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BGH, 21.05.1993 - StB 11/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 05.05.1992 - StB 9/92
Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der …
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- LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - 8 Sa 1625/07
Außerordentliche Kündigung - Verdachtskündigung - Tätigkeit für den …
Die aus ihnen zu entnehmenden Informationen bedürfen vielmehr besonders strenger und kritischer Überprüfung, weil Aufgabenstellung und Arbeitsweise des MfS in keiner Weise den Erfordernissen rechtsstaatlicher Sachverhaltsaufklärung entsprachen, so dass es erforderlich ist, die tatsächlichen Grundlagen vorhandener Aktenvermerke und deren Zuverlässigkeit - auch durch zeugenschaftliche Vernehmung ehemaliger MfS-Mitarbeiter - zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.05.1992 - 2 BJs 15/92 - 5 StB 9/92 - NJW 1992, 1975; vom 21.05.1993 - StB 11/93 - BGHR § 112 StPO Tatverdacht Nr. 2). - LAG Berlin-Brandenburg, 01.02.2008 - 8 Sa 2238/07
Verdachtskündigung
Die aus ihnen zu entnehmenden Informationen bedürfen vielmehr besonders strenger und kritischer Überprüfung, weil Aufgabenstellung und Arbeitsweise des MfS in keiner Weise den Erfordernissen rechtsstaatlicher Sachverhaltsaufklärung entsprachen, so dass es erforderlich ist, die tatsächlichen Grundlagen vorhandener Aktenvermerke und deren Zuverlässigkeit - auch durch zeugenschaftliche Vernehmung ehemaliger MfS-Mitarbeiter - zu überprüfen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 05.05.1992 - 2 BJs 15/92 - 5 StB 9/92 - NJW 1992, 1975; vom 21.05.1993 - StB 11/93 - BGHR § 112 StPO Tatverdacht Nr. 2).