Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.01.2001

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   BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00-2, StB 1/01   

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BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00-2, StB 1/01 (https://dejure.org/2001,6880)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - 2 BJs 61/00-2, StB 1/01 (https://dejure.org/2001,6880)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 2 BJs 61/00-2, StB 1/01 (https://dejure.org/2001,6880)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 102 StPO; § 105 StPO; § 98 Abs. 2 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG; Art 13 GG; Art 20 Abs. 3 GG
    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver Rechtsschutz; Feststellungsinteresse; Unverletzlichkeit der Wohnung; Begründung und Begründung der Durchsuchungsanordnung; Prozessuale Überholung; Meßbarkeit und Kontrollierbarkeit von ...

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren ; Terroristische Vereinigung ; Beteiligung an Sprengstoffverbrechen ; Durchsuchung einer Wohnung ; Aufhebung des Durchsuchungsbeschlusses ; Einsatz des Sondereinsatzkommandos ; Grundrechtseingriff ; Effektiver Rechtsschutz

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    1. Die Beschwerde ist, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wendet, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffe und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27; BGH NJW 2000, 84, 85).

    Soweit in ihr mit dem Hinweis der Verteidigung auf den Einsatz des Sondereinsatzkommandos der Polizei und dessen Vorgehen die Art und Weise der Durchsuchung beanstandet wird, ist die Beschwerde unzulässig (BGH NJW 2000, 84, 86).

    a) Für die Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen in Betracht kommenden Durchsuchung genügt der auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, daß eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (BGH NJW 2000, 84, 85 m.w.Nachw.) aus.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    Eine noch weitergehende Konkretisierung des Tatvorwurfs und eine noch umfassendere Darstellung der Beweislage waren nicht erforderlich, weil dies den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 96, 44, 51 f.; BVerfG NStZ 1999, 414).

    Damit war für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte des Beschwerdeführers meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    d) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NStZ 1992, 92; NJW 1994, 2079, 2080 f.).

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    Eine noch weitergehende Konkretisierung des Tatvorwurfs und eine noch umfassendere Darstellung der Beweislage waren nicht erforderlich, weil dies den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 96, 44, 51 f.; BVerfG NStZ 1999, 414).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    1. Die Beschwerde ist, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wendet, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffe und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00
    d) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NStZ 1992, 92; NJW 1994, 2079, 2080 f.).
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https://dejure.org/2001,15331
BGH, 30.01.2001 - StB 1/01 (https://dejure.org/2001,15331)
BGH, Entscheidung vom 30.01.2001 - StB 1/01 (https://dejure.org/2001,15331)
BGH, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - StB 1/01 (https://dejure.org/2001,15331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermittlungsverfahren - Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung - Beteiligung an Sprengstoffverbrechen - Kurdische PKK - Durchsuchungsanordnung - Unverhältnismäßiger Polizeieinsatz - Grundrechtseingriff - Effektiver Rechtsschutz

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    Die Beschwerde ist, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wendet, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffe und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27; BGH NJW 2000, 84, 85).

    Soweit in ihr mit dem Hinweis der Verteidigung auf den Einsatz des Sondereinsatzkommandos der Polizei und dessen Vorgehen die Art und Weise der Durchsuchung beanstandet wird, ist die Beschwerde unzulässig (BGH NJW 2000, 84, 86).

    a) Für die Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen in Betracht kommenden Durchsuchung genügt der auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, daß eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt (BGH NJW 2000, 84, 85 m.w.Nachw.) aus.

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    Eine noch weitergehende Konkretisierung des Tatvorwurfs und eine noch umfassendere Darstellung der Beweislage waren nicht erforderlich, weil dies den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 96, 44, 51 f.; BVerfG NStZ 1999, 414).

    Damit war für eine angemessene Begrenzung der Durchsuchungsmaßnahme Sorge getragen und sichergestellt, daß die Eingriffe in die Grundrechte des Beschwerdeführers meßbar und kontrollierbar bleiben (vgl. BVerfGE 96, 44, 51).

  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    Eine noch weitergehende Konkretisierung des Tatvorwurfs und eine noch umfassendere Darstellung der Beweislage waren nicht erforderlich, weil dies den Zwecken der Strafverfolgung abträglich gewesen wäre (vgl. BVerfGE 96, 44, 51 f.; BVerfG NStZ 1999, 414).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    c) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG NJW 1994, 3281, 3282; NStZ 1999, 414) Rechnung.

  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).

    d) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NStZ 1992, 92; NJW 1994, 2079, 2080 f.).

  • BVerfG, 03.09.1991 - 2 BvR 279/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer Durchsuchungs- und

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    b) Die Begründung der Durchsuchungsanordnung entspricht den gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfG NStZ 1992, 91, 92; NStZ 1994, 349; NJW 1994, 3281, 3282).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    Die Beschwerde ist, soweit sie sich gegen die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung selbst wendet, wegen der mit der Wohnungsdurchsuchung verbundenen tiefgreifenden Grundrechtseingriffe und der Notwendigkeit eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) zulässig, obwohl die Durchsuchung bereits abgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 96, 27; BGH NJW 2000, 84, 85).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    d) Die angefochtene Durchsuchungsanordnung verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG NStZ 1992, 92; NJW 1994, 2079, 2080 f.).
  • BGH, 30.01.2001 - 2 BJs 61/00

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung; Zulässigkeit; Art und Weise; Effektiver

    Auszug aus BGH, 30.01.2001 - StB 1/01
    2 BJs 61/00-2 StB 1/01.
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