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   StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961   

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https://dejure.org/2006,21531
StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961 (https://dejure.org/2006,21531)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08.03.2006 - P.St. 1961 (https://dejure.org/2006,21531)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08. März 2006 - P.St. 1961 (https://dejure.org/2006,21531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Grundrechtsklage auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAnz. 2006, 1094
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1904

    Darlegungspflicht; Gehörsrüge; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    In den Fällen, in denen der Antragsteller - wie hier - aus Gründen der Subsidiarität gehalten ist, vor Erhebung der Grundrechtsklage das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO a.F. durchzuführen, stellt die in diesem Verfahren ergehende Entscheidung in Verbindung mit der vorausgegangenen Entscheidung des Fachgerichts die mit der Grundrechtsklage anfechtbare Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen im Sinne von § 44 Abs. 1 StGHG dar (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 13.12.2004 - P.St. 1904 - Urteil vom 13.04.2005 - P.St. 1885 -, StAnz. 2005, S. 2321 [2324] = NJW 2005, S. 2217 [2218]); Beschluss vom 12.05.2005 - P.St. 1930 -, …

    Der Beschluss beruht deshalb insoweit auf der vorangegangenen Verletzung des Gehörsrechts und ist deshalb ebenfalls aufzuheben (vgl. StGH, Beschluss vom 13.12.2004 - P.St. 1904 - Urteil vom 13.04.2005, a.a.O.; Beschluss vom 12.05.2005, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    In den Fällen, in denen der Antragsteller - wie hier - aus Gründen der Subsidiarität gehalten ist, vor Erhebung der Grundrechtsklage das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO a.F. durchzuführen, stellt die in diesem Verfahren ergehende Entscheidung in Verbindung mit der vorausgegangenen Entscheidung des Fachgerichts die mit der Grundrechtsklage anfechtbare Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen im Sinne von § 44 Abs. 1 StGHG dar (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 13.12.2004 - P.St. 1904 - Urteil vom 13.04.2005 - P.St. 1885 -, StAnz. 2005, S. 2321 [2324] = NJW 2005, S. 2217 [2218]); Beschluss vom 12.05.2005 - P.St. 1930 -, …

    2005, S. 2326 [2327] = NJW 2005, S. 2219 [2220], jeweils m.w.N.).

  • StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609

    Rechtliches Gehör; Subsidiarität; Rechtlicher Hinweis

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    Da die Grundrechtsklage wegen der Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör zur Kraftloserklärung der angegriffenen Entscheidungen in vollem Umfang führt, bedarf es hinsichtlich der darüber hinaus vom Antragsteller erhobenen Rüge einer Verletzung des Willkürverbotes keiner Entscheidung des Staatsgerichtshofs (vgl. StGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742 [745] = LVerfGE 13, 266 [274], jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt nämlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, StAnz. 2000, S. 1840 [1843] = WuM 2000, S. 233, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [144]).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    Dies gilt erst recht, wenn das Gericht seine Rechtsauffassung zu einer entscheidungserheblichen Frage unmissverständlich in Hinweisen kundgibt, dann aber im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne die Verfahrensbeteiligten auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu haben (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 15.08.1996 - 1 BvR 2600/95 -, NJW 1996, S. 3202; Beschluss vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 -, BVerfGE 108, 341 [346]).
  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 2600/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    Dies gilt erst recht, wenn das Gericht seine Rechtsauffassung zu einer entscheidungserheblichen Frage unmissverständlich in Hinweisen kundgibt, dann aber im Urteil entgegengesetzt entscheidet, ohne die Verfahrensbeteiligten auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu haben (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 15.08.1996 - 1 BvR 2600/95 -, NJW 1996, S. 3202; Beschluss vom 07.10.2003 - 1 BvR 10/99 -, BVerfGE 108, 341 [346]).
  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt nämlich voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welche rechtlichen Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, StAnz. 2000, S. 1840 [1843] = WuM 2000, S. 233, jeweils m.w.N.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [144]).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885

    Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte

    Auszug aus StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
    In den Fällen, in denen der Antragsteller - wie hier - aus Gründen der Subsidiarität gehalten ist, vor Erhebung der Grundrechtsklage das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO a.F. durchzuführen, stellt die in diesem Verfahren ergehende Entscheidung in Verbindung mit der vorausgegangenen Entscheidung des Fachgerichts die mit der Grundrechtsklage anfechtbare Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen im Sinne von § 44 Abs. 1 StGHG dar (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 13.12.2004 - P.St. 1904 - Urteil vom 13.04.2005 - P.St. 1885 -, StAnz. 2005, S. 2321 [2324] = NJW 2005, S. 2217 [2218]); Beschluss vom 12.05.2005 - P.St. 1930 -, …
  • StGH Hessen, 12.08.2015 - P.St. 2482

    Bewährungswiderruf ohne Anhörung

    - Siehe etwa StGH, Urteil vom 08.03.2006 - P.St. 1961 -, …
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069

    1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9

    Abzustellen ist hier jedoch auf den Beschluss vom 7. Dezember 2005, mit dem das Amtsgericht Frankfurt am Main die gemäß § 321a ZPO erhobene Gehörsrüge der Antragstellerin zurückgewiesen hat (vgl. StGH, Urteil vom 08.03.2006 - P.St. 1961 -, StAnz. 2006, S. 1094 [1096]).
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer

    - StGH, Urteil vom 08.03.2006 - P.St. 1961 -, …
  • StGH Hessen, 14.07.2010 - P.St. 2276

    Beschluss über eine Grundrechtsklage zu einem Ausgangsverfahren, in dem

    a) Das Grundrecht auf rechtliches Gehör ist durch Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgt (st. Rspr. des Staatsgerichtshofs; vgl. Urteil vom 08.03.2006 - P.St. 1961 -, StAnz. 2006, S. 1094 [1096]).
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