Rechtsprechung
StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 103 Abs 1 GG
Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen rechtliches Gehör und Willkürverbot durch arbeitsgerichtliche Versagung von Schadensersatz - Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Hessen, 15.08.2002 - 14 Sa 1856/01
- StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Papierfundstellen
- StAnz. 2005, 1752
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des …
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Dazu gehört auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (vgl. StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, 3735 [3736]).Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV -) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Prozessstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten, und sich mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen auseinander zu setzen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, a.a.O., S. 3736; Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, …
- StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV -) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Prozessstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten, und sich mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen auseinander zu setzen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, a.a.O., S. 3736; Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, …Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O., und Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, …
- BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Die Behauptung allein, das Gericht habe einem tatsächlichen Umstand nicht die richtige Bedeutung für weitere tatsächliche oder rechtliche Folgerungen beigemessen, vermag einen Verstoß gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.12.1969 - 2 BvR 320/69 -, BVerfGE 27, 248, 251).
- BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 739/00
Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
c) Anhaltspunkte für Willkür liegen entgegen dem Vorbringen des Antragstellers auch nicht vor, soweit das Landesarbeitsgericht in der Entscheidung ausgeführt hat, Schadensersatzansprüche für den Zeitraum ab dem 30. September 2000 schieden bereits aus Rechtsgründen aus, und zur Begründung auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Juli 2001 (8 AZR 739/00) hingewiesen hat. - StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415
Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen …
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Nach ständiger Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes (vgl. etwa Beschluss vom 10.10.2001 - P.St. 1415 -, ESVGH 52, 7 = NJW-RR 2002, S. 501) überschreitet ein Gericht die Schwelle zur Willkür durch die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts nur, wenn diese bei verständiger Würdigung der die Verfassung bestimmenden Prinzipien nicht mehr verständlich sind und sich der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung des Gerichts auf sachfremden Erwägungen beruht. - StGH Hessen, 25.11.1982 - P.St. 929
Umwandlung eines Gymnasiums in eine Gesamtschule
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Es ist nicht seine Aufgabe, Gerichtsentscheidungen allgemein auf die Richtigkeit der getroffenen tatsächlichen Feststellungen, die Vertretbarkeit der Beweiswürdigung, die Auslegung des einfachen Rechts oder dessen Anwendung auf den Einzelfall nachzuprüfen (vgl. StGH, Beschluss vom 25.11.1982 - P.St. 929 -, StAnz. - StGH Hessen, 18.08.1999 - P.St. 1391
Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkür; Willkürverbot; Prüfungsbefugnis; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 - Beschluss vom 08.10.2003 - P.St. 1850 -). - StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1850
Unzulässige Grundrechtsklage: Fachgerichtliche Forderung eines erneuten …
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 - Beschluss vom 08.10.2003 - P.St. 1850 -). - StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
Begründete Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen …
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O., und Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, … - StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1299
Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Darlegungspflicht; Darlegung; …
Auszug aus StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887
Ob dies der Fall ist, kann der Staatsgerichtshof nur prüfen, wenn detailliert dargelegt ist, was der Antragsteller bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätte (vgl. StGH, Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …
- StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401
Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer …
1999 2380 [2382]; Beschluss vom 13.04.2005 - P.St. 1887 -, … - StGH Hessen, 12.06.2013 - P.St. 2399
Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen Willkürverbot (hier jeweils …
1999, 2380 [2382] - Beschluss vom 13.04.2005 - P.St. 1887 -, … - StGH Hessen, 25.06.2009 - P.St. 2216
Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Berufungsentscheidung des …
Von einem solchen Extremfall krassen Justizunrechts kann aber jedenfalls dann nicht ausgegangen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 13.04.2005 - P.St. 1887 -, StAnz. 2005, S. 1752 [1754]). - StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1888
Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen …
Nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesarbeitsgericht - 8 AZN 36/03 - hat der Antragsteller Grundrechtsklage gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 15. August 2002 erhoben (P.St. 1887).