Rechtsprechung
   BGH, 04.10.2011 - StB 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3356
BGH, 04.10.2011 - StB 14/11 (https://dejure.org/2011,3356)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2011 - StB 14/11 (https://dejure.org/2011,3356)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - StB 14/11 (https://dejure.org/2011,3356)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3356) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO; § 57 StGB; § 211 StGB; § 212 StGB; § 129a StGB; § 129b StGB
    Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche Entscheidungsgrundlage; Anforderungen an eine positive Legalprognose)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 Abs 1 S 1 Nr 2 StGB, § 57 Abs 1 S 2 StGB, § 129a StGB, § 129b StGB, § 211 StGB
    Strafrestaussetzung: Fehlerhaftes Unterbleiben der Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens vor Ablehnung der Aussetzung; positive Legalprognose bei einem wegen eines Kapitalverbrechens oder Organisationsdelikts Verurteilten

  • Wolters Kluwer

    Erneute sachverständige Beratung des Gerichts bei Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Strafrestaussetzung: Fehlerhaftes Unterbleiben der Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens vor Ablehnung der Aussetzung; positive Legalprognose bei einem wegen eines Kapitalverbrechens oder Organisationsdelikts Verurteilten

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafrestaussetzung: Fehlerhaftes Unterbleiben der Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens vor Ablehnung der Aussetzung; positive Legalprognose bei einem wegen eines Kapitalverbrechens oder Organisationsdelikts Verurteilten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erneute sachverständige Beratung des Gerichts bei Entscheidung über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung nach Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 8
  • StV 2012, 548
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung;

    Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
    Bei dieser Sachlage hat das Oberlandesgericht den ihm durch § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO eingeräumten Beurteilungsspielraum (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, BGHR StPO § 454 Gutachten 3) überschritten, indem es die erneute Ablehnung der Reststrafenbewährung maßgeblich wieder auf das Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. L. vom 8. Februar 2010 stützte (BA S. 5), ohne zuvor diesen oder einen anderen Sachverständigen zu den neuen prognoserelevanten Umständen zu hören.
  • OLG Celle, 28.11.2002 - 1 Ws 336/02

    Antrag auf Genehmigung der Aufnahme eines Fernstudiums ; Anspruch des Gefangenen

    Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
    Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224).
  • OLG Köln, 08.06.2000 - 2 Ws 281/00

    Pflicht zur Begutachtung nach § 454 StPO

    Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
    Dies führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, NStZ-RR 2000, 317, 318; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, Justiz 2004, 123, 124).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
    Das Oberlandesgericht führt in dem angefochtenen Beschluss unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 12. Mai 2010 zwar zutreffend aus, dass die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB umso höher angesetzt werden müssen, je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall des entlassenen Verurteilten verletzt oder gefährdet würden (BGH, Beschluss vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2003 - 2 Ws 99/03

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Umfassende Aufklärungspflicht der

    Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
    Dies führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. Juni 2000 - 2 Ws 281-282/00, NStZ-RR 2000, 317, 318; OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 2 Ws 99/03, Justiz 2004, 123, 124).
  • OLG Jena, 03.12.1999 - 1 Ws 366/99

    Begutachtung bei Aussetzung der Unterbringung)

    Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
    Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224).
  • OLG Rostock, 20.08.2002 - I Ws 336/02

    Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei der Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
    Vor diesem Hintergrund hätte es die Aussetzung der Verbüßung des Strafrestes zur Bewährung nur dann ohne erneute Anhörung eines Sachverständigen ablehnen dürfen, wenn das damals erstattete Gutachten wegen der Kürze der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage geboten hätte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten wären, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (so gerade auch die vom Oberlandesgericht herangezogenen Beschlüsse des OLG Rostock vom 20. August 2002 - 1 Ws 336/02, NJW 2003, 1334, 1335 und des Thüring. OLG vom 3. Dezember 1999 - 1 Ws 366/99, NStZ 2000, 224).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 3/18

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur

    Dabei sind an die Erwartung künftiger Straffreiheit umso strengere Anforderungen zu stellen, je gewichtiger das im Falle eines Rückfalls bedrohte Rechtsgut ist (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).

    Die vorzunehmende Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des bereits erlittenen Strafvollzugs und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit kann auch bei Kapitaldelikten, schweren Sexualstraftaten oder terroristischen Verbrechen zu dem Ergebnis führen, dass die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug verantwortbar ist; die Voraussetzungen an eine positive Legalprognose dürfen auch in diesem Bereich nicht so hochgeschraubt werden, dass dem Verurteilten letztlich kaum eine Chance auf vorzeitige Haftentlassung bleibt (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).

  • BGH, 10.04.2014 - StB 4/14

    Keine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln

    Dabei sind an die Erwartung künftiger Straffreiheit umso strengere Anforderungen zu stellen, je gewichtiger das im Falle eines Rückfalls bedrohte Rechtsgut ist (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).

    Die vorzunehmende Abwägung zwischen den zu erwartenden Wirkungen des bereits erlittenen Strafvollzugs und dem Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit kann auch bei Kapitaldelikten, schweren Sexualstraftaten oder terroristischen Verbrechen zu dem Ergebnis führen, dass die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug verantwortbar ist; die Voraussetzungen an eine positive Legalprognose dürfen auch in diesem Bereich nicht so hochgeschraubt werden, dass dem Verurteilten letztlich kaum eine Chance auf vorzeitige Haftentlassung bleibt (BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).

  • BGH, 02.11.2022 - StB 43/22

    Derzeit keine Strafrestaussetzung für den NSU-Unterstützer Ralf W.

    Dabei sind an die Erwartung künftiger Straffreiheit umso strengere Anforderungen zu stellen, je gewichtiger die durch einen möglichen Rückfall bedrohten Rechtsgüter sind (s. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8).
  • OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 1 Ws 13/16

    Strafaussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe: "Erwägen" der Aussetzung und

    Die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung konnte die Strafvollstreckungskammer jedoch nur dann ohne Einholung eines neuen Sachverständigengutachtens ablehnen, wenn das Ende 2014 erstattete Gutachten des Dr. I. einerseits den Anforderungen genügte, welche an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten im Rahmen des § 454 Abs. 2 Nr. 1 StPO zu stellen sind, d.h. es eine zureichende Grundlage für die zu treffende qualifizierte Prognoseentscheidung darstellte, und andererseits dieses Gutachten wegen der seither verstrichenen Zeit noch eine verlässliche Entscheidungsgrundlage bieten könnte und insbesondere keine neuen Umstände hervorgetreten sind, die grundsätzlich geeignet sein könnten, die Legalprognose für den Verurteilten positiv zu beeinflussen (Thüringer OLG a.a.O.; BGH NStZ-RR 2012, 8; Appl in KK StPO a.a.O. § 454 Rn. 12a m.w.N.).
  • BGH, 11.01.2018 - StB 33/17

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

    Denn ungeachtet von Differenzen im Einzelnen verlangt die in beiden Vorschriften enthaltene Verantwortbarkeitsklausel eine Wahrscheinlichkeitsprognose für eine Legalbewährung in Freiheit, wobei die Anforderungen an die Aussicht auf künftige Straffreiheit umso höher anzusetzen sind, je schwerer die in Betracht kommenden Taten wiegen (zu den rechtlichen Maßstäben des § 88 Abs. 1 JGG vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. Juli 2006 - 3 Ws 213/06, StV 2007, 12, 13; Brunner/Dölling, JGG, 13. Aufl., § 88 Rn. 5; HK-JGG/Kern, 2. Aufl., § 88 Rn. 26 mwN; zu den rechtlichen Maßstäben des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2003 - StB 4/03, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 2; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8; vom 10. April 2014 - StB 4/14, juris Rn. 3).
  • OLG Hamm, 20.12.2017 - 3 Ws 396/17

    Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug nach 33 Jahren Dauer und fehlender

    Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose i.S.d. § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8; Fischer, StGB, 64. Aufl., § 57, Rdnr. 12).
  • OLG Celle, 09.07.2021 - 2 Ws 194/21

    Recht auf Vertrauen in übliche Postlaufzeiten; Stempel des Briefzentrums als

    Wegen der damit erforderlichen weiteren Sachverhaltsaufklärung und der anschließend gesetzlich vorgeschriebenen mündlichen Anhörungen (§ 463 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 454 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 StPO) war die Sache abweichend vom Grundsatz des § 309 Abs. 2 StPO an die Strafvollstreckungskammer zurückzuverweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011, NStZ-RR 2012, 8; OLG Celle, Beschluss vom 5. Dezember 2016, NdsRpfl 2017, 253; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. September 2017, 2 Ws 251/17, juris), die auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden haben wird.
  • OLG Hamm, 10.03.2020 - 3 Ws 66/20

    Bedingte Entlassung; Strafhaft; Prognosemaßstab; Handeltreiben; Betäubungsmittel;

    Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8; Fischer, StGB, 67. Auflage, § 57, Rdnr. 12).
  • OLG Hamm, 12.11.2015 - 3 Ws 415/15

    Anforderungen an die Sozialprognose bei vorausgegangener Verurteilung wegen

    Je gewichtiger die Rechtsgüter sind, die bei einem möglichen Rückfall verletzt oder gefährdet würden, umso höher sind die Anforderungen an eine positive Legalprognose im Sinne des § 57 Abs. 1 StGB anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, NStZ-RR 2012, 8; Fischer a.a.O.).
  • KG, 23.10.2018 - 2 Ws 205/18

    Fluchtgefahr und Erstverbüßer

    Gleichermaßen sind bei wegen Gewalttaten Verurteilten erhöhte Anforderungen an eine günstige Sozialprognose zu stellen, denn je höher die Wertigkeit des verletzten Rechtsgutes ist, desto größer muss die Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit sein (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11 -, juris Rn. 5; KG, Beschlüsse vom 17. August 2017 - 5 Ws 167/17 -, vom 5. April 2016 - 5 Ws 38 + 39/16 -, mwN).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2021 - 2 Ws 264/20

    Anforderungen an kriminalprognostisches Sachverständigengutachten nach langer

  • OLG Hamm, 22.10.2018 - 3 Ws 170/18

    Fortdauer; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Prüfungsmaßstab;

  • OLG Hamm, 25.07.2017 - 3 Ws 295/17

    Aussetzung; Strafrest; Wohnungseinbrüche; Anforderungen; Legalprognose

  • OLG Hamm, 02.10.2018 - 3 Ws 364/18

    Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; Schwere der Tat

  • OLG Hamm, 13.04.2017 - 3 Ws 144/17

    Aussetzung; Restfreiheitsstrafe; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht