser Grundrechtsklage veröffentlicht.
  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Damit ist gegen sie ein Rechtsweg, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts (StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, …
  • VerfGH Bayern, 29.07.1993 - 14-VI-93
    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    1999, S. 1790 [1794]; BVerfGE 67, 157 [170]; BayVerfGH, NJW 1994, 575), nicht gegeben.
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553

    Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand;

    Damit ist gegen sie ein Rechtsweg, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts (StGH, Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, …

    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch das Stellen von Abänderungsanträgen nach § 80 Abs. 7 VwGO scheidet damit aus, und zwar auch dann, wenn dies wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte (vgl. StGH, Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, StAnz. 2000, S. 2281).

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche

    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus, und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 14.06.2000 - P.St.1351-, NJW 2001, S. 746 f.).

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, a.a.0.).

  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537

    Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, StAnz. 2000, S. 2281).
  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1430

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des

    Das höchste in der Sache zuständige Gericht in diesem Sinne ist das Gericht des Landes Hessen, mit dessen Entscheidung der Rechtsweg erschöpft ist (vgl. StGH, Beschluss vom 14.06.2000 - P.St.1351 -, NJW 2001, 746 ).
  • StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1563

    Unzulässige Grundrechtsklage - wegen verschuldeter Fristversäumung erfolgloser

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 14.06.2000- P.St 1351-, StAnz. 2000 S. 2281).
  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Vielmehr hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2000 - P.St. 1351 -, veröffentlicht in der Neuen Juristischen Wochenschrift 2001, Seite 746, deutlich gemacht, dass der hessische Gesetzgeber den Lauf der Klagefrist allein an die schriftliche Bekanntgabe der Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts an die antragstellende Person und damit an die Erschöpfung des Rechtsweges knüpft.
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