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   BGH, 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07   

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https://dejure.org/2007,2249
BGH, 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07 (https://dejure.org/2007,2249)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07 (https://dejure.org/2007,2249)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, StB 13/07, StB 47/07 (https://dejure.org/2007,2249)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ...

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ...

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 74a GVG; § 120 GVG, § 142a GVG; § 169 StPO; Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Bildung einer terroristischen Vereinigung; kriminelle Vereinigung (konspirative Arbeitsweise); Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts; besondere Bedeutung des Falles (Beurteilungsspielraum); Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung; Auslegung des Begriffs ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit von Ermittlungsmaßnahmen in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts und Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in ...

  • Judicialis

    StPO § 98 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § ... 169 Abs. 1 Satz 2; ; StPO § 304 Abs. 1; ; StPO § 304 Abs. 4 Satz 1; ; StPO § 304 Abs. 5; ; GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4; ; GVG § 120 Abs. 1 Nr. 6; ; GVG § 142 a Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 12 Abs. 1; ; StGB § 22; ; StGB § 23 Abs. 1; ; StGB § 30; ; StGB §§ 129 ff.; ; StGB § 129 a; ; StGB § 129 a Abs. 2; ; StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 306; ; GVG § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eignung, einen Staat erheblich zu schädigen; Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung einer kriminellen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    G-8-Durchsuchungen waren rechtswidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner im Vorfeld des Weltwirtschaftgipfels

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundeszuständigkeit bei Vorfeld-Durchsuchung von G8-Gegnern verneint

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 - Durchsuchungen vor dem Gipfeltreffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1012 (Ls.)
  • NStZ 2008, 146
  • NStZ-RR 2010, 67
  • StV 2008, 351
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85; Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).

    Soweit der Beschwerdeführer die Art und Weise des Vollzugs der Durchsuchungsanordnung beanstandet, entscheidet der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entsprechend § 169 Abs. 1 Satz 2, § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO (vgl. BGH NJW 2000, 84, 86; NJW 2002, 215, 216).

    Für die Existenz einer solchermaßen durchorganisierten Gruppierung lagen hier zum maßgeblichen Zeitpunkt im Sinne des erforderlichen Verdachts (vgl. BGH NJW 2000, 84, 85; Nack in KK 5. Aufl. § 102 Rdn. 1) keine ausreichenden Indizien vor.

  • BGH, 11.10.1978 - 3 StR 105/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99

    'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BGH, 10.01.2006 - 3 StR 263/05

    Auslegung von § 129 Abs. 2; Begriff des "Gründers"

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Außerdem ist die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung keine besonders intensive Eingriffsmaßnahme; sie kommt im Hinblick auf die restriktiven gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem Zellmaterial und zum zulässigen Untersuchungsbereich der DNA (vgl. § 81 a Abs. 2, § 81 e Abs. 1, § 81 f Abs. 2 StPO) nur der Abnahme eines Fingerabdrucks gleich (vgl. BVerfG NStZ 2001, 328, 329).
  • BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82

    Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    a) Nach ständiger Rechtsprechung kann als Vereinigung im Sinne der §§ 129, 129a StGB nur ein auf eine gewisse Dauer angelegter, freiwilliger organisatorischer Zusammenschluss von mindestens drei Personen angenommen werden, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie sich als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147, 202, 204 f.; 31, 239; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 2668; 2006, 1603).
  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Die Beschwerde kann auch nicht ausnahmsweise im Hinblick auf die Unzuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs als statthaft angesehen werden (vgl. BGH NStZ 1999, 414).
  • BGH, 16.11.2001 - StB 18/01

    Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Bei der Beurteilung der besonderen Bedeutung des Falles steht dem Generalbundesanwalt im Ermittlungsverfahren mit dessen sich häufig verändernden Erkenntnisstand grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu, so dass sie im Beschwerdeverfahren regelmäßig nur einer eingeschränkten Überprüfung auf Vertretbarkeit unterliegt (vgl. BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 3).
  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Dabei sind in erster Linie die konkreten Tatfolgen für die innere Sicherheit der Bundesrepublik, insbesondere die Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung, daneben aber auch die mögliche Signalwirkung auf potentielle Nachahmungstäter sowie die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes der Bundesrepublik Deutschland in solchen Staaten, die ihr durch gemeinsame Wertvorstellungen verbunden sind, in Betracht zu ziehen (vgl. BGHSt 46, 238, 253 f.; BGH NStZ 2002, 447 f.).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - StB 12/07
    Im Übrigen würde die Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung - wegen der mit dieser Maßnahme verbundenen tief greifenden Grundrechtseingriffe - auch bei einer etwaigen Erledigung die Nachprüfung durch den Senat eröffnen, weil dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) erforderlich ist (vgl. BVerfG NJW 1997, 2163; BGH NJW 2000, 84, 85; Meyer-Goßner aaO vor § 296 Rdn. 18 a).
  • BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

    Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" außer Vollzug

  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

  • BGH, 21.03.2002 - StB 4/02

    Merkmal der besonderen Bedeutung (ausländerfeindliche Brandanschläge;

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist nach bisher in der Rechtsprechung gebräuchlicher Definition der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3 m. w. N.).

    Auch der Senat hat eine derartige Neubestimmung zunächst grundsätzlich in den Blick genommen, ohne sich indes im Einzelnen hierzu zu verhalten (BGH NJW 2006, 1603); zuletzt hat er jedoch insbesondere für die kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vor dem Hintergrund des abgestuften Systems der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung, der erforderlichen Abgrenzbarkeit der Vereinigung von einer Bande oder nur mittäterschaftlichen Zusammenschlüssen sowie der prozessualen Folgewirkungen Bedenken geäußert (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

  • BGH, 03.12.2009 - 3 StR 277/09

    Freispruch vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung aufgehoben

    Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist danach der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; zuletzt BGH NJW 2009, 3448, 3459, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; s. auch BGHSt 28, 147; 31, 202, 204 f.; 31, 239 f.; 45, 26, 35; BGH NJW 2005, 1668; 2006, 1603; BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).

    Insbesondere für die kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB hat er jedoch vor dem Hintergrund des abgestuften Systems der Strafbarkeit von Tatvollendung, Versuch und Vorbereitungshandlung, der erforderlichen Abgrenzbarkeit der Vereinigung von einer Bande oder nur mittäterschaftlichen Zusammenschlüssen, der prozessualen Folgewirkungen sowie des Strafzwecks der §§ 129 ff. StGB in späteren Entscheidungen erhebliche Bedenken geäußert (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; s. auch für die terroristische Vereinigung BGH NJW 2009, 3448, 3460; zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

    Hieraus und aus den weiteren, bereits in den Entscheidungen des Senats vom 20. Dezember 2007 (BGHR StGB § 129 Vereinigung 3) sowie 14. August 2009 (BGH NJW 2009, 3448, 3460) näher dargelegten Gründen folgt, dass eine "europarechtsfreundliche" Modifikation des bisherigen Begriffs der kriminellen Vereinigung durch die Rechtsprechung nicht möglich ist.

  • OLG München, 17.11.2021 - 8 St 3/21

    Corona, Maskenaffäre, Ermittlungsverfahren, Korruptionsverdacht, Bestechlichkeit

    In Fällen, in denen keine die Bundesgerichtsbarkeit begründenden Delikte gegeben sind, entfällt die Zuständigkeit allerdings insgesamt (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, juris Rn. 8).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 179/10

    Kriminelle Vereinigung; terroristische Vereinigung; Teilorganisation

    aa) Als Vereinigung im Sinne der §§ 129 ff. StGB ist der auf eine gewisse Dauer angelegte, freiwillige organisatorische Zusammenschluss von mindestens drei Personen zu verstehen, die bei Unterordnung des Willens des Einzelnen unter den Willen der Gesamtheit gemeinsame Zwecke verfolgen und unter sich derart in Beziehung stehen, dass sie sich untereinander als einheitlicher Verband fühlen (st. Rspr.; s. aus neuerer Zeit BGH, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 ARs 2/99, BGHSt 45, 26, 35; Urteil vom 10. März 2005 - 3 StR 233/04, NJW 2005, 1668; Beschluss vom 10. Januar 2006 - 3 StR 263/05, NJW 2006, 1603; Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 107 ff.).

    Der Senat hat in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Entscheidungen deutlich gemacht, dass auch mit Blick auf Rechtsakte der Europäischen Union an dieser Umschreibung einer kriminellen Vereinigung festzuhalten ist und es gegebenenfalls dem Gesetzgeber obliegt, als erforderlich angesehene Modifikationen vorzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3; Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 110 f.; Urteil vom 3. Dezember 2009 - 3 StR 277/09, BGHSt 54, 216, 221 f.).

  • BGH, 05.04.2018 - StB 2/18

    Beschwerde gegen die Anordnung körperlicher Untersuchungen (Unzulässigkeit; keine

    a) Dies ist für die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung (§ 81a StPO) bereits entschieden (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12/07, 13/07 und 47/07, juris Rn. 45).
  • ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16

    Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz

    Zur Würdigung von Textvergleichsanalysen zur Autorenbestimmung bei Anonymschreiben (s. dazu auch BGH 20.12.2007 - StB 12/07 u.a. - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351; 11.03.2010 - StB 16/09 - NStZ 2010, 711 = StV 2010, 553).(Rn.185).

    dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.

    Somit sind diesbezüglichen Ausführungen des BfV schon für sich nicht geeignet, Wesentliches zur Begründung eines Tatverdachts gegen die früheren Beschuldigten beizutragen".S. dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.

    151) S. dazu nur BGH 20.12.2007 - StB 12/07, 13/07, 47/07 - NStV 2008, 146 = StV 2008, 351 [II.3 a. - "Juris"-Rn. 33]: "Der Ansicht des Generalbundesanwalts, der Verdacht für das Bestehen einer Vereinigung ergebe sich aus den bei den Analysen der Bekennerschreiben vorgefundenen Übereinstimmungen in thematischer (Themen wie Globalisierung, Gentechnik, Imperialismus u.a.), stilistischer (Begriffe wie Intervention, 'rund um den Globus', Prekariat, Euromayday u.a.) und textgestalterischer (Textgliederung durch Leerzeichen, willkürliche Ein- und Ausrückungen, uneinheitliche Verwendung von Abkürzungen, Ausschreibung von Zahlwörtern, Rechtschreibunsicherheiten in Bezug auf ,ß' und 'ss' u.a.) Hinsicht, der schlüssigen Auswahl der Anschlagsziele sowie der zeitliche Abfolge der Taten, vermag der Senat nicht zu folgen.

  • LG Köln, 09.11.2020 - 101 Qs 72/20

    Kriminelle Vereinigung, Begriff, Abgrenzung zur Bande

    Eine europarechtsfreundliche Modifikation des Vereinigungsbegriffes sei allein Sache des Gesetzgebers, der allerdings dafür Sorge tragen müsse, dass das "deutsche materielle Strafrechtsgefüge insgesamt in sich stimmig bleibt" (BGH, aaO; vgl. auch Beschluss vom 14.08.2009, 3 StR 552/08, NJW 2009, 3448; Beschluss vom 20.12.2007, StB 12--13/07, 47/07, BGHR StGB § 129 Vereinigung 3).
  • BGH, 22.09.2016 - AK 47/16

    Evokationsrecht des Generalbundesanwalts bei teroristisch motiviertem versuchtem

    Auch ist zu beachten, welche Signalwirkung von der Tat für potentielle Nachahmer ausgeht (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, NStZ 2008, 146, 147).
  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    Zu den Textvergleichen und den aus deren Ergebnissen gezogenen Schlüssen hat der Senat bereits früher darauf hingewiesen, dass bei Analysen von Bekennerschreiben vorgefundene Übereinstimmungen in thematischer, stilistischer und textgestalterischer Hinsicht regelmäßig Indizien mit einem allenfalls äußerst geringen Beweiswert sind (BGH, Beschl. vom 20. Dezember 2007 - StB 12, 13 und 47/07, Rdn. 33).
  • KG, 23.12.2016 - 7 U 69/15

    Werkverträge mit einem öffentlichen Auftraggeber: Kündigung in der Insolvenz des

    Dies ergibt sich aus Ziffer 3.11 Absätze 3 und 4 HVA-B StB 12-02/03-06 in Verbindung mit den Grundsätzen von Treu- und Glauben, insbesondere der Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf die Interessen der Klägerin (§§ 241 Abs. 2; 305 Abs. 1 und 2 BGB i. V. m. Ziffer 3.11 Abs. 3 und 4 Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-B StB), 2. Fortschreibung, Stand Dezember 2002 und Stand 2006, Deutscher Bundes-Verlag, Bonn).

    Die Parteien hatten nicht nur die Anwendung der VOB/B 2002 oder 2006 auf die Verträge vereinbart, sondern auch die Verwaltungsrichtlinien des HVB-B StB 12-02/03-06 als Allgemeine Vertragsbedingungen gemäß § 305 BGB in den Vertrag einbezogen.

    Gemäß der Ziffer 3.11. Absätze 3 und 4 des HVB-B StB 12-02/06 soll nämlich die Kündigung durch den Auftraggeber gemäß § 8 Nr. 2 VOB/B 2002/2006 im Allgemeinen erst dann ausgesprochen werden, wenn der Auftragnehmer auch seine Leistungen nicht mehr vertragsgemäß ausführt (Absatz 3).

    37 Unter Berücksichtigung der Vertragsgestaltung, insbesondere der Einbeziehung des HVA-B StB 12-02/03-06 und des Umstandes, dass die Verträge mit den Pflegearbeiten auch Elemente von Dauerschuldverhältnissen (§§ 611 ff. BGB), enthielten, durfte die Beklagte der Klägerin am 24.08.2009 und am 27.08.2009 nicht insolvenzbedingt kündigen.

  • BGH, 10.11.2016 - StB 33/16

    Dringender Tatverdacht wegen Nichtanzeige geplanter Straftaten (Vorhaben;

  • OLG München, 19.03.2009 - 6 St 10/08

    Geheimdienstliche Agententätigkeit und Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz:

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

  • BGH, 23.08.2023 - StB 48/23

    Verwerfung der Beschwerde; Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der

  • BGH, 13.06.2023 - StB 29/23

    Erlass der Durchsuchungsanordnung gegen den Beschuldigten wegen Bestehens eines

  • BGH, 16.05.2023 - StB 20/23

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung des

  • BGH, 03.05.2023 - StB 10/23

    Verwerfung der Gehörsrüge

  • OLG Dresden, 18.03.2010 - 2 Ws 87/09

    "Kameradschaft Sturm 34": Hauptverfahren auch wegen Bildung einer kriminellen

  • KG, 23.01.2008 - 2 StE 6/07

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