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   StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774 e.A.   

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https://dejure.org/2002,14984
StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774 e.A. (https://dejure.org/2002,14984)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.07.2002 - P.St. 1774 e.A. (https://dejure.org/2002,14984)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - P.St. 1774 e.A. (https://dejure.org/2002,14984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (StGH Wiesbaden: Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen fachgerichtliche Ungültigerklärung einer Oberbürgermeisterwahl - fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes - kein schwerer Nachteil iSv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortführung der Amtsgeschäfte als Oberbürgermeister bis zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs im Hauptsacheverfahren; Wahlanfechtungsklage gegen die Gültigkeit der Wahl

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +2
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BVerwG, 08.04.2003 - 8 C 14.02

    Kommunalwahl; OB-Wahl; Oberbürgermeister; Ungültigerklärung; Wahlverfahren;

    StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen fachgerichtliche

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Reinhard Wolters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 1
  • StAnz. 2002, 3258
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 29.11.2001 - 8 UE 3800/00

    Erheblichkeit eines Fehlers bei der Wahl

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob mit Urteil vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main auf und erklärte die Oberbürgermeister-Direktwahl für ungültig.

    den Vollzug des Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. November 2001 - 8 UE 3800/00 - für den Fall, dass die gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegte Beschwerde oder die Revision zurückgewiesen wird, bis zur Entscheidung über die Grundrechtsklage des Antragstellers auszusetzen.

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774
    Zum anderen habe er das Grundrecht auf gleiche Wahl dadurch verletzt, dass er niedrigere Anforderungen an die Kausalität der Wahlbeeinflussung für die Wahlentscheidung gestellt habe, als sie vom Bundesverfassungsgericht in dessen Entscheidung vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - (BVerfGE 103, 111) festgeschrieben worden seien.
  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774
    Eine Kontrolle der Anwendung von Bundesrecht durch Gerichte des Bundes ist dem Staatsgerichtshof verwehrt (vgl. BVerfGE 96, 345 ; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.04.1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82 ; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.11.2000 - VGH B 10/0 0 -, NJW 2001, S. 2621).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.11.2000 - VGH B 10/00

    Umfang der Kontrollbefugnis der Landesverfassungsgerichte; Kontrolle der

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774
    Eine Kontrolle der Anwendung von Bundesrecht durch Gerichte des Bundes ist dem Staatsgerichtshof verwehrt (vgl. BVerfGE 96, 345 ; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.04.1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82 ; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.11.2000 - VGH B 10/0 0 -, NJW 2001, S. 2621).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 2 C 21.97

    Rückforderung von überzahlten Versorgungsbezügen

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774
    Entgegenstehenden vorrangigen öffentlichen Interessen kommt dabei nach § 26 Abs. 1 StGHG ein besonderes Gewicht zu (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St 1307 e.A. -, NVwZ-RR 1999, S. 387).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.1998 - VfGBbg 1/98

    Kein Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs und Willkürverbot durch

    Auszug aus StGH Hessen, 10.07.2002 - P.St. 1774
    Eine Kontrolle der Anwendung von Bundesrecht durch Gerichte des Bundes ist dem Staatsgerichtshof verwehrt (vgl. BVerfGE 96, 345 ; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.04.1998 - VfGBbg 1/98 -, LVerfGE 8, 82 ; Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 15.11.2000 - VGH B 10/0 0 -, NJW 2001, S. 2621).
  • StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768

    Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer

    1999, 2573 = juris, Rn. 5; Beschluss vom 10.07.2002 - P.St. 1774 e.A. -, …
  • StGH Hessen, 09.05.2018 - P.St. 2670

    Urteil im einstweiligen Anordnungsverfahren hinsichtlich der Einteilung des

    1998, 1553 = juris, Rn. 5; Beschluss vom 10.07.2002 - P.St. 1774 e.A. -, …
  • StGH Hessen, 09.03.2011 - P.St. 2320

    1. Das Verfahren der Abstimmungsprüfung in § 15 Abs. 2 VAbstG HE i.V.m. §§ 51 und

    a) Bei der Anwendung von § 26 Abs. 1 StGHG geht der Staatsgerichtshof in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von folgenden Grundsätzen aus (vgl. für viele etwa StGH, Beschl. v. 11.08.2004 - P.St. 1964 e.A. - juris; StGH NVwZ-RR 2003, S. 1; für das BVerfG vgl. aus jüngster Zeit Beschl. v. 08.12.2010 - 1 BvR 2743/10 - juris): Wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren ist bei der Prüfung, ob die einstweilige Anordnung dringend geboten ist, ein strenger Maßstab anzulegen.
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