Rechtsprechung
   BGH, 05.07.2017 - StB 14/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22425
BGH, 05.07.2017 - StB 14/17 (https://dejure.org/2017,22425)
BGH, Entscheidung vom 05.07.2017 - StB 14/17 (https://dejure.org/2017,22425)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - StB 14/17 (https://dejure.org/2017,22425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 89a Abs. 2 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Mittäterschaft; Beihilfe; Abgrenzung; allgemeine Kriterien; besondere Struktur des Delikts; enumerativ aufgezählte Handlungsmodalitäten; wechselseitige Ergänzung)

  • lexetius.com

    StGB § 89a Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 89a Abs 2 StGB, § 89a Abs 2 Nr 2 StGB
    Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Voraussetzungen der Mittäterschaft und der Beihilfe

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 25 Abs. 2 StGB, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 89a StGB, § 89a Abs. 1 Satz 1 StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 1 bis 3, Abs. 2a StGB, § 89a Abs. 2, 2a StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 138 Abs. 2 Nr. 1 StGB, §§ 263, 27 StGB, § 112 Abs. 1 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Verlagerung der Strafbarkeit in das Vorbereitungsstadium einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Anknüpfung der Strafbarkeit an konkret umschriebene Vorbereitungshandlungen

  • rewis.io

    Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Voraussetzungen der Mittäterschaft und der Beihilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Verlagerung der Strafbarkeit in das Vorbereitungsstadium einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Anknüpfung der Strafbarkeit an konkret umschriebene Vorbereitungshandlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof hebt Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier auf

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftbefehl aufgehoben: Möglicher Komplize von Franco A. frei

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftbefehl gegen Bundeswehroffizier aufgehoben.

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beteiligung an der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nur bei konkreter Unterstützungshandlung

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.07.2017)

    Terrorverdacht bei der Bundeswehr: Haftbefehl für Komplizen von Franco A. aufgehoben

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2693
  • NStZ 2018, 584
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 08.05.2017 - 3 BGs 61/17

    Soldaten unter Terrorverdacht: Komplize von Franco A. festgenommen

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - StB 14/17
    Der Beschuldigte befindet sich auf der Grundlage des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2017 (Az.: 3 BGs 61/17) seit dem 9. Mai 2017 in Untersuchungshaft.
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 451/16

    Keine Beteiligung an nicht vom ursprünglichen Tatplan umfassten

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - StB 14/17
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, ist aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 4; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7 jew. mwN).
  • BGH, 22.03.2017 - 3 StR 475/16

    Bei Faustschlägen in der Hand gehaltenes Feuerzeug als gefährliches Werkzeug

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - StB 14/17
    Denn nach den insoweit allgemein geltenden Maßgaben, von denen abzuweichen kein Anlass besteht, vermag allein die Kenntnis eines Beschuldigten von der Tat eines Mitbeschuldigten und sein Wille, diese als gemeinsame anzusehen, eine Mittäterschaft nicht zu begründen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7; vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 10.08.2016 - 2 StR 493/15

    Versuch (unmittelbares Ansetzen bei Eigentums- oder Körperverletzungsdelikten in

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - StB 14/17
    Es kann offen bleiben, ob der bisher ermittelte Sachverhalt einen dringenden Verdacht für die Begehung sonstiger Delikte, etwa der Nichtanzeige einer Straftat nach § 138 Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 10. August 2016 - 2 StR 493/15, juris Rn. 43 mwN) oder der Beihilfe zum Betrug (§§ 263, 27 StGB) durch Förderung der Entgegennahme von Leistungen für Asylbewerber begründet.
  • BGH, 21.02.2017 - 3 StR 455/16

    Voraussetzungen der sukzessiven Mittäterschaft bei der (gefährlichen)

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - StB 14/17
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, ist aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. aus neuerer Zeit etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 4; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7 jew. mwN).
  • BGH, 29.09.2015 - 3 StR 336/15

    Strafverfahren wegen Bandendiebstahls und besonders schweren Diebstahls:

    Auszug aus BGH, 05.07.2017 - StB 14/17
    Denn nach den insoweit allgemein geltenden Maßgaben, von denen abzuweichen kein Anlass besteht, vermag allein die Kenntnis eines Beschuldigten von der Tat eines Mitbeschuldigten und sein Wille, diese als gemeinsame anzusehen, eine Mittäterschaft nicht zu begründen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 3 StR 336/15, NStZ-RR 2016, 6, 7; vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Auch der Umstand, dass der Angeklagte in den Tatplan der Mitglieder der Gruppierung eingebunden war und in diesem Wissen handelte, führt nicht zur Annahme von Mittäterschaft, da die bloße Kenntnis und Billigung einer Tat die fehlende Tatherrschaft nicht kompensieren können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - StB 14/17, NJW 2017, 2693, 2694; vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, NStZ-RR 2016, 335).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 638/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (Tatherrschaft; Mitwirkung am

    Auch führt die Einbindung des Angeklagten in den Tatplan nicht zur Annahme von Mittäterschaft, da die bloße Kenntnis und Billigung einer Tat die fehlende Tatherrschaft nicht kompensieren können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - StB 14/17, NJW 2017, 2693, 2694; vom 14. Juli 2016 - 3 StR 129/16, NStZ-RR 2016, 335).
  • BGH, 15.05.2018 - 3 StR 130/18

    Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen (Abgrenzung von Mittäterschaft

    Maßgebende Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2017 - 3 StR 455/16, juris Rn. 4; vom 4. April 2017 - 3 StR 451/16, juris Rn. 7; vom 5. Juli 2017 - StB 14/17, NJW 2017, 2693, 2694).
  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 306/20

    Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (hinreichend bestimmte und

    Der Angeklagte hat sich wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a Abs. 1 Satz 2 StGB strafbar gemacht, indem er als Mittäter die in Abs. 2 Nr. 2 der Vorschrift aufgeführte Tatvariante des Verwahrens erfüllte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - StB 14/17, BGHR StGB § 89 Abs. 2 Tathandlungen 2).
  • BGH, 19.10.2017 - AK 56/17

    Grenzen des Begriffs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch

    Manifestiert sich der Entschluss zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in anderer Weise als durch die in § 89a Abs. 2 Nr. 1 bis 3, Abs. 2a StGB normierten Tathandlungen, so begründet dies keine Strafbarkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - StB 14/17, NJW 2017, 2693, 2694).
  • BGH, 19.09.2017 - 3 StR 412/17

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

    Auf der Grundlage der - rechtsfehlerfrei getroffenen - Feststellungen hat die Jugendkammer zutreffend angenommen, dass der Angeklagte eine schwere staatsgefährdende Gewalttat im Sinne von § 89a Abs. 1 Satz 1, 2 StGB vorbereitete, indem er sich gemäß § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB in der Herstellung von Sprengstoffen und -vorrichtungen unterweisen ließ (zur gesetzlichen Konzeption s. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - StB 14/17, NJW 2017, 2693, 2694).
  • KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19

    Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch

    Denn indem er den für die Anschlagszwecke bestimmten Sprengstoff in seiner Wohnung - mithin in seinem geschützten räumlichen Herrschaftsbereich - verwahrte, hat er selbst eine der in § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB enumerativ aufgeführten Tathandlungen verwirklicht und nicht bloß einen Beitrag geleistet, das Vorhalten des Sprengstoffs durch C. B. zu fördern (zur umgekehrten Fallkonstellation vgl. BGH NStZ 2018, 584).
  • KG, 24.01.2020 - 6-1/19

    TATP; Verwahren

    Denn indem er den für die Anschlagszwecke bestimmten Sprengstoff in seiner Wohnung - mithin in seinem geschützten räumlichen Herrschaftsbereich - verwahrte, hat er selbst eine der in § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB enumerativ aufgeführten Tathandlungen verwirklicht und nicht bloß einen Beitrag geleistet, das Vorhalten des Sprengstoffs durch C. B. zu fördern (zur umgekehrten Fallkonstellation vgl. BGH NStZ 2018, 584 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht