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   BGH, 28.04.2006 - StB 1/06   

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https://dejure.org/2006,5135
BGH, 28.04.2006 - StB 1/06 (https://dejure.org/2006,5135)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2006 - StB 1/06 (https://dejure.org/2006,5135)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2006 - StB 1/06 (https://dejure.org/2006,5135)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde eines Zeugen gegen die Anordnung von Haft zur Erzwingung des Zeugnisses; Ablehnung der Beantwortung aller Fragen unter Berufung auf ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht; Vorliegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; ...

  • Judicialis

    StPO § 55 Abs. 1; ; StPO § 70; ; StPO § 304 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 Abs. 1
    Verfolgungsgefahr bei Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung trotz rechtskräftiger Aburteilung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 239
  • StV 2006, 508
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 1/06
    Das ist in einem Fall angenommen worden, in dem der rechtskräftig verurteilte Täter eines Raubüberfalls als Zeuge zur Identität seiner Komplizen befragt werden sollte und die Auskunft im Hinblick darauf verweigerte, dass es im Tatzeitraum zu ähnlich gelagerten Überfällen gekommen war, eine bandenmäßige Begehung in Betracht kam und die Identität einzelner Tatbeteiligter noch nicht geklärt werden konnte (BGH StraFo 2006, 69 f.).

    Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 1/06
    Aus demselben Grunde wurde auch einem Betäubungsmittelhändler ein Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden, der wegen mehrerer eigener Handelsgeschäfte abgeurteilt worden war und nach Rechtskraft seiner Verurteilung zur Identität seiner Lieferanten als Zeuge befragt wurde, obgleich er im Verdacht stand, in Verbindung mit diesem Personenkreis weitere, nicht vom Strafklageverbrauch umfasste Betäubungsmitteldelikte begangen zu haben (BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

    Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 1/06
    Ein entsprechender Zusammenhang kann auch bei einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung gegeben sein, wenn es weiterer Straftaten verdächtig ist, für die ein Strafklageverbrauch nicht eingetreten ist (vgl. dazu BGHSt 29, 288, 294).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 28.04.2006 - StB 1/06
    Daher liegt es auf der Hand, dass Erkenntnisse über die konkrete Beteiligung eines Mitglieds der Vereinigung an einer bestimmten Tat vielfach auch Rückschlüsse über seine und die Beteiligung von weiteren Mitgliedern an einer anderen Tat der Vereinigung zulassen und somit "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" werden können (vgl. BGH NJW 1999, 1413 m. w. N.).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09, NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98, NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • OLG Stuttgart, 06.07.2015 - 6 Ws 2/15

    Klageerzwingungsverfahren: Anweisung der Staatsanwaltschaft zur Durchführung von

    dd) Schließlich fehlt es an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten den Zeugen S. H. in die Gefahr der Verfolgung wegen anderer - mit den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten im Zusammenhang stehender - Straftaten bringen könnte (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 178; NStZ 2010, 463; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 18.12.2012 - StB 16/12

    Zeugnisverweigerungsrecht bei Gefahr der Strafverfolgung (Besonderheiten bei

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, deretwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06, NStZ-RR 2006, 239 und StB 2/06, NStZ 2006, 509 sowie vom 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178 jew. mwN).
  • BGH, 07.08.2008 - StB 9/08

    Keine Erzwingungshaft gegen ehemalige RAF-Mitglieder

    Denn es liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass zwischen den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten und anderen Straftaten, deretwegen die Zeugen noch verfolgt werden könnten, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu den abgeurteilten bzw. eingestellten Taten die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringen kann (BVerfG NJW 2002, 1411 ff.; BGH NJW 1999, 1413; NStZ 2006, 178 und 509; NStZ-RR 2006, 239).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 9/11
    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht grundsätzlich etwa dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05 , BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06 , NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09 , NStZ 2010, 287, 288; Meyer-Goßner aaO Rn. 8 mwN).

    Vor dem dargelegten Hintergrund und dem engen Zusammenhang der im Jahr 1977 von den Mitgliedern der "RAF" begangenen Tatserie ist nicht auszuschließen , dass die Angaben der Beschwerdeführer Rückschlüsse auch auf die das Waffengeschäft Fi. betreffende Tat zulassen und jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts hinsichtlich dieses Überfalls Bedeutung gewinnen können (st. Rspr.; vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98 , NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06 , NStZ-RR 2006, 239).

    Daher hat der Senat seine Entscheidung, auch wenn eine isolierte Beschwerde gegen diesen Teil des Beschlusses des Oberlandesgerichts nicht zulässig gewesen wäre, auf die genannten Maßnahmen erstreckt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2006 - StB 1/06 , NStZ-RR 2006, 239, 240; 7. August 2008 - StB 9 bis 11/08, NStZ-RR 2009, 178, 179).

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Eine Verfolgungsgefahr ist bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung ferner dann nicht auszuschließen, wenn zwischen der abgeurteilten Tat und anderen Straftaten, derentwegen der Zeuge noch verfolgt werden könnte, ein so enger Zusammenhang besteht, dass die Beantwortung von Fragen zu der abgeurteilten Tat die Gefahr der Verfolgung wegen dieser anderen Taten mit sich bringt (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 239; NStZ 2006, 509; StraFo 2008, 423 m. w. N.).
  • KG, 25.01.2013 - 2 StE 11/11

    Al Qaida-Mitglieder zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt

    Eine das Recht zur Auskunftsverweigerung begründende Verfolgungsgefahr im Sinne des § 55 Abs. 1 StPO besteht zwar grundsätzlich dann nicht mehr, wenn gegen den Zeugen hinsichtlich der Tat, deren Begehung er sich durch wahrheitsgemäße Beantwortung der Frage verdächtig machen könnte, bereits ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, die Strafklage daher verbraucht ist und deswegen zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass er für diese noch verfolgt, das heißt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden könnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2005 - StB 12/05 , BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 6; 28. April 2006 - StB 1/06 , NStZ-RR 2006, 239; 4. September 2009 - StB 44/09 , NStZ 2010, 287, 288).

    Vor diesem Hintergrund und angesichts der auf die Begehung von Attentaten gerichteten Ziele der Operatjonszellen ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Zeugen Rückschlüsse auch auf ihnen zuzurechnende Beteiligungen an Tötungshandlungen zulassen oder jedenfalls im Rahmen einer mosaikartigen Beweisführung auch für die Begründung bzw. Erhärtung eines Tatverdachts Bedeutung gewinnen können (vgl. BVerfG, aaO; BGH, Beschlüsse vom 13. November 1998 - StB 12/98 , NJW 1999, 1413; vom 28. April 2006 - StB 1/06 , NStZ-RR 2006, 239).

  • OLG Dresden, 17.09.2007 - 1 Ws 173/07

    Gleichstellung eines Verteidigers im Strafverfahren mit einem Zeugenbeistand;

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Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2007 - StB 1/06   

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https://dejure.org/2007,23260
BGH, 17.04.2007 - StB 1/06 (https://dejure.org/2007,23260)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2007 - StB 1/06 (https://dejure.org/2007,23260)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2007 - StB 1/06 (https://dejure.org/2007,23260)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - StB 1/06
    Aus demselben Grunde wurde auch einem Betäubungsmittelhändler ein Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden, der wegen mehrerer eigener Handelsgeschäfte abgeurteilt worden war und nach Rechtskraft seiner Verurteilung zur Identität seiner Lieferanten als Zeuge befragt wurde, obgleich er im Verdacht stand, in Verbindung mit diesem Personenkreis weitere, nicht vom Strafklageverbrauch umfasste Betäubungsmitteldelikte begangen zu haben (BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

    Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

  • BGH, 27.10.2005 - 4 StR 235/05

    Aufklärungsrüge (Zubilligung eines Auskunftsverweigerungsrechts; nötiger

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - StB 1/06
    Das ist in einem Fall angenommen worden, in dem der rechtskräftig verurteilte Täter eines Raubüberfalls als Zeuge zur Identität seiner Komplizen befragt werden sollte und die Auskunft im Hinblick darauf verweigerte, dass es im Tatzeitraum zu ähnlich gelagerten Überfällen gekommen war, eine bandenmäßige Begehung in Betracht kam und die Identität einzelner Tatbeteiligter noch nicht geklärt werden konnte (BGH StraFo 2006, 69 f.).

    Bei dieser Sachlage ist es nicht ausgeschlossen, dass sich durch die begehrte Auskunft die konkrete Gefahr einer Strafverfolgung der Beschwerdeführerin ergibt (vgl. BGH StraFo 2006, 69 f.; BVerfG NJW 2002, 1411 f.).

  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - StB 1/06
    Daher liegt es auf der Hand, dass Erkenntnisse über die konkrete Beteiligung eines Mitglieds der Vereinigung an einer bestimmten Tat vielfach auch Rückschlüsse über seine und die Beteiligung von weiteren Mitgliedern an einer anderen Tat der Vereinigung zulassen und somit "Teilstücke in einem mosaikartig zusammengesetzten Beweisgebäude" werden können (vgl. BGH NJW 1999, 1413 m. w. N.).
  • BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich

    Auszug aus BGH, 17.04.2007 - StB 1/06
    Ein entsprechender Zusammenhang kann auch bei einem Mitglied einer terroristischen Vereinigung gegeben sein, wenn es weiterer Straftaten verdächtig ist, für die ein Strafklageverbrauch nicht eingetreten ist (vgl. dazu BGHSt 29, 288, 294).
  • OLG Hamm, 07.11.2007 - 2 Ws 289/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit; vorher Verteidiger

    Demgegenüber vertritt die inzwischen wohl überwiegende Meinung in Rechtsprechung und Literatur, wie BGH (Beschl. v. 17. April 2007 - StB 1/06), (früher) KG (StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329), OLG Koblenz (RVGreport 2006, 232 = AGS 2006, 598 = NStZ-RR 2006, 254), OLG Köln (NStZ 2006, 410), OLG München (Beschluss v. 29. März 2007, 1 Ws 354/07), OLG Schleswig (NStZ-RR 2007, 126 = AGS 2007, 191 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung in NStZ-RR 2006, 255), OLG Stuttgart (NStZ 2007, 343), LG Dresden (Beschluss v. 7. September 2007, 5 KLs 109 Js 27593/05), LG München I (Beschluss v. 19. Februar 2007 - 12 KLs 247 Js 228539/05) und LG Ulm (StraFo 2007, 219) die Auffassung, dass der als Zeugenbeistand tätige Rechtsanwalt seine Tätigkeiten nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG abrechnet (so auch Burhoff (Hrsg.) RVG- Straf und Bußgeldsachen, 2. Aufl., Vorbemerkung 4.1 Rn. 6 ff. sowie Burhoff/Volpert, a.a.O., Vorbem. 4.3 Rn. 16; Burhoff RVGreport 2005, 458; ders., RVGreport 2006, 81).
  • OLG Köln, 07.05.2008 - 2 Ws 220/08

    Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands

    Die überwiegende Meinung geht demgegenüber davon aus, dass sich die Vergütung eines Zeugenbeistands wie die eines Verteidigers nach Teil 4 Abschnitt 1 VV RVG richtet (BGH Beschluss vom 17.4.2007 - StB 1/06; Senat Beschlüsse vom 6.1.2006 - 2 Ws 9/06 und vom 17.12.2007 - 2 Ws 613/07; KG Beschluss vom 18.7.2005 - 3 Ws 323/05; OLG Schleswig Beschluss vom 3.11.2006 - 1 Ws 449/06; OLG Koblenz Beschluss vom 11.4.2006 - 1 Ws 201/06; OLG Hamm Beschluss vom 7.11.2007 - 2 Ws 289/07; OLG München Beschluss vom 25.3.2008 - 4 Ws 27/08; OLG Stuttgart Beschluss vom 14.11.2006 - 1 Ws 331/06; KG Beschluss vom 15.3.2006 - 5 Ws 506/05; KG 4. Strafsenat RVG-Report 2006, 1007; OLG Dresden Beschluss vom 6.11.2007 - 2 Ws 495/06; Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 2. Auflage, Vorbemerkung 4.1 Rdn. 6 ff; Göttlich / Mümmler, RVG, 1. Auflage, Stichwort "Beistand" Rdn. 3; Madert in Gerold / Schmidt / v. Eicken / Madert / Müller-Rabe, RVG, 17. AufLage, VV Vorbemerkung 4 Rdn. 7, anders VV 4300 - 4304 Rdn. 17; Schmahl in Riedel / Sußbauer, RVG, 9. Aufl. VV Teil 4 Vorbemerkung 4 Rdn. 22; Bischof / Jung / Bräuer / Curkovic / Mathias / Uher, RVG, 2. Auflage, Vorbemerkung 4 Rdn. 36 und Vorbemerkung 4.3 Rdn. 164).
  • OLG Düsseldorf, 06.11.2009 - 1 Ws 562/09

    Gebühren des beigeordneten Zeugenbeistands

    In diesem Zusammenhang muss auch der von der hier abgelehnten Gegenauffassung (so von OLG Hamm, 2. Strafsenat, a.a.O.) für ihre Rechtsansicht ins Feld geführte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. April 2007 - StB 1/06 - gesehen werden.
  • LG Chemnitz, 10.08.2010 - 2 Qs 129/10

    Abrechnung der Tätigkeit eines gerichtlich bestellten Zeugenbeistandes als

    Mit einer dahingehenden Auslegung korrespondiert auch die von der Beschwerdeführerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17. April 2004 (StB 1/06), welche gleichfalls die Gebühren eines Wahlbeistandes betrifft.
  • OLG Dresden, 13.06.2007 - 3 Ws 36/07

    Vergütung eines Rechtsanwalts für den Beistand eines Zeugen

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